01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 0102.39.10?
Die Zolltarifnummer 0102.39.10.10.0 gilt für Tiere mit einem Gewicht von mehr als 160 kg. Die Zolltarifnummer 0102.39.10.90.0 mit der Bezeichnung „andere“ erfasst alle übrigen Tiere dieser Warennummer, die nicht unter 0102.39.10.10.0 fallen.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 0102.39.10
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 0102.39.10
Anmerkungen (2)
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 0102.31.00 bis 0102.39.90 | Büffel: Hierher gehören z. B. die in den Erläuterungen zu Position 0102 des HS, erster Absatz Ziffern 2, beschriebenen Tiere. Der Europäische Bison (Bison bonasus) und der Amerikanische Bison (Bison bison) haben 14 Rippenpaare, alle anderen Rinderarten (mit Ausnahme von Yaks) jedoch nur 13 Rippenpaare. |
| 0102.39.10 | domestizierte Arten: Hierher gehören alle Rinder der Gattung Bubalus, die Haustiere sind, gleichgültig für welche Zwecke sie bestimmt sind (zur Nutzung, Aufzucht, Mast, Zucht sowie zum Schlachtung usw.), ausgenommen jedoch reinrassige Zuchttiere (Unterposition 0102.31.00). |
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 0102.39.10
Welche Zolltarifnummer gilt unter der Warennummer 0102.39.10 für Tiere mit einem Gewicht von mehr als 160 kg?
Für domestizierte Tiere mit einem Gewicht von mehr als 160 kg gilt die Zolltarifnummer 0102.39.10.10.0. Alle übrigen Tiere fallen unter die Zolltarifnummer 0102.39.10.90.0 mit der Bezeichnung „andere“.
Welche Kontrollen gelten bei der Einfuhr unter der Warennummer 0102.39.10?
Bei der Einfuhr gelten amtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle für die Europäische Union und für alle Länder. Für die Ukraine gelten zusätzlich Kontrollen in den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine sowie auf der Krim und in Sewastopol. Die Regelung für ökologische Erzeugnisse greift nur für Waren, die unter sie fallen.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission