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Position · 4-stelligZollaussetzungDual-Use

Position 3926 – Andere Waren aus Kunststoffen

Position im Zolltarif

39Kapitel26Position

Zu dieser Position gehören andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 3914, etwa Kunststoffteile, Handyhüllen, Kabelbinder, Mauspads, Schlüsselanhänger und Figuren. Baubedarfsartikel aus Kunststoffen gehören in Position 3925.

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Welche Zolltarifnummer gilt für Ihr Kunststoffteil?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 3926?

Die Position ist in die Unterpositionen 3926.10 (Büro- oder Schulartikel), 3926.20 (Kleidung und Bekleidungszubehör, einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe), 3926.30 (Beschläge für Möbel, Karosserien und dergleichen), 3926.40 (Statuetten und andere Ziergegenstände) und 3926.90 (andere) gegliedert. Unterposition 3926.90 nennt Schmutzkörbe und ähnliche Abwassersiebe für Kanalisationsabflüsse (3926.90.50.00.0) sowie Gesichtsschutzschirme/Visiere (3926.90.60.00.0). Die Warennummer 3926.90.97 erfasst die übrigen Waren der Unterposition 3926.90.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittKunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
KapitelKunststoffe und Waren daraus
PositionAndere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 3914Diese Seite
ZolltarifnummerBüro- oder Schulartikel
6,5 % · 62 vZTA
ZolltarifnummerKleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe)
6,5 % · 658 vZTA
UnterpositionBeschläge für Möbel, Karosserien und dergleichen
6,5 % · 132 vZTA
ZolltarifnummerStatuetten und andere Ziergegenstände
6,5 % · 348 vZTA
Unterpositionandere
0 % bis 6,5 % · 3.978 vZTA
ZolltarifnummerSchmutzkörbe und ähnliche Abwassersiebe, für Kanalisationsabflüsse
ZolltarifnummerGesichtsschutzschirme/Visiere
Kombinierte Nomenklaturandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

3926.30Beschläge für Möbel, Karosserien und dergleichen

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Welche der 7 Warennummern gilt für Ihre Ware?

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 3926

188 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 3926. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 3926

Rechts: wie viele der 7 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle Länder2 von 7
senkt den ZollZollsatz bei Endverwendung · alle Länder1 von 7
senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle Länder1 von 7
verbotenSimbabwe-Sanktionen · Simbabwe3 von 7
verbotenGüter, die zu Folter oder Todesstrafe verwendet werden können · alle Länder1 von 7
verbotenLibyen-Sanktionen · Libyen1 von 7
verbotenMyanmar-Sanktionen · Myanmar1 von 7
verbotenVenezuela-Sanktionen · Venezuela1 von 7
GenehmigungGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle Länder2 von 7
PflichtAnmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (angemeldete besondere Maßeinheit) · alle Länder1 von 7
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)3 von 7
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle Länder1 von 7
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische Union1 von 7
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Färöer1 von 7
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Grönland1 von 7
KontrolleF-Gase · alle Länder1 von 7
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 3926

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Abschnitt VII, Anmerkung 1
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 4
4. Als „Copolymere“ gelten alle Polymere, bei denen keine einzelne Monomereinheit 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymergehalt beiträgt. Im Sinne des Kapitels 39 sind, wenn nichts anderes bestimmt ist, Copolymere (einschließlich Copolykondensate, Copolyadditionserzeugnisse, Blockcopolymere und Pfropfcopolymere) und Polymergemische der Position zuzuweisen, welche die Polymere derjenigen Comonomereinheit erfasst, die gewichtsmäßig gegenüber jeder anderen einzelnen Comonomereinheit überwiegt. Im Sinne dieser Anmerkung sind dabei die konstitutionellen Comonomereinheiten von Polymeren, die zur selben Position gehören, zusammenzuziehen. Wenn keine einzelne Comonomereinheit überwiegt, sind Copolymere oder Polymergemische der Letzten der in Betracht kommenden Position zuzuweisen.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 5
5. Chemisch modifizierte Polymere — das sind solche, bei denen nur an den Seitengruppen der Hauptpolymerkette Änderungen durch chemische Reaktionen vorgenommen wurden — sind derjenigen Position zuzuweisen, die das nicht modifizierte Polymer erfasst. Diese Bestimmung gilt nicht für Pfropfcopolymere.

Urteile des EuGH (5)

UrteilKernsatz
C-123/0929.04.2010Das Urteil C-123/09 legt die Kombinierte Nomenklatur für Reithandschuhe aus einseitig angerautem, mit einer Kunststoffschicht überzogenem Spinnstoff aus.
C-104/2313.06.2024Nach dem Urteil C-104/23 umfasst der Begriff vorgefertigtes Gebäude der Unterposition 9406.00 eine Ware aus Kunststoff zum Schutz von Tieren gegen Witterungseinflüsse nicht.
C-215/1028.07.2011Das Urteil C-215/10 hält die Verordnung (EG) Nr. 1417/2007 für gültig, soweit sie künstliche Nägel und Zusammenstellungen künstlicher Nägel in die Warennummer 3926.90.97 einreiht.
C-344/2305.09.20241. Art. 46 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates vom 16. November 2009 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen ist dahin auszulegen, dass mit Kunststoff beschichtete oder aus Polyethylenstäben hergestellte Markierungen, die …

5 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 3926

Sechs der sieben Warennummern der Position 3926 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19723926.10.00.00.0eingeführt · Büro- oder Schulartikel
  2. 01.01.19723926.20.00.00.0eingeführt · Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne … · zuletzt geändert 01.01.2002
  3. 01.01.19723926.40.00.00.0eingeführt · Statuetten und andere Ziergegenstände
  4. 01.01.19723926.90.50.00.0eingeführt · Schmutzkörbe und ähnliche Abwassersiebe, für Kanalisationsabflüsse · zuletzt geändert 01.01.2006
  5. 01.01.20213926.90.60.00.0eingeführt · Gesichtsschutzschirme/Visiere
  6. 01.01.20073926.90.97eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2020
Gestrichene Nummern mit Nachfolgern

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 3926

Welche Zolltarifnummer aus Position 3926 gilt für welche Ware?

Die Zolltarifnummer richtet sich nach der Ware: Büro- oder Schulartikel gehören in 3926.10.00.00.0, Kleidung und Bekleidungszubehör in 3926.20.00.00.0 und Statuetten und andere Ziergegenstände in 3926.40.00.00.0. Schmutzkörbe für Kanalisationsabflüsse fallen unter 3926.90.50.00.0 und Gesichtsschutzschirme oder Visiere unter 3926.90.60.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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