01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 3707?
Die Position 3707 ist in zwei Unterpositionen gegliedert. Unterposition 3707.10 umfasst Emulsionen zum Sensibilisieren von Oberflächen, Zolltarifnummer 3707.10.00.00.0. Unterposition 3707.90 umfasst andere Erzeugnisse und unterteilt sich in Entwickler und Fixierer (Zolltarifnummer 3707.90.20.00.0) und alle anderen Erzeugnisse der Unterposition 3707.90 (Zolltarifnummer 3707.90.90.00.0).
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 3 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Maßnahmen
Maßnahmen in Position 3707
Rechts: wie viele der 3 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
03Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 3707
Anmerkungen (5)
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen.
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
1. Zu Kapitel 37 gehören weder Abfälle noch Ausschusswaren.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
2. Im Kapitel 37 bezieht sich der Begriff „fotografisch“ auf das Verfahren, mit dem sichtbare Bilder direkt oder indirekt durch das Einwirken von Licht oder anderen Strahlenarten auf lichtempfindliche, einschließlich wärmeempfindliche, Oberflächen erzeugt werden.
1. Bei Tonfilmen, die getrennt als Bild- und Tonband eingehen, ist jedes Band für sich getrennt nach seiner Beschaffenheit einzureihen.
04Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 3707
Die drei Warennummern der Position 3707 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19723707.10.00.00.0eingeführt · Emulsionen zum Sensibilisieren von Oberflächen · zuletzt geändert 01.01.2023
- 01.01.20203707.90.20.00.0eingeführt · Entwickler und Fixierer
- 01.01.19723707.90.90.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.07.2017
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 3707
Welche Zolltarifnummer aus Position 3707 gilt für Entwickler und Fixierer?
Entwickler und Fixierer gehören in die Zolltarifnummer 3707.90.20.00.0. Erzeugnisse aus Unterposition 3707.90, die keine Entwickler oder Fixierer sind, gehören in die Zolltarifnummer 3707.90.90.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen