01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 4107?
Die Position gliedert sich zuerst in ganze Häute und Felle (Unterpositionen 4107.11, 4107.12 und 4107.19) sowie in anderes einschließlich Flanken (Unterpositionen 4107.91, 4107.92 und 4107.99). Innerhalb jeder Gruppe unterscheidet die Gliederung nach Vollleder, ungespalten (4107.11 und 4107.91), Narbenspalt (4107.12 und 4107.92) und anderem Leder (4107.19 und 4107.99). Unter 4107.11 und 4107.19 wird nach Leder von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) mit einer Oberfläche von 2,6 m² oder weniger unterschieden. Unter 4107.12 gilt dieselbe Unterscheidung, und Rossleder sowie Leder anderer Einhufer sind dort gesondert erfasst.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 15 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 4107
6 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 4107. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 4107
Rechts: wie viele der 15 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 4107
Die 15 Warennummern der Position 4107 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.20024107.11.11.00.0eingeführt · Boxcalf
- 01.01.20024107.11.19.00.0eingeführt · anderes
- 01.01.20024107.11.90.00.0eingeführt · anderes
- 01.01.20024107.12.11.00.0eingeführt · Boxcalf
- 01.01.20024107.12.19.00.0eingeführt · anderes
- 01.01.20024107.12.91.00.0eingeführt · Leder von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)
- 01.01.20024107.12.99.00.0eingeführt · Rossleder und Leder von anderen Einhufern
- 01.01.20024107.19.10.00.0eingeführt · von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m² oder …
- 01.01.20024107.19.90.00.0eingeführt · anderes
- 01.01.20024107.91.10.00.0eingeführt · Sohlenleder
- 01.01.20024107.91.90.00.0eingeführt · anderes
- 01.01.20024107.92.10.00.0eingeführt · von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)
- 01.01.20024107.92.90.00.0eingeführt · Rossleder und Leder von anderen Einhufern
- 01.01.20024107.99.10.00.0eingeführt · Leder von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)
- 01.01.20024107.99.90.00.0eingeführt · Rossleder und Leder von anderen Einhufern
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 4107
Welche Unterposition aus Position 4107 gilt für Ihr Leder?
Die Unterposition hängt davon ab, ob es sich um ganze Häute und Felle oder um anderes einschließlich Flanken handelt, und danach um Vollleder, Narbenspalt oder anderes Leder. Die Zuordnung zur Unterposition 4107.11, 4107.12 oder 4107.19 erfolgt für ganze Häute und Felle, die Unterpositionen 4107.91, 4107.92 und 4107.99 gelten für anderes einschließlich Flanken.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen





