01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 4703?
Die Position teilt sich nach dem Bleichgrad in ungebleicht sowie halbgebleicht oder gebleicht. Ungebleichte Ware aus Nadelholz gehört in 4703.11.00.00.0, ungebleichte Ware aus anderem Holz in 4703.19.00.00.0. Halbgebleichte oder gebleichte Ware aus Nadelholz gehört in 4703.21.00.00.0, aus anderem Holz in 4703.29.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 4 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 4703
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 4703. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 4703
Rechts: wie viele der 4 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 4703
Die vier Warennummern der Position 4703 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19724703.11.00.00.0eingeführt · aus Nadelholz
- 01.01.19724703.19.00.00.0eingeführt · aus anderem Holz
- 01.01.19724703.21.00.00.0eingeführt · aus Nadelholz
- 01.01.19724703.29.00.00.0eingeführt · aus anderem Holz
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 4703
Welche Zolltarifnummer gilt für Zellstoff aus Nadelholz in Position 4703?
Zellstoff aus Nadelholz, halbgebleicht oder gebleicht, gehört in die Zolltarifnummer 4703.21.00.00.0. Ungebleichten Zellstoff aus Nadelholz ordnen Sie unter 4703.11.00.00.0 ein.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

