01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 0302.51.90?
Die Zolltarifnummer 0302.51.90.10.0 gilt für Kabeljau, der zur Verarbeitung bestimmt ist. Die Zolltarifnummer 0302.51.90.90.0 gilt für Kabeljau, der nicht zur Verarbeitung bestimmt ist.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
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Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 0302.51.90
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 0302.51.90
Anmerkungen (3)
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
2. In diesem Kapitel gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz geringer Mengen eines Bindemittels zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 0302.51.10 bis 0302.51.90 | Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus): Die Länge des Kabeljaus kann bis zu 1,5 m betragen. Der Rücken ist grünlich mit dunklen Flecken. Der Bauch ist hell mit einer weißen Seitenlinie. Der Kabeljau hat drei Rückenflossen, eine kurze Bauchflosse und einen Bartfaden. |
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-406/2510.09.2026 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der auf den Sachverhalt des Ausgangsrechtsstreits anwendbaren Fassung … |
| C-38/9512.12.1996 | 1. Die in Artikel 20 der Verordnung (EWG) Nr. 3796/81 des Rates vom 29. Dezember 1981 über die gemeinsame Marktorganisation für Fischereierzeugnisse aufgeführten Tarifstellen 03.02 A I b und 03.02 A II a sind dahin auszulegen, daß das Verzeichnis der Arten … |
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 0302.51.90
Welche Zolltarifnummer gilt für Kabeljau unter der Warennummer 0302.51.90, der zur Verarbeitung bestimmt ist?
Kabeljau unter der Warennummer 0302.51.90, der zur Verarbeitung bestimmt ist, gehört in die Zolltarifnummer 0302.51.90.10.0. Kabeljau unter dieser Warennummer, der nicht zur Verarbeitung bestimmt ist, gehört in 0302.51.90.90.0.
Gilt für Kabeljau unter der Warennummer 0302.51.90 bei der Einfuhr aus Ceuta eine präferenzielle Aussetzung?
Ja, bei der Einfuhr aus Ceuta gilt für Kabeljau unter der Warennummer 0302.51.90 eine präferenzielle Aussetzung.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile