01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 3703?
Die Position ist nach Bauform und Verwendung unterteilt. Fotografische Papiere in Rollen mit einer Breite von mehr als 610 mm gehören in die Zolltarifnummer 3703.10.00.00.0. Papiere für mehrfarbige Aufnahmen gehören in die Zolltarifnummer 3703.20.00.00.0. Alle übrigen Waren gehören in die Zolltarifnummer 3703.90.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 3 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Maßnahmen
Maßnahmen in Position 3703
Rechts: wie viele der 3 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
03Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 3703
Anmerkungen (4)
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
1. Zu Kapitel 37 gehören weder Abfälle noch Ausschusswaren.
2. Im Kapitel 37 bezieht sich der Begriff „fotografisch“ auf das Verfahren, mit dem sichtbare Bilder direkt oder indirekt durch das Einwirken von Licht oder anderen Strahlenarten auf lichtempfindliche, einschließlich wärmeempfindliche, Oberflächen erzeugt werden.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
1. Bei Tonfilmen, die getrennt als Bild- und Tonband eingehen, ist jedes Band für sich getrennt nach seiner Beschaffenheit einzureihen.
04Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 3703
Die drei Warennummern der Position 3703 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19723703.10.00.00.0eingeführt · in Rollen, mit einer Breite von mehr als 610 mm · zuletzt geändert 01.01.1998
- 01.01.19723703.20.00.00.0eingeführt · andere, für mehrfarbige Aufnahmen · zuletzt geändert 01.01.2010
- 01.01.19723703.90.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2010
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 3703
Welche Zolltarifnummer aus Position 3703 gilt für fotografisches Papier?
Das richtet sich nach der Ausführung. Fotografisches Papier in Rollen mit mehr als 610 mm Breite gehört in 3703.10.00.00.0, Papier für mehrfarbige Aufnahmen in 3703.20.00.00.0 und alle anderen Waren in 3703.90.00.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen