01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 0602.90.91?
Die Zolltarifnummer 0602.90.91.10.0 erfasst eingetopfte Pflanzen von höchstens 1 m Höhe. Die Zolltarifnummer 0602.90.91.90.0 gilt für alle Pflanzen dieser Warennummer, die nicht eingetopfte Pflanzen von höchstens 1 m Höhe sind.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 0602.90.91
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 0602.90.91
Anmerkungen (1)
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 0602.90.91
Welche Zolltarifnummer gilt für eingetopfte Blütenpflanzen mit Knospen unter der Warennummer 0602.90.91?
Eingetopfte Pflanzen von höchstens 1 m Höhe gehören in die Zolltarifnummer 0602.90.91.10.0. Alle übrigen Pflanzen dieser Warennummer fallen unter die Zolltarifnummer 0602.90.91.90.0.
Unterliegt die Warennummer 0602.90.91 bei der Einfuhr der Pflanzengesundheitskontrolle?
Ja, bei der Einfuhr aus allen Ländern gilt für die Warennummer 0602.90.91 die Pflanzengesundheitskontrolle.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung