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Warennummer 0405.20.10 – Milchstreichfette mit 39 bis unter 60 GHT

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Milchstreichfette mit einem Fettgehalt von 39 GHT oder mehr, jedoch weniger als 60 GHT gehören in diese Warennummer, die unter der Unterposition 0405.20 innerhalb der Position 0405 steht. Milchstreichfette mit einem Fettgehalt von 60 GHT bis 75 GHT gehören in die Warennummer 0405.20.30. Die Zolltarifnummern darunter richten sich danach, ob die Ware in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger vorliegt.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Milchstreichfett mit 39 bis unter 60 GHT zu HS-Code 0405.20?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 0405.20.10?

Die Zolltarifnummer 0405.20.10.10.0 erfasst Milchstreichfette in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger. Die Zolltarifnummer 0405.20.10.80.0 mit dem Wortlaut andere erfasst alle übrigen Milchstreichfette dieser Warennummer, die nicht in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger vorliegen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelMilch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher Honig; genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen
PositionButter und andere Fettstoffe aus der Milch; Milchstreichfette
UnterpositionMilchstreichfette
Kombinierte Nomenklaturmit einem Fettgehalt von 39 GHT oder mehr, jedoch weniger als 60 GHTDiese Seite
Zolltarifnummerin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
9 % + Agrarteilbetrag (EA) · 1 vZTA
Zolltarifnummerandere
9 % + Agrarteilbetrag (EA) · 1 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 0405.20.10

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische UnionEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · FäröerEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · GrönlandEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle LänderEinfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 0405.20.10

Anmerkungen (7)

Wortlaut · Kapitel 4, Anmerkung 3
3. Im Sinne der Position 0405 gelten als: a) Butter: ausschließlich aus Milch hergestellte natürliche Butter, Molkenbutter und rekombinierte Butter (frisch, gesalzen oder ranzig, einschließlich Butter in luftdicht verschlossenen Behältnissen), mit einem Milchfettgehalt von 80 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 95 GHT, einem Gehalt an fettfreier Milchtrockenmasse von höchstens 2 GHT und einem Wassergehalt von höchstens 16 GHT. Butter enthält keine Zusätze von Emulgatoren, kann aber Natriumchlorid, Lebensmittelfarbstoffe, Salze aus der Neutralisierung und unschädliche Milchsäurebakterien enthalten; b) Milchstreichfette: kein anderes Fett als Milchfett enthaltende streichfähige Wasser-in-Öl-Emulsionen, mit einem Milchfettgehalt von 39 GHT oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT.
Wortlaut · Kapitel 4, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Der Begriff „Butter“ im Sinne der Unterposition 0405.10 umfasst nicht entwässerte Butter und Ghee (Unterposition 0405.90).
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 4, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Auf Mischungen, die zu den Positionen 0401 bis 0406 gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 1
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 2
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
Wortlaut · Kapitel 4, Anmerkung 1
1. Als Milch gelten Vollmilch sowie teilweise oder vollständig entrahmte Milch.
Wortlaut · Kapitel 4, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Zu Milch und Milcherzeugnissen des Kapitels 4 gehören auch Molkereipermeate, die als Milcherzeugnisse durch einen hohen Gehalt an Lactose gekennzeichnet sind und durch Entzug von Milchfetten und Milcheiweißen aus Milch, Molke, Rahm und/oder süßer Buttermilch und/oder aus ähnlichen Rohstoffen durch Ultrafiltration oder sonstige Verarbeitungsverfahren gewonnen werden.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0405.20.10 bis 0405.20.90Milchstreichfette: Der Begriff „Milchstreichfette“ ist in der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 4 festgelegt. Siehe auch die Erläuterungen zu Position 0405 des HS, Buchstabe B.

Einreihungsverordnungen (2)

VerordnungWareNummer
2510/9715.12.1997Gelbliche Emulsion aus Butter, Salz, Zucker, Kartoffelstärke, Petersilie und weiteren Gewürzen mit einem durchschnittlichen Milchfettgehalt von 60 bis 62 GHT wurde in die Warennummer 0405.20.30 eingereiht.0405.20.30
286/9717.02.1997Streichfähige Wasser-in-Öl-Emulsion aus Milchfett (61,2 GHT) mit Milchproteinen und kleinen Stücken von Knoblauch, Petersilie und anderen Kräutern wurde in die Warennummer 0405.20.30 eingereiht.0405.20.30

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 0405.20.10

Welche Zolltarifnummer gilt für Milchstreichfette in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger unter der Warennummer 0405.20.10?

Milchstreichfette in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger gehören in die Zolltarifnummer 0405.20.10.10.0. Alle übrigen Milchstreichfette dieser Warennummer, die nicht in solchen Umschließungen vorliegen, fallen unter die Zolltarifnummer 0405.20.10.80.0.

Welche Einfuhrkontrollen gelten für Milchstreichfette unter der Warennummer 0405.20.10?

Bei der Einfuhr gelten amtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle, unter anderem für alle Länder, für Grönland und für die Färöer. Für die Ukraine gelten zusätzlich Kontrollen auf der Krim und in Sewastopol sowie in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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