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Position 0102 – Lebende Rinder

Position im Zolltarif

01Kapitel02Position

Lebende Rinder, Hausrinder und Büffel, zum Beispiel Zuchttiere, Färsen, Kühe und Tiere zum Schlachten. Lebende Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel gehören in Position 0101, lebende Schweine in Position 0103.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 0102?

Die Position unterteilt sich in Hausrinder, Büffel und die Unterposition 0102.90 „andere“. Bei Hausrindern trennt die Unterposition 0102.21 reinrassige Zuchttiere, mit Färsen (0102.21.10.00.0), Kühen (0102.21.30.00.0) und anderen (0102.21.90.00.0), von der Unterposition 0102.29 „andere“. In 0102.29 gehören Rinder der Untergattung Bibos oder Poephagus in 0102.29.05.00.0, alle übrigen Rinder sind nach dem Gewicht unterteilt: 80 kg oder weniger (Warennummer 0102.29.10), mehr als 80 kg bis 160 kg, mehr als 160 kg bis 300 kg und mehr als 300 kg. Büffel gliedern sich in 0102.31.00.00.0 für reinrassige Zuchttiere und die Unterposition 0102.39 „andere“, die Unterposition 0102.90 „andere“ in 0102.90.20.00.0 für reinrassige Zuchttiere, 0102.90.91 für domestizierte Arten und 0102.90.99.00.0 für andere.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelLebende Tiere
PositionRinder, lebendDiese Seite
Hausrinder
Unterpositionreinrassige Zuchttiere
0 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerFärsen (weibliche Rinder, die noch nicht gekalbt haben)
ZolltarifnummerKühe
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere0 %, teils Mengen- oder bedingter Zoll · 0 vZTA
Zolltarifnummerder Untergattung Bibos oder Poephagus
andere
Kombinierte Nomenklaturmit einem Gewicht von 80 kg oder weniger
mit einem Gewicht von mehr als 80 kg bis 160 kg
Zolltarifnummerzum Schlachten
Kombinierte Nomenklaturandere
mit einem Gewicht von mehr als 160 kg bis 300 kg
Zolltarifnummerzum Schlachten
Kombinierte Nomenklaturandere
mit einem Gewicht von mehr als 300 kg
Färsen (weibliche Rinder, die noch nicht gekalbt haben)
Kombinierte Nomenklaturzum Schlachten
Kombinierte Nomenklaturandere
Kühe
Zolltarifnummerzum Schlachten
Kombinierte Nomenklaturandere
andere
Kombinierte Nomenklaturzum Schlachten
Kombinierte Nomenklaturandere
Büffel
Zolltarifnummerreinrassige Zuchttiere
0 % · 0 vZTA
Unterpositionandere0 %, teils Mengen- oder bedingter Zoll · 0 vZTA
Kombinierte Nomenklaturdomestizierte Arten
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere0 %, teils Mengen- oder bedingter Zoll · 0 vZTA
Zolltarifnummerreinrassige Zuchttiere
andere
Kombinierte Nomenklaturdomestizierte Arten
Zolltarifnummerandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 0102

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Position 0102. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 0102

Rechts: wie viele der 21 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Schweiz10 von 21
senkt den Zollnichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung · alle Drittländer6 von 21
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Bosnien und Herzegowina4 von 21
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Montenegro4 von 21
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Nordmazedonien4 von 21
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Kosovo4 von 21
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Serbien4 von 21
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder21 von 21
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus21 von 21
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland21 von 21
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle Länder13 von 21
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle Länder21 von 21
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische Union21 von 21
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder21 von 21
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle Länder4 von 21
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle Länder4 von 21
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 0102

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 1
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 2
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 0102

Die 21 Warennummern der Position 0102 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.20120102.21.10.00.0eingeführt · Färsen (weibliche Rinder, die noch nicht gekalbt haben)
  2. 01.01.20120102.21.30.00.0eingeführt · Kühe
  3. 01.01.20120102.21.90.00.0eingeführt · andere
  4. 01.01.20130102.29.05.00.0eingeführt · der Untergattung Bibos oder Poephagus
  5. 01.01.20120102.29.10eingeführt · mit einem Gewicht von 80 kg oder weniger · zuletzt geändert 01.01.2013
  6. 01.01.20120102.29.21.00.0eingeführt · zum Schlachten · zuletzt geändert 01.01.2013
  7. 01.01.20120102.29.29eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2013
  8. 01.01.20120102.29.41.00.0eingeführt · zum Schlachten · zuletzt geändert 01.01.2013
  9. 01.01.20120102.29.49eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2013
  10. 01.01.20120102.29.51eingeführt · zum Schlachten · zuletzt geändert 01.01.2013
  11. 01.01.20120102.29.59eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2013
  12. 01.01.20120102.29.61.00.0eingeführt · zum Schlachten · zuletzt geändert 01.01.2013
  13. 01.01.20120102.29.69eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2013
  14. 01.01.20120102.29.91eingeführt · zum Schlachten · zuletzt geändert 01.01.2013
  15. 01.01.20120102.29.99eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2013
  16. 01.01.20120102.31.00.00.0eingeführt · reinrassige Zuchttiere
  17. 01.01.20120102.39.10eingeführt · domestizierte Arten
  18. 01.01.20120102.39.90.00.0eingeführt · andere
  19. 01.01.20120102.90.20.00.0eingeführt · reinrassige Zuchttiere
  20. 01.01.20120102.90.91eingeführt · domestizierte Arten
  21. 01.01.20120102.90.99.00.0eingeführt · andere

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 0102

Welche Nummer aus Position 0102 gilt für Ihr Rind?

Das richtet sich zuerst danach, ob es ein Hausrind, ein Büffel oder ein Tier der Unterposition 0102.90 „andere“ ist. Bei Hausrindern entscheidet, ob es ein reinrassiges Zuchttier ist (0102.21) oder nicht (0102.29), und bei 0102.29 Gewicht sowie die Untergattung Bibos oder Poephagus.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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