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Kombinierte Nomenklatur · EUZollkontingent

Warennummer 0305.39.90 – Gesalzene Fischfilets, nicht geräuchert

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Fischfilets, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake, jedoch nicht geräuchert, gehören in diese Warennummer, soweit sie nicht unter die Arten der Zolltarifnummern darunter fallen. Gesalzene Fische der Art Lachs (Pazifischer, Atlantischer oder Donaulachs) gehören in die Warennummer 0305.39.10, gesalzener Schwarzer Heilbutt in die Zolltarifnummer 0305.39.50.00.0. Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach der Fischart, etwa Forellen, Thunfisch oder Schwertfisch, die letzte erfasst alle übrigen Fischarten.

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Gehört Ihr gesalzenes Fischfilet zu Unterposition 0305.39?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 0305.39.90?

Die Zolltarifnummern darunter unterscheiden sich nach der Fischart: 0305.39.90.10.0 erfasst Forellen, 0305.39.90.20.0 von Fischen der Art Clupea ilisha in Salzlake, 0305.39.90.30.0 den Atlantischen Roten Thunfisch und 0305.39.90.40.0 den Großaugen-Thunfisch. 0305.39.90.50.0 erfasst den Schwertfisch, 0305.39.90.60.0 Goldbrassen, 0305.39.90.65.0 Gelbstriemen und 0305.39.90.70.0 Zahnbrassen oder Meerbrassen. 0305.39.90.80.0 erfasst den Europäischen Wolfsbarsch, 0305.39.90.90.0 alle übrigen Fischarten, die die Nummern davor nicht erfassen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelFische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere
PositionFische, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Fische, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart
Fischfilets, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake, jedoch nicht geräuchert
Unterpositionandere
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
ZolltarifnummerForellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster)
16 % · 1 vZTA
Zolltarifnummervon Fischen der Art Clupea ilisha, in Salzlake
16 % · 1 vZTA
Zolltarifnummervom Atlantischen Roten Thunfisch (Thunnus thynnus)
16 % · 1 vZTA
Zolltarifnummervom Großaugen-Thunfisch (Thunnus obesus)
16 % · 1 vZTA
Zolltarifnummervom Schwertfisch (Xiphias gladius)
16 % · 1 vZTA
Zolltarifnummervon Goldbrassen (Sparus aurata)
16 % · 1 vZTA
Zolltarifnummervon Gelbstriemen (Boops boops)
16 % · 1 vZTA
Zolltarifnummervon Zahnbrassen oder Meerbrassen (Dentex dentex oder Pagellus spp.)
16 % · 1 vZTA
Zolltarifnummervom Europäischen Wolfsbarsch (Dicentrarchus labrax)
16 % · 1 vZTA
Zolltarifnummerandere
16 % · 1 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 0305.39.90

verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr
KontrollePräferenzielle Aussetzung · CeutaEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische UnionEinfuhr
KontrollePräferenzielle Aussetzung · MelillaEinfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperierenEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle LänderEinfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperierenAusfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Ausfuhr · alle LänderAusfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderAusfuhr
KontrolleAusfuhrkontrollmaßnahme für Fisch · alle LänderAusfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Ausfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 0305.39.90

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 3, Anmerkung 3
3. Nicht zu den Positionen 0305 bis 0308 gehören Mehl, Pulver und Pellets, genießbar (Position 0309).
Wortlaut · Kapitel 3, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Für die Zwecke der Unterpositionen 0305.32.11 und 0305.32.19 gelten Kabeljaufilets (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) mit einem Gesamtsalzgehalt von 12 GHT oder mehr, die ohne weitere Verarbeitung für den menschlichen Verzehr geeignet sind, als gesalzener Fisch. Gefrorene Kabeljaufilets mit einem Gesamtsalzgehalt von weniger als 12 GHT sind in die Unterpositionen 0304.71.10 und 0304.71.90 einzureihen, insofern als die tatsächliche und dauerhafte Konservierung im Wesentlichen vom Einfrieren abhängt.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 1
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 2
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
Wortlaut · Kapitel 3, Anmerkung 2
2. In diesem Kapitel gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz geringer Mengen eines Bindemittels zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0305.31.00 bis 0305.39.90Fischfilets, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake, jedoch nicht geräuchert: Die Erläuterungen zu den Unterpositionen 0304.31.00 bis 0304.49.90 gelten sinngemäß. Geräucherte Fischfilets gehören zu den Unterpositionen 0305.41.00 bis 0305.49.80.

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 0305.39.90

Welche Ausfuhrkontrolle gilt für Fisch unter der Warennummer 0305.39.90?

Für die Ausfuhr von Fisch aus allen Ländern gilt unter dieser Warennummer die Ausfuhrkontrollmaßnahme für Fisch. Sie ist nicht auf einzelne Zolltarifnummern darunter beschränkt.

Gilt für Einfuhren nach Ceuta unter der Warennummer 0305.39.90 eine präferenzielle Aussetzung?

Ja, für Einfuhren nach Ceuta ist unter dieser Warennummer eine präferenzielle Aussetzung vermerkt. Eine gleich benannte Regelung gilt außerdem für Melilla.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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