01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 0406.10.80?
Die Zolltarifnummer 0406.10.80.10.0 nennt Pizza-Käse, gefroren, in Stücken von 1 g oder weniger, in Behältnissen mit einem Nettogewicht von 5 kg oder mehr, mit einem Wassergehalt von 52 GHT oder mehr und einem Fettgehalt in der Trockenmasse, den der Wortlaut dieser Zolltarifnummer festlegt. Die Zolltarifnummer 0406.10.80.80.0 heißt ebenfalls „anderer“ und erfasst die Waren unter der Warennummer 0406.10.80, die nicht unter 0406.10.80.10.0 fallen.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 0406.10.80
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 0406.10.80
Anmerkungen (6)
4. Erzeugnisse, die durch Eindicken von Molke mit Zusatz von Milch oder Milchfett gewonnen werden, gehören als Käse zu Position 0406, wenn sie die nachstehenden drei Merkmale aufweisen: a) einen Milchfettgehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 5 GHT oder mehr; b) einen Trockenmassegehalt von 70 bis 85 GHT; c) sie geformt sind oder geformt werden können.
1. Auf Mischungen, die zu den Positionen 0401 bis 0406 gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
1. Als Milch gelten Vollmilch sowie teilweise oder vollständig entrahmte Milch.
3. Zu Milch und Milcherzeugnissen des Kapitels 4 gehören auch Molkereipermeate, die als Milcherzeugnisse durch einen hohen Gehalt an Lactose gekennzeichnet sind und durch Entzug von Milchfetten und Milcheiweißen aus Milch, Molke, Rahm und/oder süßer Buttermilch und/oder aus ähnlichen Rohstoffen durch Ultrafiltration oder sonstige Verarbeitungsverfahren gewonnen werden.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 0406.10.30 bis 0406.10.80 | Frischkäse (nichtgereifter Käse), einschließlich Molkenkäse, und Quark/Topfen: Wegen des Käses aus Molke, siehe die Erläuterungen zu Position 0406 des HS, Absatz 2. Quark/Topfen oder „Weißkäse“ ist ein aus saurer Milch durch Entzug des größten Teils der Molke (z. B. durch Abtropfen oder Abpressen) gewonnenes Erzeugnis. Quark/Topfen (anderer als in Pulverform) mit Zusatz von Zucker und Früchten behält seinen … |
Einreihungsverordnungen (4)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 725/200824.07.2008 | Ein Quark/Topfen-Erzeugnis mit Zucker, Rahm und Fruchtzubereitung in Umschließungen zu 150 g wurde in die damalige Warennummer 0406.10.20 eingereiht; heute fällt es unter die Warennummern 0406.10.80 und 0406.10.30. | 0406.10.20heute 0406.10.80, 0406.10.30 |
| 725/200824.07.2008 | Ein zweischichtiges Erzeugnis mit Quark/Topfen und Fruchtzubereitung in Umschließungen zu 125 g wurde in die damalige Warennummer 0406.10.20 eingereiht; heute fällt es unter die Warennummern 0406.10.80 und 0406.10.30. | 0406.10.20heute 0406.10.80, 0406.10.30 |
| 904/200727.07.2007 | Käse vom Typ Pasta filata in Blockform, mit Lab und thermophilen Bakterien hergestellt, wurde in die damalige Warennummer 0406.10.20 eingereiht; heute fällt sie unter die Warennummern 0406.10.80 und 0406.10.30. | 0406.10.20heute 0406.10.80, 0406.10.30 |
| 1264/9817.06.1998 | Ein gefrorener Block aus gelblich-grauen Granulaten mit Käsegeruch wurde in die damalige Warennummer 0406.10.20 eingereiht; heute fällt er unter die Warennummern 0406.10.80 und 0406.10.30. | 0406.10.20heute 0406.10.80, 0406.10.30 |
Urteile des EuGH (4)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-42/9926.09.2000 | Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 3174/88 der Kommission vom 21. September 1988 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie … |
| C-402/0618.07.2007 | 1. Position 0406 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1734/96 der … |
| C-164/9517.06.1997 | Die Unterposition 0406.20.90 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 3174/88 der Kommission vom 21. September … |
| C-196/0508.06.2006 | Zur Verwendung als Pizzakäse bestimmter Blockmozzarella, der nach seiner Herstellung ein bis zwei Wochen bei 2 bis 4 °C gelagert wurde, fällt unter die Unterposition 0406.10. |
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 0406.10.80
Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 0406.10.80 gilt für Pizza-Käse?
Gefrorener Pizza-Käse in Stücken von 1 g oder weniger, in Behältnissen mit einem Nettogewicht von 5 kg oder mehr, mit einem Wassergehalt von 52 GHT oder mehr und dem im Wortlaut festgelegten Fettgehalt in der Trockenmasse gehört in die Zolltarifnummer 0406.10.80.10.0. Waren, die nicht unter diese Merkmale fallen, gehören in die Zolltarifnummer 0406.10.80.80.0.
Gilt unter der Warennummer 0406.10.80 eine Einfuhrkontrolle an der Grenzkontrollstelle?
Ja, für die Einfuhr der Warennummer 0406.10.80 sind amtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle vorgesehen, und zwar für alle Länder, die Europäische Union, die Färöer und Grönland.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile