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Position · 4-stelligZollaussetzung

Position 4014 – Hygiene- und Medizinwaren aus Weichkautschuk

Position im Zolltarif

40Kapitel14Position

Zu dieser Position gehören Waren aus Weichkautschuk für hygienische oder medizinische Zwecke, etwa Präservative, Wärmflaschen, Menstruationstassen und Sauger. Bekleidung aus Weichkautschuk wie Fingerhandschuhe gehört dagegen in Position 4015, Luftschläuche aus Kautschuk in Position 4013.

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Gehört Ihre Wärmflasche aus Weichkautschuk zu HS-Code 4014?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 4014?

Die Position 4014 ist in zwei Unterpositionen gegliedert. Die Unterposition 4014.10 erfasst Präservative, Zolltarifnummer 4014.10.00.00.0. Die Unterposition 4014.90 mit der Bezeichnung „andere“ erfasst die übrigen Waren dieser Position, Zolltarifnummer 4014.90.00.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittKunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
KapitelKautschuk und Waren daraus
PositionWaren zu hygienischen oder medizinischen Zwecken (einschließlich Sauger), aus Weichkautschuk, auch in Verbindung mit HartkautschukteilenDiese Seite
ZolltarifnummerPräservative
0 % · 1 vZTA
Zolltarifnummerandere
0 % · 41 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 4014

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Position 4014. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 4014

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Abschnitt VII, Anmerkung 1
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Wortlaut · Kapitel 40, Anmerkung 1
1. Als „Kautschuk“ im Sinne der Nomenklatur gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Erzeugnisse, auch weich oder hart vulkanisiert: Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten; synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate.

04Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 4014

Die zwei Warennummern der Position 4014 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19724014.10.00.00.0eingeführt · Präservative
  2. 01.01.19724014.90.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2009

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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