01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 0405?
Die Position ist in die Unterpositionen Butter (0405.10), Milchstreichfette (0405.20) und andere (0405.90) gegliedert. Natürliche Butter in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger gehört in die Zolltarifnummer 0405.10.11.00.0, andere natürliche Butter in 0405.10.19.00.0, rekombinierte Butter in 0405.10.30.00.0 und Molkenbutter in 0405.10.50.00.0. Milchstreichfette werden nach dem Fettgehalt unterteilt: 39 GHT oder mehr, jedoch weniger als 60 GHT (Warennummer 0405.20.10), 60 GHT bis 75 GHT (Warennummer 0405.20.30) und mehr als 75 GHT, jedoch weniger als 80 GHT (Zolltarifnummer 0405.20.90.00.0). Unter 0405.90 gilt die Zolltarifnummer 0405.90.10.00.0 für einen Fettgehalt von 99,3 GHT oder mehr und einen Wassergehalt von 0,5 GHT oder weniger, alle übrigen Erzeugnisse fallen unter 0405.90.90.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
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Welche der 10 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 0405
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 0405. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 0405
Rechts: wie viele der 10 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 0405
Anmerkungen (7)
3. Im Sinne der Position 0405 gelten als: a) Butter: ausschließlich aus Milch hergestellte natürliche Butter, Molkenbutter und rekombinierte Butter (frisch, gesalzen oder ranzig, einschließlich Butter in luftdicht verschlossenen Behältnissen), mit einem Milchfettgehalt von 80 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 95 GHT, einem Gehalt an fettfreier Milchtrockenmasse von höchstens 2 GHT und einem Wassergehalt von höchstens 16 GHT. Butter enthält keine Zusätze von Emulgatoren, kann aber Natriumchlorid, Lebensmittelfarbstoffe, Salze aus der Neutralisierung und unschädliche Milchsäurebakterien enthalten; b) Milchstreichfette: kein anderes Fett als Milchfett enthaltende streichfähige Wasser-in-Öl-Emulsionen, mit einem Milchfettgehalt von 39 GHT oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT.
2. Der Begriff „Butter“ im Sinne der Unterposition 0405.10 umfasst nicht entwässerte Butter und Ghee (Unterposition 0405.90).
1. Auf Mischungen, die zu den Positionen 0401 bis 0406 gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
1. Als Milch gelten Vollmilch sowie teilweise oder vollständig entrahmte Milch.
3. Zu Milch und Milcherzeugnissen des Kapitels 4 gehören auch Molkereipermeate, die als Milcherzeugnisse durch einen hohen Gehalt an Lactose gekennzeichnet sind und durch Entzug von Milchfetten und Milcheiweißen aus Milch, Molke, Rahm und/oder süßer Buttermilch und/oder aus ähnlichen Rohstoffen durch Ultrafiltration oder sonstige Verarbeitungsverfahren gewonnen werden.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 0405
Die zehn Warennummern der Position 0405 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19960405.10.11.00.0eingeführt · in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger · zuletzt geändert 19.06.2023
- 01.01.19960405.10.19.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 19.06.2023
- 01.01.19960405.10.30.00.0eingeführt · rekombinierte Butter · zuletzt geändert 19.06.2023
- 01.01.19960405.10.50.00.0eingeführt · Molkenbutter
- 01.01.19960405.10.90.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19960405.20.10eingeführt · mit einem Fettgehalt von 39 GHT oder mehr, jedoch weniger als 60 GHT
- 01.01.19960405.20.30eingeführt · mit einem Fettgehalt von 60 GHT bis 75 GHT
- 01.01.19960405.20.90.00.0eingeführt · mit einem Fettgehalt von mehr als 75 GHT, jedoch weniger als 80 GHT
- 01.01.19960405.90.10.00.0eingeführt · mit einem Fettgehalt von 99,3 GHT oder mehr und mit einem Wassergehalt von 0,5 GHT oder …
- 01.01.19960405.90.90.00.0eingeführt · andere
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 0405
Was gehört nicht zur Position 0405?
Nicht entwässerte Butter und Ghee gehören nicht zur Unterposition 0405.10, sondern zur Unterposition 0405.90. Die Ausschlussregel steht in der Unterpositions-Anmerkung 2 zu Kapitel 4.
Welche Unterposition gilt für Butter, Milchstreichfette und Ghee in Position 0405?
Butter gehört in Unterposition 0405.10, Milchstreichfette in Unterposition 0405.20 und Ghee in Unterposition 0405.90. Ghee mit einem Fettgehalt von 99,3 GHT oder mehr und einem Wassergehalt von 0,5 GHT oder weniger gehört in die Zolltarifnummer 0405.90.10.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

