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Position · 4-stelligZollaussetzung

Position 4115 – Rekonstituiertes Leder und Lederabfälle

Position im Zolltarif

41Kapitel15Position

Zu dieser Position gehört rekonstituiertes Leder auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern in Platten, Blättern oder Streifen, auch in Rollen, sowie Lederschnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, die nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar sind, außerdem Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl. Sämischleder (einschließlich Neusämischleder); Lackleder und folienkaschierte Lackleder; metallisierte Leder gehören in Position 4114.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr Lederabfall oder Lederpulver zu HS-Code 4115?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 4115?

Die Position 4115 ist in zwei Unterpositionen gegliedert. Die Unterposition 4115.10 erfasst rekonstituiertes Leder auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern, in Platten, Blättern oder Streifen, auch in Rollen, mit der Zolltarifnummer 4115.10.00.00.0. Die Unterposition 4115.20 erfasst Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, die nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar sind, sowie Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl, mit der Zolltarifnummer 4115.20.00.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittHäute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche …
KapitelHäute, Felle (andere als Pelzfelle) und Leder
PositionRekonstituiertes Leder auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern hergestellt, in Platten, Blättern oder Streifen, auch in Rollen; Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar; Lederspäne …Diese Seite
Zolltarifnummerrekonstituiertes Leder auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern hergestellt, in Platten, Blättern oder Streifen, auch in Rollen
2,5 % · 3 vZTA
ZolltarifnummerSchnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar; Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl
0 % · 9 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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Welche der 2 Warennummern gilt für Ihre Ware?

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02Maßnahmen

Maßnahmen in Position 4115

Rechts: wie viele der 2 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle Länder2 von 2
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle Länder2 von 2
KontrolleAusfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle Länder2 von 2
KontrolleEinfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle Länder2 von 2
KontrolleEinfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen · alle Länder2 von 2
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder1 von 2
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle Länder1 von 2
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

03Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 4115

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 41, Anmerkung 3
3. Der Begriff „rekonstituiertes Leder“ umfasst in allen Teilen der Nomenklatur nur Stoffe der in Position 4115 erfassten Art.

04Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 4115

Die zwei Warennummern der Position 4115 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.20024115.10.00.00.0eingeführt · rekonstituiertes Leder auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern hergestellt, in …
  2. 01.01.20024115.20.00.00.0eingeführt · Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder …

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 4115

Welche Zolltarifnummer in Position 4115 gilt für welche Ware?

Rekonstituiertes Leder auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern in Platten, Blättern oder Streifen, auch in Rollen, gehört in die Zolltarifnummer 4115.10.00.00.0. Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, die nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar sind, sowie Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl gehören in die Zolltarifnummer 4115.20.00.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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