01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 3926.30?
Ein innerer Türgriff aus Kunststoff zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen gehört in die Zolltarifnummer 3926.30.00.40.0. Überzogene Interieur- und Exterieurteile zur Dekoration, bestehend aus Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymer (ABS), auch mit Polycarbonat gemischt, und einer PVC-Folie, gehören in die Zolltarifnummer 3926.30.00.50.0. Beschläge, die keine dieser beiden Ausführungen sind, gehören in die Zolltarifnummer 3926.30.00.90.0.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 3 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 3926.30
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 3926.30?
4 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 3926.30. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 3926.30
Anmerkungen (3)
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
4. Als „Copolymere“ gelten alle Polymere, bei denen keine einzelne Monomereinheit 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymergehalt beiträgt. Im Sinne des Kapitels 39 sind, wenn nichts anderes bestimmt ist, Copolymere (einschließlich Copolykondensate, Copolyadditionserzeugnisse, Blockcopolymere und Pfropfcopolymere) und Polymergemische der Position zuzuweisen, welche die Polymere derjenigen Comonomereinheit erfasst, die gewichtsmäßig gegenüber jeder anderen einzelnen Comonomereinheit überwiegt. Im Sinne dieser Anmerkung sind dabei die konstitutionellen Comonomereinheiten von Polymeren, die zur selben Position gehören, zusammenzuziehen. Wenn keine einzelne Comonomereinheit überwiegt, sind Copolymere oder Polymergemische der Letzten der in Betracht kommenden Position zuzuweisen.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
5. Chemisch modifizierte Polymere — das sind solche, bei denen nur an den Seitengruppen der Hauptpolymerkette Änderungen durch chemische Reaktionen vorgenommen wurden — sind derjenigen Position zuzuweisen, die das nicht modifizierte Polymer erfasst. Diese Bestimmung gilt nicht für Pfropfcopolymere.
Urteile des EuGH (5)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-123/0929.04.2010 | Die Kombinierte Nomenklatur, die den Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1789/2003 der Kommission vom … |
| C-104/2313.06.2024 | Die Position 9406.00 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. … |
| C-215/1028.07.2011 | Die Verordnung (EG) Nr. 1417/2007 der Kommission vom 28. November 2007 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur ist gültig, soweit sie künstliche Nägel und damit die in ihrem Anhang beschriebenen Zusammenstellungen künstlicher Nägel … |
| C-344/2305.09.2024 | 1. Art. 46 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates vom 16. November 2009 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen ist dahin auszulegen, dass mit Kunststoff beschichtete oder aus Polyethylenstäben hergestellte Markierungen, die … |
5 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 3926.30
Welche Zolltarifnummer unter HS-Code 3926.30 gilt für welche Ware?
Innere Türgriffe aus Kunststoff zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen gehören in 3926.30.00.40.0. Überzogene Interieur- und Exterieurteile zur Dekoration aus ABS und PVC-Folie gehören in 3926.30.00.50.0. Zierleisten, Embleme und Auto-Chromteile sind unter 3926.30.00.90.0 geführt.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile



