Zum Hauptinhalt springen
Kombinierte Nomenklatur · EUZollkontingent

Warennummer 0305.59.85 – Getrocknete Fische, nicht geräuchert

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Diese Warennummer gehört zur Position 0305 und dort zur Unterposition 0305.59 „andere“ für getrocknete Fische, ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse, auch gesalzen, jedoch nicht geräuchert. Der Atlantische Heilbutt (Hippoglossus hippoglossus) gehört in die Zolltarifnummer 0305.59.70.00.0 und nicht in diese Warennummer. Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach der Fischart, etwa Atlantischer Roter Thunfisch, Forellen oder Goldbrassen.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr getrockneter Fisch zur Warennummer 0305.59.85?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 0305.59.85?

Atlantischer Roter Thunfisch (Thunnus thynnus) gehört in die Zolltarifnummer 0305.59.85.40.0 und Großaugen-Thunfisch (Thunnus obesus) in 0305.59.85.45.0. Forellen gehören in 0305.59.85.61.0, Goldbrassen (Sparus aurata) in 0305.59.85.64.0 und Zahnbrassen oder Meerbrassen (Dentex dentex oder Pagellus spp.) in 0305.59.85.65.0. Meerbarsche (Wolfsbarsche) (Dicentrarchus labrax) gehören in 0305.59.85.67.0, Schwarzer Heilbutt (Reinhardtius hippoglossoides) und Pazifischer Heilbutt (Hippoglossus stenolepis) in 0305.59.85.70.0. Die Zolltarifnummer 0305.59.85.90.0 erfasst alle übrigen Fische, die nicht unter die genannten Arten fallen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelFische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere
PositionFische, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Fische, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart
Fische, getrocknet, ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse, auch gesalzen, jedoch nicht geräuchert
Unterpositionandere
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
ZolltarifnummerAtlantischer Roter Thunfisch (Thunnus thynnus)
12 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerGroßaugen-Thunfisch (Thunnus obesus)
12 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerForellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster)
12 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerGoldbrassen (Sparus aurata)
12 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerZahnbrassen oder Meerbrassen (Dentex dentex oder Pagellus spp.)
12 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerMeerbarsche (Wolfsbarsche) (Dicentrarchus labrax)
12 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerSchwarzer Heilbutt (Reinhardtius hippoglossoides) und Pazifischer Heilbutt (Hippoglossus stenolepis)
12 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
12 % · 0 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

Ihre Ware einreihen

Welche der 8 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?

Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.

Zolltarifnummer finden →

02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 0305.59.85

verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr
KontrollePräferenzielle Aussetzung · CeutaEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische UnionEinfuhr
KontrollePräferenzielle Aussetzung · MelillaEinfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperierenEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle LänderEinfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperierenAusfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Ausfuhr · alle LänderAusfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderAusfuhr
KontrolleAusfuhrkontrollmaßnahme für Fisch · alle LänderAusfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Ausfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 0305.59.85

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 3, Anmerkung 3
3. Nicht zu den Positionen 0305 bis 0308 gehören Mehl, Pulver und Pellets, genießbar (Position 0309).
Wortlaut · Kapitel 3, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Für die Zwecke der Unterpositionen 0305.32.11 und 0305.32.19 gelten Kabeljaufilets (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) mit einem Gesamtsalzgehalt von 12 GHT oder mehr, die ohne weitere Verarbeitung für den menschlichen Verzehr geeignet sind, als gesalzener Fisch. Gefrorene Kabeljaufilets mit einem Gesamtsalzgehalt von weniger als 12 GHT sind in die Unterpositionen 0304.71.10 und 0304.71.90 einzureihen, insofern als die tatsächliche und dauerhafte Konservierung im Wesentlichen vom Einfrieren abhängt.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 1
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 2
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
Wortlaut · Kapitel 3, Anmerkung 2
2. In diesem Kapitel gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz geringer Mengen eines Bindemittels zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 0305.59.85

Welche Zolltarifnummer gilt für Fische unter der Warennummer 0305.59.85?

Die Zolltarifnummer richtet sich nach der Fischart: Atlantischer Roter Thunfisch 0305.59.85.40.0, Großaugen-Thunfisch 0305.59.85.45.0, Forellen 0305.59.85.61.0, Goldbrassen 0305.59.85.64.0, Zahnbrassen oder Meerbrassen 0305.59.85.65.0, Meerbarsche (Wolfsbarsche) 0305.59.85.67.0, Schwarzer und Pazifischer Heilbutt 0305.59.85.70.0, alle übrigen Fische, die nicht unter die genannten Arten fallen, 0305.59.85.90.0.

Gilt bei der Einfuhr von Fischen unter der Warennummer 0305.59.85 eine Kontrolle?

Bei der Einfuhr aus allen Ländern gelten für Fische dieser Warennummer amtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle.

Gilt bei der Ausfuhr von Fischen unter der Warennummer 0305.59.85 eine Kontrolle?

Ja, bei der Ausfuhr aus allen Ländern gilt für Fisch dieser Warennummer eine Ausfuhrkontrollmaßnahme für Fisch.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →