01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 4704?
Die Position wird zuerst danach unterteilt, ob der Halbstoff ungebleicht ist oder halbgebleicht oder gebleicht ist. Ungebleichter Halbstoff wird nach Holzart getrennt: aus Nadelholz 4704.11.00.00.0, aus anderem Holz 4704.19.00.00.0. Halbgebleicht oder gebleicht wird ebenfalls nach Holzart getrennt: aus Nadelholz 4704.21.00.00.0, aus anderem Holz 4704.29.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 4 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Maßnahmen
Maßnahmen in Position 4704
Rechts: wie viele der 4 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
03Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 4704
Die vier Warennummern der Position 4704 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19724704.11.00.00.0eingeführt · aus Nadelholz
- 01.01.19724704.19.00.00.0eingeführt · aus anderem Holz
- 01.01.19724704.21.00.00.0eingeführt · aus Nadelholz
- 01.01.19724704.29.00.00.0eingeführt · aus anderem Holz
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 4704
Welche Zolltarifnummer aus Position 4704 gilt für ungebleichten Sulfitzellstoff aus Nadelholz?
Ungebleichter Sulfitzellstoff aus Nadelholz gehört in die Zolltarifnummer 4704.11.00.00.0. Halbgebleichter oder gebleichter Sulfitzellstoff aus Nadelholz gehört in 4704.21.00.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen