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Position · 4-stellig

Position 3703 – Fotografische Papiere und Pappen

Position im Zolltarif

37Kapitel03Position

Fotografische Papiere, Pappen und Spinnstoffwaren, die sensibilisiert, aber nicht belichtet sind, gehören in diese Position. Fotografische Filme in Rollen aus anderen Stoffen gehören in Position 3702, belichtete, aber nicht entwickelte Papiere, Pappen und Spinnstoffwaren in Position 3704.

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Welche Zolltarifnummer aus Position 3703 gilt für Ihr Fotopapier?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 3703?

Die Position ist nach Bauform und Verwendung unterteilt. Fotografische Papiere in Rollen mit einer Breite von mehr als 610 mm gehören in die Zolltarifnummer 3703.10.00.00.0. Papiere für mehrfarbige Aufnahmen gehören in die Zolltarifnummer 3703.20.00.00.0. Alle übrigen Waren gehören in die Zolltarifnummer 3703.90.00.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelErzeugnisse zu fotografischen oder kinematografischen Zwecken
PositionFotografische Papiere, Pappen und Spinnstoffwaren, sensibilisiert, nicht belichtetDiese Seite
Zolltarifnummerin Rollen, mit einer Breite von mehr als 610 mm
6,5 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere, für mehrfarbige Aufnahmen
6,5 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
6,5 % · 3 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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Welche der 3 Warennummern gilt für Ihre Ware?

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02Maßnahmen

Maßnahmen in Position 3703

Rechts: wie viele der 3 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

KontrolleEinfuhrkontrollen von Quecksilber · alle Länder3 von 3
KontrolleQuecksilber-Ausfuhrkontrolle · alle Länder3 von 3
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

03Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 3703

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 3
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Wortlaut · Kapitel 37, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 37 gehören weder Abfälle noch Ausschusswaren.
Wortlaut · Kapitel 37, Anmerkung 2
2. Im Kapitel 37 bezieht sich der Begriff „fotografisch“ auf das Verfahren, mit dem sichtbare Bilder direkt oder indirekt durch das Einwirken von Licht oder anderen Strahlenarten auf lichtempfindliche, einschließlich wärmeempfindliche, Oberflächen erzeugt werden.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 37, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Bei Tonfilmen, die getrennt als Bild- und Tonband eingehen, ist jedes Band für sich getrennt nach seiner Beschaffenheit einzureihen.

04Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 3703

Die drei Warennummern der Position 3703 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19723703.10.00.00.0eingeführt · in Rollen, mit einer Breite von mehr als 610 mm · zuletzt geändert 01.01.1998
  2. 01.01.19723703.20.00.00.0eingeführt · andere, für mehrfarbige Aufnahmen · zuletzt geändert 01.01.2010
  3. 01.01.19723703.90.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2010

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 3703

Welche Zolltarifnummer aus Position 3703 gilt für fotografisches Papier?

Das richtet sich nach der Ausführung. Fotografisches Papier in Rollen mit mehr als 610 mm Breite gehört in 3703.10.00.00.0, Papier für mehrfarbige Aufnahmen in 3703.20.00.00.0 und alle anderen Waren in 3703.90.00.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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