01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 4013?
Position 4013 unterteilt die Luftschläuche nach ihrer Verwendung. Luftschläuche für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen), Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren gehören in Unterposition 4013.10 und in die Zolltarifnummer 4013.10.00.00.0. Luftschläuche für Fahrräder gehören in Unterposition 4013.20 und in die Zolltarifnummer 4013.20.00.00.0. Alle anderen Luftschläuche, die nicht für diese Fahrzeuge oder Fahrräder bestimmt sind, fallen unter Unterposition 4013.90 und in die Zolltarifnummer 4013.90.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 3 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 4013
3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 4013. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 4013
Anmerkungen (3)
2. Zu Kapitel 40 gehören nicht: a) Waren des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus); b) Schuhe und Schuhteile des Kapitels 64; c) Kopfbedeckungen und Teile davon (einschließlich Badekappen) des Kapitels 65; d) Hartkautschukteile für Maschinen, mechanische oder elektrische Apparate sowie alle Gegenstände und Teile aus Hartkautschuk zu elektrotechnischen Zwecken des Abschnitts XVI; e) Waren des Kapitels 90, 92, 94 oder 96; f) Waren des Kapitels 95, ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe zu Sportzwecken und Waren der Positionen 4011 bis 4013.
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
1. Als „Kautschuk“ im Sinne der Nomenklatur gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Erzeugnisse, auch weich oder hart vulkanisiert: Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten; synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate.
04Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 4013
Die drei Warennummern der Position 4013 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19724013.10.00.00.0eingeführt · von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen) … · zuletzt geändert 01.01.2011
- 01.01.19724013.20.00.00.0eingeführt · von der für Fahrräder verwendeten Art
- 01.01.19724013.90.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2004
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 4013
Was gehört nicht zur Position 4013?
Von Kapitel 40 und damit von Position 4013 ausgenommen sind Waren des Abschnitts XI, Schuhe und Schuhteile des Kapitels 64, Kopfbedeckungen und Teile davon (einschließlich Badekappen) des Kapitels 65 sowie Waren des Kapitels 90, 92, 94 oder 96.
Welche Zolltarifnummer gilt für Fahrradschläuche in Position 4013?
Fahrradschläuche gehören als Luftschläuche für Fahrräder in die Zolltarifnummer 4013.20.00.00.0. Innenschläuche gehören in die Zolltarifnummer 4013.90.00.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen


