01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 7019.72?
Die Zolltarifnummer 7019.72.00.50.0 erfasst Platten und ähnliche nichtgewebte Erzeugnisse aus nichttextilen Glasfasern, die zum Herstellen von Luftfiltern oder Katalysatoren bestimmt sind. Die Zolltarifnummer 7019.72.00.90.0 erfasst alle übrigen Erzeugnisse, also solche, die keine nichtgewebte Platte oder kein ähnliches Erzeugnis dieser Art zum Herstellen von Luftfiltern oder Katalysatoren sind.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
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Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 7019.72
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 7019.72
Anmerkungen (2)
4. Als „Glaswolle“ im Sinne der Position 7019 gelten: a) mineralische Wollen mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (SiO2) von 60 GHT oder mehr; b) mineralische Wollen mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (SiO2) von weniger als 60 GHT, jedoch mit einem Gehalt an Alkalioxiden (K2O oder Na2O) von mehr als 5 GHT oder mit einem Gehalt an Bortrioxid (B2O3) von mehr als 2 GHT. Mineralische Wollen, welche die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören zu Position 6806.
5. Als „Glas“ im Sinne der Nomenklatur gelten auch geschmolzener Quarz und anderes geschmolzenes Siliciumdioxid.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 7019.72.00 | andere geschlossene Flächenerzeugnisse: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 7019.72 des HS. |
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 7019.72
Welche Zolltarifnummer gilt für Glasfaserplatten für Luftfilter unter HS-Code 7019.72?
Platten und ähnliche nichtgewebte Erzeugnisse aus nichttextilen Glasfasern zum Herstellen von Luftfiltern oder Katalysatoren gehören in die Zolltarifnummer 7019.72.00.50.0. Alle übrigen Erzeugnisse dieser Unterposition fallen unter 7019.72.00.90.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission