01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 7019.65?
Die Zolltarifnummern 7019.65.00.11.0, 7019.65.00.12.0, 7019.65.00.13.0, 7019.65.00.14.0, 7019.65.00.15.0, 7019.65.00.16.0, 7019.65.00.17.0, 7019.65.00.22.0 und 7019.65.00.23.0 erfassen Gewebe aus Glasseidensträngen, mit Epoxidharz getränkt, mit einem Wärmeausdehnungskoeffizienten zwischen 30 °C und 120 °C von 10 ppm pro °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 ppm pro °C in Länge und Breite und 20 ppm pro °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 ppm pro °C in der Dicke, mit einer Glasübergangstemperatur von 152 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 153 °C, sofern sie zugleich offenmaschige Gewebe aus Glasfasern mit einer Zelllänge und -breite von mehr als 1,8 mm und einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g, ausgenommen Glasfaserscheiben, sind. Diese neun Nummern unterscheiden sich nach dem Versandland: 7019.65.00.11.0 für Malaysia, 7019.65.00.12.0 für Taiwan, 7019.65.00.13.0 für Thailand, 7019.65.00.14.0 für Indien, 7019.65.00.15.0 für Indonesien, 7019.65.00.16.0 für den Kosovo, 7019.65.00.17.0 für die Republik Moldau, 7019.65.00.22.0 für Nordmazedonien und 7019.65.00.23.0 für Serbien. Die Zolltarifnummer 7019.65.00.28.0 ist „andere“ zu diesen Nummern und erfasst dieselben Gewebe für Versandländer, die dort nicht genannt sind, 7019.65.00.29.0 Epoxidharzgewebe mit den genannten Wärmeausdehnungs- und Glasübergangswerten ohne den Zusatz zu offenmaschigen Geweben. Die Zolltarifnummern 7019.65.00.35.0 bis 7019.65.00.85.0 unterscheiden sich nach Harz und Erzeugnis: 7019.65.00.35.0 erfasst offenmaschige Gewebe aus Glasfasern als Prepregplatten oder -rollen mit Polyimidharz, 7019.65.00.39.0 die übrigen Prepregplatten oder -rollen mit Polyimidharz, 7019.65.00.50.0 offenmaschige Gewebe aus Glasfasern mit einer Zelllänge und -breite von mehr als 1,8 mm und einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g, ausgenommen Glasfaserscheiben, 7019.65.00.70.0 Gewebe aus E-Glasfilamenten mit einem Gewicht von 20 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 214 g/m², mit Silan getränkt und in Rollen, 7019.65.00.81.0 für den Versand aus Marokko und 7019.65.00.83.0 für den Versand aus der Turkei erzeugnisse aus gewebten und/oder genähten Endlosglasfaserrovings, ausgenommen Waren, die imprägniert oder vorimprägniert (Prepregs) sind, 7019.65.00.84.0 eine „andere“ Ausführung dieser Erzeugnisse und 7019.65.00.85.0 eine „andere“ Ausführung unter dem Pfad „andere“ > „andere“, ohne ausdrückliche Zuordnung zu den gewebten und/oder genähten Endlosglasfaserrovings.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 19 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 7019.65
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 7019.65?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf HS-Code 7019.65. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 7019.65
Anmerkungen (2)
4. Als „Glaswolle“ im Sinne der Position 7019 gelten: a) mineralische Wollen mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (SiO2) von 60 GHT oder mehr; b) mineralische Wollen mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (SiO2) von weniger als 60 GHT, jedoch mit einem Gehalt an Alkalioxiden (K2O oder Na2O) von mehr als 5 GHT oder mit einem Gehalt an Bortrioxid (B2O3) von mehr als 2 GHT. Mineralische Wollen, welche die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören zu Position 6806.
5. Als „Glas“ im Sinne der Nomenklatur gelten auch geschmolzener Quarz und anderes geschmolzenes Siliciumdioxid.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 7019.65.00 | offene Gewebe mit einer Breite von 30 cm oder weniger: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 7019.65 des HS. |
05Verlauf
Verlauf der Zolltarifnummern unter HS-Code 7019.65
Zum 08.08.2026 wurden sieben Zolltarifnummern neu eingeführt. Die übrigen 12 Zolltarifnummern blieben unverändert.
- 08.08.20267019.65.00.16.0neu eingeführt · Gewebe aus Glasseidensträngen, mit Epoxidharz getränkt, mit einem Wärmeausdehnungskoeffizient zwischen 30° C und 120° C (gemessen nach IPC-TM-650) von: - 10 ppm pro °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 ppm pro °C in der Länge und Breite und - 20 ppm pro °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 ppm pro °C in der Dicke, mit einer Glasübergangstemperatur von 152°C oder mehr, jedoch nicht mehr als 153°C (gemessen nach IPC-TM-650) › offenmaschige Gewebe aus Glasfasern mit einer Zelllänge und -breite von mehr als 1,8 mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g, ausgenommen Glasfaserscheiben › versandt aus dem Kosovo
- 08.08.20267019.65.00.17.0neu eingeführt · Gewebe aus Glasseidensträngen, mit Epoxidharz getränkt, mit einem Wärmeausdehnungskoeffizient zwischen 30° C und 120° C (gemessen nach IPC-TM-650) von: - 10 ppm pro °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 ppm pro °C in der Länge und Breite und - 20 ppm pro °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 ppm pro °C in der Dicke, mit einer Glasübergangstemperatur von 152°C oder mehr, jedoch nicht mehr als 153°C (gemessen nach IPC-TM-650) › offenmaschige Gewebe aus Glasfasern mit einer Zelllänge und -breite von mehr als 1,8 mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g, ausgenommen Glasfaserscheiben › versand aus der Republik Moldau
- 08.08.20267019.65.00.22.0neu eingeführt · Gewebe aus Glasseidensträngen, mit Epoxidharz getränkt, mit einem Wärmeausdehnungskoeffizient zwischen 30° C und 120° C (gemessen nach IPC-TM-650) von: - 10 ppm pro °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 ppm pro °C in der Länge und Breite und - 20 ppm pro °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 ppm pro °C in der Dicke, mit einer Glasübergangstemperatur von 152°C oder mehr, jedoch nicht mehr als 153°C (gemessen nach IPC-TM-650) › offenmaschige Gewebe aus Glasfasern mit einer Zelllänge und -breite von mehr als 1,8 mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g, ausgenommen Glasfaserscheiben › versandt aus Nordmazedonien
- 08.08.20267019.65.00.23.0neu eingeführt · Gewebe aus Glasseidensträngen, mit Epoxidharz getränkt, mit einem Wärmeausdehnungskoeffizient zwischen 30° C und 120° C (gemessen nach IPC-TM-650) von: - 10 ppm pro °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 ppm pro °C in der Länge und Breite und - 20 ppm pro °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 ppm pro °C in der Dicke, mit einer Glasübergangstemperatur von 152°C oder mehr, jedoch nicht mehr als 153°C (gemessen nach IPC-TM-650) › offenmaschige Gewebe aus Glasfasern mit einer Zelllänge und -breite von mehr als 1,8 mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g, ausgenommen Glasfaserscheiben › versand aus Serbien
- 08.08.20267019.65.00.28.0neu eingeführt · Gewebe aus Glasseidensträngen, mit Epoxidharz getränkt, mit einem Wärmeausdehnungskoeffizient zwischen 30° C und 120° C (gemessen nach IPC-TM-650) von: - 10 ppm pro °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 ppm pro °C in der Länge und Breite und - 20 ppm pro °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 ppm pro °C in der Dicke, mit einer Glasübergangstemperatur von 152°C oder mehr, jedoch nicht mehr als 153°C (gemessen nach IPC-TM-650) › offenmaschige Gewebe aus Glasfasern mit einer Zelllänge und -breite von mehr als 1,8 mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g, ausgenommen Glasfaserscheiben › andere
- 08.08.20267019.65.00.35.0neu eingeführt · Prepregplatten oder -rollen, Polyimidharz enthaltend › offenmaschige Gewebe aus Glasfasern, mit einer Zelllänge und -breite von mehr als 1,8 mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g, ausgenommen Glasfaserscheiben
- 08.08.20267019.65.00.39.0neu eingeführt · Prepregplatten oder -rollen, Polyimidharz enthaltend › andere
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 7019.65
Welche Zolltarifnummer unter HS-Code 7019.65 gilt für Ihr Glasfasergewebe?
Die Zolltarifnummer richtet sich nach der Ausführung des Gewebes und bei Epoxidharzgeweben nach dem Versandland. Gewebe aus Glasseidensträngen, mit Epoxidharz getränkt, mit den genannten Wärmeausdehnungs- und Glasübergangswerten und zugleich offenmaschig gehören in 7019.65.00.11.0 bis 7019.65.00.23.0 je nach Versandland. Offenmaschig heißt hier: Zelllänge und -breite mehr als 1,8 mm, Quadratmetergewicht mehr als 35 g, ausgenommen Glasfaserscheiben.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
