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Abschnitt VIII · Kap. 41 bis 43

Kapitel 41 des Zolltarifs – Häute, Felle und Leder

Kapitel im Zolltarif

41Kapitel

Kapitel 41 umfasst rohe Häute und Felle (andere als Pelzfelle) von Rindern, Kälbern, Pferden, Schafen, Lämmern und anderen Tieren sowie gegerbte und zugerichtete Häute, Felle und Leder, darunter Pergament- und Rohhautleder, Sämischleder, Lackleder, metallisierte Leder und rekonstituiertes Leder. Nicht zu Kapitel 41 gehören Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute (Position 0511) sowie Vogelbälge und Teile davon mit ihren Federn oder Daunen (Position 0505 oder 6701).

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01Tarifbaum

Wo steht Kapitel 41 im Zolltarif?

Abschnitt VIII umfasst die Kapitel 41, 42 und 43. Jede Position führt auf ihre Seite mit allen Zolltarifnummern.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittHäute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche …
KapitelHäute, Felle (andere als Pelzfelle) und LederDiese Seite
PositionRohe Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder …
9 Nr. · 0 vZTA
PositionRohe Häute und Felle von Schafen oder Lämmern (frisch oder gesalzen …
4 Nr. · 0 vZTA
PositionAndere rohe Häute und Felle (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert …
3 Nr. · 2 vZTA
PositionGegerbte …
18 Nr. · 0 vZTA
PositionGegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Schafen oder Lämmern, enthaart …
3 Nr. · 0 vZTA
PositionGegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von anderen Tieren, enthaart …
9 Nr. · 0 vZTA
PositionNach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder …
15 Nr. · 14 vZTA
PositionNach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder …
1 Nr. · 0 vZTA
PositionNach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder …
4 Nr. · 2 vZTA
PositionSämischleder (einschließlich Neusämischleder); Lackleder und folienkaschierte …
3 Nr. · 3 vZTA
PositionRekonstituiertes Leder auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern …
2 Nr. · 12 vZTA
KapitelLederwaren; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; Waren aus Därmen
KapitelPelzfelle und künstliches Pelzwerk; Waren daraus

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02Positionen

Welche Positionen gehören zu Kapitel 41?

Die Positionen 4101 bis 4103 erfassen rohe Häute und Felle, nach Tierart von Rindern, Kälbern, Pferden und anderen Einhufern (4101), von Schafen oder Lämmern (4102) und von anderen Tieren (4103). Die Positionen 4104 bis 4106 umfassen gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet. Die Positionen 4107, 4112 und 4113 betreffen zugerichtetes Leder nach Tierart, Position 4114 Sämisch-, Lack- und metallisierte Leder und Position 4115 rekonstituiertes Leder.

03Anmerkungen

Was gehört nicht in Kapitel 41?

  1. 1Kapitel 41, Anmerkung 1Nicht zu Kapitel 41 gehören Schnitzel roher Häute, Vogelbälge und Häute oder Felle, die nicht enthaart sind, roh, gegerbt oder zugerichtet, da sie in Kapitel 43 gehören, wobei rohe, nicht enthaarte Häute von Rindern, Pferden, Schafen und weiteren genannten Tieren ausdrücklich zu Kapitel 41 gehören.
  2. 2Kapitel 41, Anmerkung 2Zu den Positionen 4104 bis 4106 gehören nicht Häute und Felle, die einem reversiblen Gerb- oder Vorgerbprozess unterzogen wurden, je nach Beschaffenheit gehören sie zu den Positionen 4101 bis 4103.
  3. 3Kapitel 41, Anmerkung 3Rekonstituiertes Leder umfasst im Sinne der gesamten Nomenklatur nur Stoffe der Position 4115.
Alle 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 41, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 41 gehören nicht: a) Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle (Position 0511); b) Vogelbälge und Teile davon, mit ihren Federn oder Daunen (Position 0505 oder 6701); c) nicht enthaarte, rohe, gegerbte oder zugerichtete Häute und Felle (Kapitel 43). Jedoch gehören zu Kapitel 41 rohe, nicht enthaarte Häute und Felle von Rindern oder Kälbern (auch von Büffeln), von Pferden oder anderen Einhufern, von Schafen oder Lämmern (ausgenommen Felle von so genannten Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- und ähnlichen Lämmern und von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern), von Ziegen oder Zickeln (ausgenommen Felle von Ziegen oder Zickeln aus dem Jemen oder von mongolischen oder tibetanischen Ziegen oder Zickeln), von Schweinen (einschließlich Pekaris), von Gämsen, Gazellen, Kamelen (einschließlich Dromedaren), Rentieren, Elchen, Hirschen, Rehen oder Hunden.
Wortlaut · Kapitel 41, Anmerkung 2
2. A) Zu den Positionen 4104 bis 4106 gehören nicht Häute und Felle, die einem reversiblen Gerb-(einschließlich Vorgerbungs-)prozess unterzogen wurden (Positionen 4101 bis 4103, je nach Beschaffenheit). B) Im Sinne der Positionen 4104 bis 4106 umfasst der Begriff „in trockenem Zustand (crust)“ Häute und Felle, die vor dem Trocknen nachgegerbt, gefärbt oder gefettet (zugerichtet) worden sind.
Wortlaut · Kapitel 41, Anmerkung 3
3. Der Begriff „rekonstituiertes Leder“ umfasst in allen Teilen der Nomenklatur nur Stoffe der in Position 4115 erfassten Art.

04Typische Waren

Typische Waren in Kapitel 41

7 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Kapitel 41. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

05Rechtsprechung

Einreihungsverordnungen und Urteile zu Kapitel 41

0 Einreihungsverordnungen, 1 Urteile und 0 CLASS-Stellungnahmen betreffen Kapitel 41. Die neuesten:

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-128/7322.11.1973Die Zugabe von Fett zu Schaf- und Lammleder ändert deren Einreihung unter der Tarifstelle 41.03-B-I nicht, wenn sie zum Gerbprozess gehört, das Leder konserviert und es nicht gebrauchsfertig macht.

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Kapitel 41

Was gehört nicht zu HS-Code 41?

Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute (Position 0511) gehören nicht zu Kapitel 41, ebenso Vogelbälge und Teile davon mit ihren Federn oder Daunen (Position 0505 oder 6701). Rohe, nicht enthaarte Häute von Rindern, Pferden und Schafen bleiben dagegen in Kapitel 41.

Welche gegerbten Häute gehören nicht zu den Positionen 4104 bis 4106?

Häute und Felle, die einem reversiblen Gerb- oder Vorgerbprozess unterzogen wurden, gehören nicht zu den Positionen 4104 bis 4106. Je nach Beschaffenheit gehören sie zu den Positionen 4101 bis 4103.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Positionen und Maßnahmen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Position
Kombinierte Nomenklatur
Positionen, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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