01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 4114?
Die Position ist in die Unterposition 4114.10 für Sämischleder einschließlich Neusämischleder und in die Unterposition 4114.20 für Lackleder, folienkaschiertes Lackleder und metallisiertes Leder gegliedert. Sämischleder wird nach der Tierart unterschieden: Sämischleder von Schafen oder Lämmern gehört in 4114.10.10.00.0, Sämischleder von anderen Tieren in 4114.10.90.00.0. Lackleder, folienkaschiertes Lackleder und metallisiertes Leder gehören in 4114.20.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 3 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Maßnahmen
Maßnahmen in Position 4114
Rechts: wie viele der 3 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
03Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 4114
Die drei Warennummern der Position 4114 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.20024114.10.10.00.0eingeführt · von Schafen oder Lämmern
- 01.01.20024114.10.90.00.0eingeführt · von anderen Tieren
- 01.01.20024114.20.00.00.0eingeführt · Lackleder und folienkaschierte Lackleder; metallisierte Leder
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 4114
Welche Zolltarifnummer gilt für Sämischleder, Lackleder und metallisiertes Leder in Position 4114?
Sämischleder von Schafen oder Lämmern gehört in 4114.10.10.00.0, Sämischleder von anderen Tieren in 4114.10.90.00.0. Lackleder, folienkaschiertes Lackleder und metallisiertes Leder gehören in 4114.20.00.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen