01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 0305.59.85?
Atlantischer Roter Thunfisch (Thunnus thynnus) gehört in die Zolltarifnummer 0305.59.85.40.0 und Großaugen-Thunfisch (Thunnus obesus) in 0305.59.85.45.0. Forellen gehören in 0305.59.85.61.0, Goldbrassen (Sparus aurata) in 0305.59.85.64.0 und Zahnbrassen oder Meerbrassen (Dentex dentex oder Pagellus spp.) in 0305.59.85.65.0. Meerbarsche (Wolfsbarsche) (Dicentrarchus labrax) gehören in 0305.59.85.67.0, Schwarzer Heilbutt (Reinhardtius hippoglossoides) und Pazifischer Heilbutt (Hippoglossus stenolepis) in 0305.59.85.70.0. Die Zolltarifnummer 0305.59.85.90.0 erfasst alle übrigen Fische, die nicht unter die genannten Arten fallen.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 8 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 0305.59.85
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 0305.59.85
Anmerkungen (5)
3. Nicht zu den Positionen 0305 bis 0308 gehören Mehl, Pulver und Pellets, genießbar (Position 0309).
1. Für die Zwecke der Unterpositionen 0305.32.11 und 0305.32.19 gelten Kabeljaufilets (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) mit einem Gesamtsalzgehalt von 12 GHT oder mehr, die ohne weitere Verarbeitung für den menschlichen Verzehr geeignet sind, als gesalzener Fisch. Gefrorene Kabeljaufilets mit einem Gesamtsalzgehalt von weniger als 12 GHT sind in die Unterpositionen 0304.71.10 und 0304.71.90 einzureihen, insofern als die tatsächliche und dauerhafte Konservierung im Wesentlichen vom Einfrieren abhängt.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
2. In diesem Kapitel gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz geringer Mengen eines Bindemittels zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 0305.59.85
Welche Zolltarifnummer gilt für Fische unter der Warennummer 0305.59.85?
Die Zolltarifnummer richtet sich nach der Fischart: Atlantischer Roter Thunfisch 0305.59.85.40.0, Großaugen-Thunfisch 0305.59.85.45.0, Forellen 0305.59.85.61.0, Goldbrassen 0305.59.85.64.0, Zahnbrassen oder Meerbrassen 0305.59.85.65.0, Meerbarsche (Wolfsbarsche) 0305.59.85.67.0, Schwarzer und Pazifischer Heilbutt 0305.59.85.70.0, alle übrigen Fische, die nicht unter die genannten Arten fallen, 0305.59.85.90.0.
Gilt bei der Einfuhr von Fischen unter der Warennummer 0305.59.85 eine Kontrolle?
Bei der Einfuhr aus allen Ländern gelten für Fische dieser Warennummer amtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle.
Gilt bei der Ausfuhr von Fischen unter der Warennummer 0305.59.85 eine Kontrolle?
Ja, bei der Ausfuhr aus allen Ländern gilt für Fisch dieser Warennummer eine Ausfuhrkontrollmaßnahme für Fisch.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung