01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 0305.39.90?
Die Zolltarifnummern darunter unterscheiden sich nach der Fischart: 0305.39.90.10.0 erfasst Forellen, 0305.39.90.20.0 von Fischen der Art Clupea ilisha in Salzlake, 0305.39.90.30.0 den Atlantischen Roten Thunfisch und 0305.39.90.40.0 den Großaugen-Thunfisch. 0305.39.90.50.0 erfasst den Schwertfisch, 0305.39.90.60.0 Goldbrassen, 0305.39.90.65.0 Gelbstriemen und 0305.39.90.70.0 Zahnbrassen oder Meerbrassen. 0305.39.90.80.0 erfasst den Europäischen Wolfsbarsch, 0305.39.90.90.0 alle übrigen Fischarten, die die Nummern davor nicht erfassen.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 10 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 0305.39.90
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 0305.39.90
Anmerkungen (5)
3. Nicht zu den Positionen 0305 bis 0308 gehören Mehl, Pulver und Pellets, genießbar (Position 0309).
1. Für die Zwecke der Unterpositionen 0305.32.11 und 0305.32.19 gelten Kabeljaufilets (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) mit einem Gesamtsalzgehalt von 12 GHT oder mehr, die ohne weitere Verarbeitung für den menschlichen Verzehr geeignet sind, als gesalzener Fisch. Gefrorene Kabeljaufilets mit einem Gesamtsalzgehalt von weniger als 12 GHT sind in die Unterpositionen 0304.71.10 und 0304.71.90 einzureihen, insofern als die tatsächliche und dauerhafte Konservierung im Wesentlichen vom Einfrieren abhängt.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
2. In diesem Kapitel gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz geringer Mengen eines Bindemittels zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 0305.31.00 bis 0305.39.90 | Fischfilets, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake, jedoch nicht geräuchert: Die Erläuterungen zu den Unterpositionen 0304.31.00 bis 0304.49.90 gelten sinngemäß. Geräucherte Fischfilets gehören zu den Unterpositionen 0305.41.00 bis 0305.49.80. |
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 0305.39.90
Welche Ausfuhrkontrolle gilt für Fisch unter der Warennummer 0305.39.90?
Für die Ausfuhr von Fisch aus allen Ländern gilt unter dieser Warennummer die Ausfuhrkontrollmaßnahme für Fisch. Sie ist nicht auf einzelne Zolltarifnummern darunter beschränkt.
Gilt für Einfuhren nach Ceuta unter der Warennummer 0305.39.90 eine präferenzielle Aussetzung?
Ja, für Einfuhren nach Ceuta ist unter dieser Warennummer eine präferenzielle Aussetzung vermerkt. Eine gleich benannte Regelung gilt außerdem für Melilla.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission