01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 0406.10?
Die Warennummer 0406.10.30 erfasst Mozzarella, auch in Flüssigkeit, mit einem Fettgehalt von 40 GHT oder weniger. Die Warennummer 0406.10.50 erfasst die übrigen Waren mit einem Fettgehalt von 40 GHT oder weniger. Die Warennummer 0406.10.80 mit der Bezeichnung „anderer“ hat keinen Zusatz zum Fettgehalt im Pfad.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 0406.10.30Mozzarella, auch in Flüssigkeit
- 0406.10.30.10.00406.10.30.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 3 Nummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 0406.10
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 0406.10?
3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 0406.10. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 0406.10
Anmerkungen (6)
4. Erzeugnisse, die durch Eindicken von Molke mit Zusatz von Milch oder Milchfett gewonnen werden, gehören als Käse zu Position 0406, wenn sie die nachstehenden drei Merkmale aufweisen: a) einen Milchfettgehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 5 GHT oder mehr; b) einen Trockenmassegehalt von 70 bis 85 GHT; c) sie geformt sind oder geformt werden können.
1. Auf Mischungen, die zu den Positionen 0401 bis 0406 gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
1. Als Milch gelten Vollmilch sowie teilweise oder vollständig entrahmte Milch.
3. Zu Milch und Milcherzeugnissen des Kapitels 4 gehören auch Molkereipermeate, die als Milcherzeugnisse durch einen hohen Gehalt an Lactose gekennzeichnet sind und durch Entzug von Milchfetten und Milcheiweißen aus Milch, Molke, Rahm und/oder süßer Buttermilch und/oder aus ähnlichen Rohstoffen durch Ultrafiltration oder sonstige Verarbeitungsverfahren gewonnen werden.
Einreihungsverordnungen (4)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 725/200824.07.2008 | Ein Erzeugnis aus Quark, Magermilch, Rahm, Zucker und Fruchtzubereitung mit einem Fettgehalt von 4,3 GHT wurde in die damalige Warennummer 0406.10.20 eingereiht, die heute 0406.10.80 und 0406.10.30 entspricht. | 0406.10.20heute 0406.10.80, 0406.10.30 |
| 725/200824.07.2008 | Ein zweischichtiges Erzeugnis aus quarkhaltiger Masse und Fruchtzubereitung mit einem Fettgehalt von 0,4 GHT wurde in die damalige Warennummer 0406.10.20 eingereiht, die heute 0406.10.80 und 0406.10.30 entspricht. | 0406.10.20heute 0406.10.80, 0406.10.30 |
| 904/200727.07.2007 | Für Käse vom Typ Pasta filata in Blockform, der durch Zugabe von Lab und thermophilen Bakterien zur Milch hergestellt wird, wurde die damalige Warennummer 0406.10.20 festgelegt, die heute 0406.10.80 und 0406.10.30 entspricht. | 0406.10.20heute 0406.10.80, 0406.10.30 |
| 1264/9817.06.1998 | Ein gefrorener Block aus gelblich-grauen Granulaten mit Käsegeruch wurde in die damalige Warennummer 0406.10.20 eingereiht, die heute 0406.10.80 und 0406.10.30 entspricht. | 0406.10.20heute 0406.10.80, 0406.10.30 |
Urteile des EuGH (4)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-42/9926.09.2000 | Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 3174/88 der Kommission vom 21. September 1988 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie … |
| C-402/0618.07.2007 | 1. Position 0406 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1734/96 der … |
| C-164/9517.06.1997 | Die Unterposition 0406.20.90 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 3174/88 der Kommission vom 21. September … |
| C-196/0508.06.2006 | Blockmozzarella, der zur Verwendung als Pizzakäse bestimmt ist und nach der Herstellung ein bis zwei Wochen bei 2 bis 4 °C gelagert wurde, fällt unter die Unterposition 0406.10. |
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 0406.10
Welche Nummer gilt für Mozzarella unter HS-Code 0406.10?
Mozzarella, auch in Flüssigkeit, mit einem Fettgehalt von 40 GHT oder weniger gehört in die Warennummer 0406.10.30.
Gelten bei der Einfuhr von Frischkäse unter HS-Code 0406.10 Kontrollen?
Bei der Einfuhr aus allen Ländern gelten amtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle. Dieselbe Kontrolle gilt für Einfuhren aus der Europäischen Union, von den Färöern und aus Grönland.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile


