01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 4106?
Die Position ist nach der Tierart gegliedert: Ziegen oder Zickel, Schweine, Kriechtiere und andere Tiere. Bei Ziegen oder Zickeln gilt 4106.21.00.00.0 für Ware in nassem Zustand (einschließlich wet-blue) und die Unterposition 4106.22 für Ware in getrocknetem Zustand (crust). Innerhalb der Unterposition 4106.22 gilt 4106.22.10.00.0 für Häute von indischen Ziegen, pflanzlich vorgegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar, und 4106.22.90.00.0 für alle übrigen Häute in getrocknetem Zustand. Bei Schweinen gelten die Unterposition 4106.31 für nasse Ware (einschließlich wet-blue) und 4106.32.00.00.0 für getrocknete Ware (crust); bei Kriechtieren gilt die Unterposition 4106.40, unterteilt in 4106.40.10.00.0 für pflanzlich vorgegerbte Ware und 4106.40.90.00.0 für andere. Bei anderen Tieren gelten 4106.91.00.00.0 für nasse Ware (einschließlich wet-blue) und 4106.92.00.00.0 für getrocknete Ware (crust).
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 4106.31in nassem Zustand (einschließlich wet-blue)
- 4106.31.00.10.04106.31.00.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 9 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Maßnahmen
Maßnahmen in Position 4106
Rechts: wie viele der 9 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
03Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 4106
Anmerkungen (1)
2. A) Zu den Positionen 4104 bis 4106 gehören nicht Häute und Felle, die einem reversiblen Gerb-(einschließlich Vorgerbungs-)prozess unterzogen wurden (Positionen 4101 bis 4103, je nach Beschaffenheit). B) Im Sinne der Positionen 4104 bis 4106 umfasst der Begriff „in trockenem Zustand (crust)“ Häute und Felle, die vor dem Trocknen nachgegerbt, gefärbt oder gefettet (zugerichtet) worden sind.
04Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 4106
Acht der neun Warennummern der Position 4106 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.20024106.21.00.00.0eingeführt · in nassem Zustand (einschließlich wet-blue) · zuletzt geändert 01.07.2013
- 01.01.20024106.22.10.00.0eingeführt · von indischen Ziegen, pflanzlich vorgegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch …
- 01.01.20024106.22.90.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20024106.32.00.00.0eingeführt · in getrocknetem Zustand (crust) · zuletzt geändert 01.01.2011
- 01.01.20024106.40.10.00.0eingeführt · pflanzlich vorgegerbt
- 01.01.20024106.40.90.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20024106.91.00.00.0eingeführt · in nassem Zustand (einschließlich wet-blue)
- 01.01.20024106.92.00.00.0eingeführt · in getrocknetem Zustand (crust)
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 4106
Was gehört nicht zur Position 4106?
Häute und Felle, die einem reversiblen Gerb- oder Vorgerbungsprozess unterzogen wurden, gehören nicht in Position 4106, sondern je nach Beschaffenheit in die Positionen 4101 bis 4103. Zu getrockneter Ware (crust) gehören auch Häute und Felle, die vor dem Trocknen nachgegerbt, gefärbt oder gefettet (zugerichtet) worden sind.
Welche Zolltarifnummer gilt für Ziegenhäute in nassem Zustand in Position 4106?
Für Ziegenhäute in nassem Zustand, einschließlich wet-blue, gilt die Zolltarifnummer 4106.21.00.00.0. Getrocknete Ziegenhäute (crust) fallen unter die Unterposition 4106.22.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen