01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 3706?
Die Position 3706 wird zunächst nach der Breite unterteilt. Die Unterposition 3706.10 erfasst Filme mit einer Breite von 35 mm oder mehr, in 3706.10.20.00.0 gehören Filme nur mit Tonaufzeichnung, Negative oder Zwischenpositive, in 3706.10.99.00.0 andere Positive. Die Unterposition 3706.90 umfasst die anderen Filme: Filme nur mit Tonaufzeichnung, Negative, Zwischenpositive oder Wochenschaufilme gehören in 3706.90.52.00.0. Alle übrigen Filme gehören je nach Breite in 3706.90.91.00.0 bei weniger als 10 mm oder in 3706.90.99.00.0 bei 10 mm oder mehr.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 5 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Maßnahmen
Maßnahmen in Position 3706
Rechts: wie viele der 5 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
03Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 3706
Anmerkungen (5)
2. Als „Wochenschaufilme“ im Sinne der Unterposition 3706.90.52 gelten Filme mit einer Länge von weniger als 330 m, die aktuelle Ereignisse, z. B. politischen, geschichtlichen, sozialen, wirtschaftlichen, sportlichen, militärischen, wissenschaftlichen, literarischen, volkskundlichen, touristischen oder gesellschaftlichen Charakters, darstellen.
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
1. Zu Kapitel 37 gehören weder Abfälle noch Ausschusswaren.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
2. Im Kapitel 37 bezieht sich der Begriff „fotografisch“ auf das Verfahren, mit dem sichtbare Bilder direkt oder indirekt durch das Einwirken von Licht oder anderen Strahlenarten auf lichtempfindliche, einschließlich wärmeempfindliche, Oberflächen erzeugt werden.
1. Bei Tonfilmen, die getrennt als Bild- und Tonband eingehen, ist jedes Band für sich getrennt nach seiner Beschaffenheit einzureihen.
04Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 3706
Die fünf Warennummern der Position 3706 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.20123706.10.20.00.0eingeführt · nur mit Tonaufzeichnung; Negative; Zwischenpositive
- 01.01.19723706.10.99.00.0eingeführt · andere Positive · zuletzt geändert 01.01.2012
- 01.01.20123706.90.52.00.0eingeführt · nur mit Tonaufzeichnung; Negative; Zwischenpositive; Wochenschaufilme
- 01.01.19723706.90.91.00.0eingeführt · weniger als 10 mm · zuletzt geändert 01.01.2012
- 01.01.19723706.90.99.00.0eingeführt · 10 mm oder mehr · zuletzt geändert 01.01.2012
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 3706
Welche Zolltarifnummer gilt für Kinofilme mit 35 mm oder mehr Breite in Position 3706?
Filme mit einer Breite von 35 mm oder mehr fallen in die Unterposition 3706.10. Filme nur mit Tonaufzeichnung, Negative oder Zwischenpositive gehören in 3706.10.20.00.0, andere Positive in 3706.10.99.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen