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HS-Code 7210.69 – Flachgewalzter Stahl mit Aluminiumüberzug

HS-Code · 6-stellig

Die Unterposition 7210.69 erfasst flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit einer Breite von 600 mm oder mehr, die mit Aluminium überzogen sind. Mit Aluminium-Zink-Legierungen überzogene Erzeugnisse gehören dagegen in die Unterposition 7210.61. Die Nummern darunter richten sich nach dem Überzug, der Oberflächenbearbeitung und dem Kohlenstoffgehalt.

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Gehört Ihr aluminiumüberzogener Flachstahl zu HS-Code 7210.69?

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 7210.69?

Die Zolltarifnummer 7210.69.00.20.0 erfasst aluminiumberuhigte, mit Zink und/oder Aluminium schmelztauchbeschichtete Erzeugnisse, die nicht mit anderen Metallen beschichtet und chemisch passiviert sind und einen Kohlenstoffgehalt von 0,015 GHT bis 0,170 GHT haben, sofern sie nur oberflächenbearbeitet oder nur anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten sind. Die Zolltarifnummer 7210.69.00.30.0 erfasst schmelztauchbeschichtete Erzeugnisse mit Aluminium und/oder Magnesium, auch mit Siliciumlegierung, die chemisch passiviert sind, auch mit zusätzlicher Oberflächenbehandlung wie Ölung oder Versiegelung, sofern sie nur oberflächenbearbeitet oder nur anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten sind. Die Zolltarifnummer 7210.69.00.80.0 erfasst die Erzeugnisse, die nicht von 7210.69.00.20.0 oder 7210.69.00.30.0 erfasst werden, sofern sie nur oberflächenbearbeitet oder nur anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten sind. Die Zolltarifnummer 7210.69.00.90.0 erfasst die Erzeugnisse, die von den Nummern davor nicht erfasst werden.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelEisen und Stahl
PositionFlachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, plattiert oder überzogen
mit Aluminium überzogen
UnterpositionandereDiese Seite
nur oberflächenbearbeitet oder nur anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten
Zolltarifnummeraluminiumberuhigt; schmelztauchbeschichtet mit Zink und/oder Aluminium, jedoch nicht mit anderen Metallen; chemisch passiviert; mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,015 GHT bis 0,170 GHT, einem Aluminiumgehalt von 0,015 GHT bis 0,100 GHT, einem Niobgehalt von 0,045 GHT oder weniger, einem Titangehalt von 0,010 GHT oder weniger sowie einem Vanadiumgehalt von 0,010 GHT oder weniger; aufgerollt, als auf Länge zugeschnittene Bleche und als Schmalband („narrow strip“) angeboten
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Zolltarifnummerschmelztauchbeschichtet mit Aluminium und/oder Magnesium, auch mit Siliciumlegierung, chemisch passiviert, auch mit zusätzlicher Oberflächenbehandlung wie Ölung oder Versiegelung, mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,5 GHT oder weniger, einem Aluminiumgehalt von 1,1 GHT oder weniger, einem Niobgehalt von 0,12 GHT oder weniger, einem Titangehalt von 0,17 GHT oder weniger sowie einem Vanadiumgehalt von 0,15 GHT oder weniger, aufgerollt, als auf Länge zugeschnittene Bleche und als Schmalband („narrow strip“) angeboten
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Zolltarifnummerandere
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Zolltarifnummerandere
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Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 7210.69

erhöht den ZollAntidumpingzoll · ChinaFür Hersteller mit eigenem Zusatzcode gelten eigene Sätze; der Satz hängt von der Zolltarifnummer ab.27,9 %
erhöht den ZollAntidumpingzoll · RusslandFür Hersteller mit eigenem Zusatzcode gelten eigene Sätze; der Satz hängt von der Zolltarifnummer ab.37,4 %
erhöht den ZollAntidumpingzoll · TürkeiFür Hersteller mit eigenem Zusatzcode gelten eigene Sätze; der Satz hängt von der Zolltarifnummer ab.11 %
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 %
KontrolleCO₂-Grenzausgleich (CBAM) · alle LänderEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 7210.69

Anmerkungen (9)

Wortlaut · Kapitel 72, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Es gelten folgende Begriffsbestimmungen: — Elektrobleche und -bänder (Unterpositionen 7209.16.10, 7209.17.10, 7209.18.10, 7209.26.10, 7209.27.10, 7209.28.10 und 7211.23.20) sind flachgewalzte Erzeugnisse mit Ummagnetisierungsverlusten je Kilogramm von (ermittelt nach dem Epstein-Verfahren mit einem Strom von 50 Perioden und einer Induktion von 1 Tesla): — 2,1 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von 0,2 mm oder weniger, — 3,6 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm, jedoch weniger als 0,6 mm, — 6 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von 0,6 mm bis 1,5 mm. — Weißbleche und -bänder (Unterpositionen 7210.12.20, 7210.70.10, 7212.10.10 und 7212.40.20) sind flachgewalzte Erzeugnisse mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm und mit einer metallischen Überzugsschicht mit einem Zinngehalt von 97 GHT oder mehr. — Werkzeugstahl (Unterpositionen 7224.10.10, 7224.90.02, 7225.30.10, 7225.40.12, 7226.91.20, 7228.30.20, 7228.40.10, 7228.50.20 und 7228.60.20) ist legierter Stahl (anderer als nicht rostender Stahl oder Schnellarbeitsstahl), der eine der folgenden Zusammensetzungen mit den angegebenen Anteilen enthält, auch mit anderen Elementen: — weniger als 0,6 GHT Kohlenstoff und 0,7 GHT oder mehr Silicium und 0,05 GHT oder mehr Vanadium oder 4 GHT oder mehr Wolfram; — 0,8 GHT oder mehr Kohlenstoff und 0,05 GHT oder mehr Vanadium; — mehr als 1,2 GHT Kohlenstoff und 11 GHT bis 15 GHT Chrom; — 0,16 GHT bis 0,5 GHT Kohlenstoff und 3,8 GHT bis 4,3 GHT Nickel und 1,1 GHT bis 1,5 GHT Chrom und …
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Weitere 7 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
Wortlaut · Kapitel 72, Anmerkung 2
2. Eisen- oder Stahlerzeugnisse, die mit Eisen oder Stahl anderer Sorten plattiert sind, werden wie Erzeugnisse der Eisen- oder Stahlsorte behandelt, die gewichtsmäßig vorherrscht.
Wortlaut · Kapitel 72, Anmerkung 3
3. Durch Elektrolyse, Druckgießen oder Sintern hergestellte Eisen- oder Stahlerzeugnisse sind je nach Form, Zusammensetzung und Aussehen den Positionen für die entsprechenden warmgewalzten Erzeugnisse zuzuweisen.
Wortlaut · Kapitel 72, Unterpositions-Anmerkung 1
1. In Kapitel 72 gelten als: a) legiertes Roheisen Roheisen, das eines oder mehrere der nachstehenden Elemente mit den angegebenen Anteilen enthält: — mehr als 0,2 GHT Chrom, — mehr als 0,3 GHT Kupfer, — mehr als 0,3 GHT Nickel, — mehr als 0,1 GHT eines der nachstehenden Elemente, Aluminium, Molybdän, Titan, Wolfram, Vanadium; b) nicht legierter Automatenstahl nicht legierte Stähle, die eines oder mehrere der nachstehenden Elemente mit den angegebenen Anteilen enthalten: — 0,08 GHT oder mehr Schwefel, — 0,1 GHT oder mehr Blei, — mehr als 0,05 GHT Selen, — mehr als 0,01 GHT Tellur, — mehr als 0,05 GHT Bismut; c) Silicium-Elektrostahl legierte Stähle, die 0,6 bis 6 GHT Silicium und 0,08 GHT oder weniger Kohlenstoff enthalten. Mit Ausnahme von 1 GHT oder weniger Aluminium dürfen sie andere Elemente nicht mit einem Anteil enthalten, der ihnen den Charakter anderer legierter Stähle verleiht; d) Schnellarbeitsstahl legierte Stähle, die mindestens zwei der drei Elemente Molybdän, Wolfram und Vanadium mit insgesamt 7 GHT oder mehr sowie Kohlenstoff mit 0,6 GHT oder mehr und Chrom mit 3 bis 6 GHT enthalten. Sie dürfen andere Elemente enthalten; e) Mangan-Silicium-Stahl legierte Stähle, die — 0,7 GHT oder weniger Kohlenstoff, — 0,5 GHT bis 1,9 GHT Mangan und — 0,6 GHT bis 2,3 GHT Silicium enthalten. Sie dürfen andere Elemente nur mit einem Anteil enthalten, der ihnen nicht den Charakter anderer legierter Stähle verleiht.

04Verlauf

Verlauf der Zolltarifnummern unter HS-Code 7210.69

Zum 01.01.2026 wurden vier Zolltarifnummern neu eingeführt.

  1. 01.01.20267210.69.00.20.0neu eingeführt · nur oberflächenbearbeitet oder nur anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten › aluminiumberuhigt; schmelztauchbeschichtet mit Zink und/oder Aluminium, jedoch nicht mit anderen Metallen; chemisch passiviert; mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,015 GHT bis 0,170 GHT, einem Aluminiumgehalt von 0,015 GHT bis 0,100 GHT, einem Niobgehalt von 0,045 GHT oder weniger, einem Titangehalt von 0,010 GHT oder weniger sowie einem Vanadiumgehalt von 0,010 GHT oder weniger; aufgerollt, als auf Länge zugeschnittene Bleche und als Schmalband („narrow strip“) angeboten
  2. 01.01.20267210.69.00.30.0neu eingeführt · nur oberflächenbearbeitet oder nur anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten › schmelztauchbeschichtet mit Aluminium und/oder Magnesium, auch mit Siliciumlegierung, chemisch passiviert, auch mit zusätzlicher Oberflächenbehandlung wie Ölung oder Versiegelung, mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,5 GHT oder weniger, einem Aluminiumgehalt von 1,1 GHT oder weniger, einem Niobgehalt von 0,12 GHT oder weniger, einem Titangehalt von 0,17 GHT oder weniger sowie einem Vanadiumgehalt von 0,15 GHT oder weniger, aufgerollt, als auf Länge zugeschnittene Bleche und als Schmalband („narrow strip“) angeboten
  3. 01.01.20267210.69.00.80.0neu eingeführt · nur oberflächenbearbeitet oder nur anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten › andere
  4. 01.01.20267210.69.00.90.0neu eingeführt · andere

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 7210.69

Welche Zolltarifnummer gilt unter HS-Code 7210.69 für aluminiumberuhigte, schmelztauchbeschichtete Erzeugnisse?

Aluminiumberuhigte, mit Zink und/oder Aluminium schmelztauchbeschichtete Erzeugnisse, die nicht mit anderen Metallen beschichtet sind, gehören in die Zolltarifnummer 7210.69.00.20.0. Dafür müssen die Erzeugnisse chemisch passiviert sein und einen Kohlenstoffgehalt von 0,015 GHT bis 0,170 GHT haben. Außerdem müssen sie nur oberflächenbearbeitet oder nur anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten sein.

Unterliegt die Einfuhr unter HS-Code 7210.69 dem CO₂-Grenzausgleich (CBAM)?

Ja, die Einfuhr unter HS-Code 7210.69 unterliegt aus allen Ländern dem CO₂-Grenzausgleich (CBAM). Für die Einfuhr aus Russland gelten Russland-Sanktionen, für die Einfuhr aus Belarus Belarus-Sanktionen.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut

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