01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 0406.90.21?
Die Zolltarifnummern unter 0406.90.21 unterscheiden sich nach Form und Gewicht des Käses. Zolltarifnummer 0406.90.21.20.0 erfasst Cheddar in ganzen Standardformen, also Laibe mit einem Eigengewicht von 33 kg bis 44 kg und würfelförmige oder parallelpipedförmige Blöcke mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehr. Zolltarifnummer 0406.90.21.90.0 erfasst Cheddar, der nicht in ganzen Standardformen vorliegt.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 0406.90.21
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 0406.90.21?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Warennummer 0406.90.21. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 0406.90.21
Anmerkungen (6)
4. Erzeugnisse, die durch Eindicken von Molke mit Zusatz von Milch oder Milchfett gewonnen werden, gehören als Käse zu Position 0406, wenn sie die nachstehenden drei Merkmale aufweisen: a) einen Milchfettgehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 5 GHT oder mehr; b) einen Trockenmassegehalt von 70 bis 85 GHT; c) sie geformt sind oder geformt werden können.
1. Auf Mischungen, die zu den Positionen 0401 bis 0406 gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
1. Als Milch gelten Vollmilch sowie teilweise oder vollständig entrahmte Milch.
3. Zu Milch und Milcherzeugnissen des Kapitels 4 gehören auch Molkereipermeate, die als Milcherzeugnisse durch einen hohen Gehalt an Lactose gekennzeichnet sind und durch Entzug von Milchfetten und Milcheiweißen aus Milch, Molke, Rahm und/oder süßer Buttermilch und/oder aus ähnlichen Rohstoffen durch Ultrafiltration oder sonstige Verarbeitungsverfahren gewonnen werden.
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 710/200003.04.2000 | Gereifter Cheddar-Käse, hellgelb und ohne Lochung, wurde in die Warennummer 0406.90.21 eingereiht. | 0406.90.21 |
Urteile des EuGH (4)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-42/9926.09.2000 | Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 3174/88 der Kommission vom 21. September 1988 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie … |
| C-402/0618.07.2007 | 1. Position 0406 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1734/96 der … |
| C-164/9517.06.1997 | Die Warennummer 0406.20.90 umfasst nach dem Urteil geriebenen Käse, der bei der Einfuhr aufgrund von Verpackung und Haltbarkeit eine agglomerierte Form aufweist. |
| C-196/0508.06.2006 | Die Unterposition 0406.10 der Kombinierten Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. … |
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 0406.90.21
Welche Zolltarifnummer gilt für Cheddar in ganzen Standardformen unter der Warennummer 0406.90.21?
Cheddar in ganzen Standardformen gehört in Zolltarifnummer 0406.90.21.20.0, wenn es Laibe mit einem Eigengewicht von 33 kg bis 44 kg oder würfelförmige oder parallelpipedförmige Blöcke mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehr ist. Alle übrigen Cheddar-Käse gehören in Zolltarifnummer 0406.90.21.90.0.
Gilt bei der Einfuhr von Cheddar unter der Warennummer 0406.90.21 eine Kontrolle an der Grenzkontrollstelle?
Ja, bei der Einfuhr von Cheddar unter der Warennummer 0406.90.21 gelten amtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle, unter anderem für die Europäische Union, die Färöer, Grönland und alle Länder.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
