01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 4115?
Die Position 4115 ist in zwei Unterpositionen gegliedert. Die Unterposition 4115.10 erfasst rekonstituiertes Leder auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern, in Platten, Blättern oder Streifen, auch in Rollen, mit der Zolltarifnummer 4115.10.00.00.0. Die Unterposition 4115.20 erfasst Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, die nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar sind, sowie Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl, mit der Zolltarifnummer 4115.20.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Maßnahmen
Maßnahmen in Position 4115
Rechts: wie viele der 2 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
03Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 4115
Anmerkungen (1)
3. Der Begriff „rekonstituiertes Leder“ umfasst in allen Teilen der Nomenklatur nur Stoffe der in Position 4115 erfassten Art.
04Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 4115
Die zwei Warennummern der Position 4115 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.20024115.10.00.00.0eingeführt · rekonstituiertes Leder auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern hergestellt, in …
- 01.01.20024115.20.00.00.0eingeführt · Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder …
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 4115
Welche Zolltarifnummer in Position 4115 gilt für welche Ware?
Rekonstituiertes Leder auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern in Platten, Blättern oder Streifen, auch in Rollen, gehört in die Zolltarifnummer 4115.10.00.00.0. Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, die nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar sind, sowie Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl gehören in die Zolltarifnummer 4115.20.00.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen