01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 4105.30?
Die Zolltarifnummer 4105.30.10.00.0 erfasst Häute von indischen Metis, pflanzlich vorgegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar. Die Zolltarifnummer 4105.30.90.00.0 erfasst die übrigen Waren dieser Unterposition, die nicht unter 4105.30.10.00.0 fallen.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 4105.30
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 4105.30
Anmerkungen (1)
2. A) Zu den Positionen 4104 bis 4106 gehören nicht Häute und Felle, die einem reversiblen Gerb-(einschließlich Vorgerbungs-)prozess unterzogen wurden (Positionen 4101 bis 4103, je nach Beschaffenheit). B) Im Sinne der Positionen 4104 bis 4106 umfasst der Begriff „in trockenem Zustand (crust)“ Häute und Felle, die vor dem Trocknen nachgegerbt, gefärbt oder gefettet (zugerichtet) worden sind.
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 4105.30
Gehören Häute, die einem reversiblen Gerbprozess unterzogen wurden, unter HS-Code 4105.30?
Nein, Häute und Felle, die einem reversiblen Gerb- (einschließlich Vorgerbungs-)prozess unterzogen wurden, gehören nicht zu den Positionen 4104 bis 4106, sondern je nach Beschaffenheit zu den Positionen 4101 bis 4103. Im Sinne dieser Positionen umfasst „in trockenem Zustand (crust)“ Häute und Felle, die vor dem Trocknen nachgegerbt, gefärbt oder gefettet (zugerichtet) worden sind.
Welche Zolltarifnummer gilt unter HS-Code 4105.30 für Felle von indischen Metis?
Häute von indischen Metis, pflanzlich vorgegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar, gehören in die Zolltarifnummer 4105.30.10.00.0. Alle übrigen Waren dieser Unterposition, die nicht unter 4105.30.10.00.0 fallen, gehören in die Zolltarifnummer 4105.30.90.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut