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gültig seit 01.01.2022Dual-Use

Zolltarifnummer 7019.72.00.50.0 – Glasfaserplatten für Luftfilter

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Platten und ähnliche nichtgewebte Erzeugnisse aus nichttextilen Glasfasern zum Herstellen von Luftfiltern oder Katalysatoren. Die übrigen chemisch gebundenen geschlossenen Flächenerzeugnisse aus Glasfasern gehören in die Zolltarifnummer 7019.72.00.90.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 7019.72.00.50.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
KapitelGlas und Glaswaren
PositionGlasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Glasseidenstränge (Rovings), Gewebe)
chemisch gebundene Flächenerzeugnisse
UnterpositionVliese (thin sheets)
Unterpositionandere geschlossene Flächenerzeugnisse
ZolltarifnummerPlatte und ähnliches nichtgewebtes Erzeugnis aus nichttextilen Glasfasern, zum Herstellen von Luftfiltern oder KatalysatorenDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummerandere offene Flächenerzeugnisse
UnterpositionGlaswolle und Waren aus Glaswolle
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code7019.726-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer7019.72.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code7019.72.00.5010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer7019.72.00.50.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7019.72.00.50.0?

Kapitel 70 Glas und Glaswaren › 7019 Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren …
✓chemisch gebundene FlächenerzeugnisseDie Ware muss ein chemisch gebundenes Flächenerzeugnis aus Glasfasern sein.
✓andere geschlossene Flächenerzeugnisse, also nicht: Vliese (thin sheets), andere offene FlächenerzeugnisseDie Ware muss ein geschlossenes Flächenerzeugnis sein, also eine Fläche ohne offene Struktur.
✓Platte und ähnliches nichtgewebtes Erzeugnis aus nichttextilen Glasfasern, zum Herstellen von Luftfiltern oder KatalysatorenDie Ware muss eine Platte oder ein ähnliches nichtgewebtes Erzeugnis aus nichttextilen Glasfasern sein, das zum Herstellen von Luftfiltern oder Katalysatoren bestimmt ist.
7019.72.00.50.0Glasfaserplatten für Luftfilter oder Katalysatoren

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7019.72.00.50.0?

  • ×Vorgarne (Lunten), Glasseidenstränge (Rovings), Garne und Stapelfasern und Matten daraus7019.11.00.00.0, 7019.12, 7019.13, 7019.14 und 2 weitere
  • ×mechanisch gebundene Flächenerzeugnisse7019.61, 7019.62, 7019.63, 7019.64 und 3 weitere
  • ×Glaswolle und Waren aus Glaswolle7019.80
  • ×andere, also nicht: chemisch gebundene Flächenerzeugnisse7019.90
  • ×Vliese (thin sheets)7019.71
  • ×andere offene Flächenerzeugnisse7019.73.00.00.0
  • ×andere, also nicht: Platte und ähnliches nichtgewebtes Erzeugnis aus nichttextilen Glasfasern, zum Herstellen von Luftfiltern oder Katalysatoren7019.72.00.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 7019.72.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
7019.72.00.50.0Platte und ähnliches nichtgewebtes Erzeugnis aus nichttextilen Glasfasern, zum Herstellen von Luftfiltern oder Katalysatorendiese SeiteZollaussetzung bei Endverwendung
7019.72.00.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7019.72.00 eingereiht

7 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland6
Frankreich1
vZTAWareGültig bis
DEBTI23244/26-1DeutschlandChemisch gebundenes Flächenerzeugnis aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - zweilagiges, geschlossenes Flächenerzeugnis …12.10.2029
DEBTI21568/26-1DeutschlandChemisch gebundenes Flächenerzeugnis aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - zweilagiges, geschlossenes Flächenerzeugnis …12.10.2029
DEBTI21569/26-1DeutschlandChemisch gebundenes Flächenerzeugnis aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - zweilagiges, geschlossenes Flächenerzeugnis …12.10.2029
DEBTI23126/26-1DeutschlandChemisch gebundenes Flächenerzeugnis aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - zweilagiges, geschlossenes Flächenerzeugnis …12.10.2029
DEBTI18685/26-1DeutschlandChemisch gebundenes Flächenerzeugnis aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - zweilagiges, geschlossenes Flächenerzeugnis …03.09.2029
DEBTI2882/26-1DeutschlandChemisch gebundenes Flächenerzeugnis aus Glasfasern, - zweilagiges Flächenerzeugnis; laut Untersuchungsergebnis …25.06.2029

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7019.72.00.50.0

€
7019.72.00.50.0Drittlandszoll5 %500 €1.995 €2.495 €
7019.72.00.50.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20264,3 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)1,5 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7019.72.00.50.0

senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle LänderGilt für 7019.72.00.50.0. Nur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 7019.72.00.50.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 1A002, 1C010, 1C210 und 1 weitere der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7019.72.00.50.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 70, Anmerkung 4
4. Als „Glaswolle“ im Sinne der Position 7019 gelten: a) mineralische Wollen mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (SiO2) von 60 GHT oder mehr; b) mineralische Wollen mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (SiO2) von weniger als 60 GHT, jedoch mit einem Gehalt an Alkalioxiden (K2O oder Na2O) von mehr als 5 GHT oder mit einem Gehalt an Bortrioxid (B2O3) von mehr als 2 GHT. Mineralische Wollen, welche die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören zu Position 6806.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
7019.72.00andere geschlossene Flächenerzeugnisse: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 7019.72 des HS.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 70 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 7019.72.00

  1. 01.01.20227019.72.00neu eingeführt · „andere geschlossene Flächenerzeugnisse“ · aus 7019.39.00
  2. 01.01.20227019.72.00.50.0neu eingeführt · „Platte und ähnliches nichtgewebtes Erzeugnis aus nichttextilen Glasfasern, zum Herstellen von Luftfiltern oder Katalysatoren“ · aus 9 Vorgängern
  3. 01.01.20227019.72.00.90.0neu eingeführt · aus 9 Vorgängern

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 7019.72.00.50.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Glasfaserplatten für Luftfilter unter 7019.72.00?

Für nichtgewebte Platten aus nichttextilen Glasfasern zum Herstellen von Luftfiltern oder Katalysatoren gilt die Zolltarifnummer 7019.72.00.50.0. Alle übrigen chemisch gebundenen geschlossenen Flächenerzeugnisse aus Glasfasern fallen unter 7019.72.00.90.0. Diese Seite behandelt die Zolltarifnummer 7019.72.00.50.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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