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Position · 4-stelligDual-Use

Position 8514 – Elektrische Industrie- und Laboröfen

Position im Zolltarif

85Kapitel14Position

Zu dieser Position gehören elektrische Industrie- oder Laboratoriumsöfen, einschließlich Induktionsöfen und Öfen mit dielektrischer Erwärmung, sowie andere Apparate zum Warmbehandeln von Stoffen mittels Induktion oder dielektrischer Erwärmung. Löt- und Schweißmaschinen gehören in Position 8515.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr Industrieofen zu HS-Code 8514?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 8514?

Die Position gliedert sich zuerst in Widerstandsöfen mit indirekter Beheizung, zu denen heißisostatische Pressen (8514.11.00.00.0), die Unterposition 8514.19 mit Backöfen für Brotfabriken, Bäckereien, Konditoreien und Keksfabriken (8514.19.10.00.0) sowie andere Öfen (8514.19.80.00.0) gehören. Induktionsöfen (8514.20.10.00.0) und Öfen mit dielektrischer Erwärmung (8514.20.80.00.0) bilden die Unterposition 8514.20. Unter andere Öfen fallen Elektronenstrahlöfen (Unterposition 8514.31), Plasma- und Vakuum-Lichtbogenöfen (Unterposition 8514.32) und Öfen der Unterposition 8514.39, jeweils mit einer Unterscheidung nach Öfen für gedruckte Schaltungen oder andere. Apparate zum Warmbehandeln von Stoffen mittels Induktion oder dielektrischer Erwärmung tragen 8514.40.00.00.0, Teile sind in 8514.90 gegliedert, wobei 8514.90.30.00.0 Teile anderer Öfen der Warennummern 8514.31.10, 8514.32.10 oder 8514.39.10 und 8514.90.70.00.0 alle übrigen Teile erfasst.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelElektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
PositionElektrische Industrie- oder Laboratoriumsöfen, einschließlich Induktionsöfen oder Öfen mit dielektrischer Erwärmung; andere Industrie- oder Laboratoriumsapparate zum Warmbehandeln von Stoffen mittels Induktion oder dielektrischer ErwärmungDiese Seite
Widerstandsöfen mit indirekter Beheizung
Zolltarifnummerheißisostatische Pressen
2,2 % · 0 vZTA
Unterpositionandere
2,2 % · 8 vZTA
ZolltarifnummerBacköfen für Brotfabriken, Bäckereien, Konditoreien und Keksfabriken
Zolltarifnummerandere
UnterpositionInduktionsöfen oder Öfen mit dielektrischer Erwärmung
2,2 % · 5 vZTA
ZolltarifnummerInduktionsöfen
ZolltarifnummerÖfen mit dielektrischer Erwärmung
andere Öfen
UnterpositionElektronenstrahlöfen
0 % bis 2,2 % · 0 vZTA
Zolltarifnummervon der ausschließlich oder hauptsächlich für die Herstellung gedruckter Schaltungen oder Baugruppen gedruckter Schaltungen verwendeten Art
Zolltarifnummerandere
UnterpositionPlasma- und Vakuum-Lichtbogenöfen
0 % bis 2,2 % · 1 vZTA
Zolltarifnummervon der ausschließlich oder hauptsächlich für die Herstellung gedruckter Schaltungen oder Baugruppen gedruckter Schaltungen verwendeten Art
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere
0 % bis 2,2 % · 8 vZTA
Zolltarifnummervon der ausschließlich oder hauptsächlich für die Herstellung gedruckter Schaltungen oder Baugruppen gedruckter Schaltungen verwendeten Art
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummerandere Apparate zum Warmbehandeln von Stoffen mittels Induktion oder dielektrischer Erwärmung
2,2 % · 0 vZTA
UnterpositionTeile
0 % bis 2,2 % · 3 vZTA
Zolltarifnummervon anderen Öfen der Unterpositionen 8514.31.10, 8514.32.10 oder 8514.39.10
Zolltarifnummerandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 8514

2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8514. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 8514

Rechts: wie viele der 14 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

GenehmigungGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle Länder13 von 14
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 8514

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 3
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 4
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 5
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 8514

Die 14 Warennummern der Position 8514 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.20228514.11.00.00.0eingeführt · heißisostatische Pressen
  2. 01.01.20228514.19.10.00.0eingeführt · Backöfen für Brotfabriken, Bäckereien, Konditoreien und Keksfabriken
  3. 01.01.20228514.19.80.00.0eingeführt · andere
  4. 01.01.19728514.20.10.00.0eingeführt · Induktionsöfen · zuletzt geändert 01.01.2007
  5. 01.01.19988514.20.80.00.0eingeführt · Öfen mit dielektrischer Erwärmung · zuletzt geändert 04.01.2025
  6. 01.01.20228514.31.10.00.0eingeführt · von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Herstellung gedruckter Schaltungen oder …
  7. 01.01.20228514.31.90.00.0eingeführt · andere
  8. 01.01.20228514.32.10.00.0eingeführt · von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Herstellung gedruckter Schaltungen oder …
  9. 01.01.20228514.32.90.00.0eingeführt · andere
  10. 01.01.20228514.39.10.00.0eingeführt · von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Herstellung gedruckter Schaltungen oder …
  11. 01.01.20228514.39.90.00.0eingeführt · andere
  12. 01.01.19728514.40.00.00.0eingeführt · andere Apparate zum Warmbehandeln von Stoffen mittels Induktion oder dielektrischer …
  13. 01.01.20178514.90.30.00.0eingeführt · von anderen Öfen der Unterpositionen 8514.31.10, 8514.32.10 oder 8514.39.10 · zuletzt geändert 01.01.2022
  14. 01.01.20178514.90.70.00.0eingeführt · andere

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 8514

Welche Zolltarifnummer gilt für einen Induktionsofen in Position 8514?

Induktionsöfen gehören in 8514.20.10.00.0. Öfen mit dielektrischer Erwärmung gehören in 8514.20.80.00.0, beide Nummern liegen in der Unterposition 8514.20.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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