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Warennummer 0602.90.91 – Blütenpflanzen mit Knospen oder Blüten

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Blütenpflanzen mit Knospen oder Blüten, ausgenommen Kakteen, gehören in die Warennummer 0602.90.91 innerhalb der Unterposition 0602.90 für andere lebende Pflanzen. Forstgehölze gehören in die Warennummer 0602.90.41, Gemüsepflanzen und Erdbeerpflanzen in die Warennummer 0602.90.30. Die Zolltarifnummern darunter richten sich danach, ob eine Pflanze eingetopft ist und höchstens 1 m hoch ist.

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 0602.90.91?

Die Zolltarifnummer 0602.90.91.10.0 erfasst eingetopfte Pflanzen von höchstens 1 m Höhe. Die Zolltarifnummer 0602.90.91.90.0 gilt für alle Pflanzen dieser Warennummer, die nicht eingetopfte Pflanzen von höchstens 1 m Höhe sind.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelLebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels
PositionAndere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmycel
Unterpositionandere
andere
Zimmerpflanzen
andere
Kombinierte NomenklaturBlütenpflanzen mit Knospen oder Blüten (ausgenommen Kakteen)Diese Seite
Zolltarifnummereingetopfte Pflanzen von höchstens 1 m Höhe
6,5 % · 1 vZTA
Zolltarifnummerandere
6,5 % · 1 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 0602.90.91

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · alle LänderEinfuhr
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderEinfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 0602.90.91

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Abschnitt II, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 0602.90.91

Welche Zolltarifnummer gilt für eingetopfte Blütenpflanzen mit Knospen unter der Warennummer 0602.90.91?

Eingetopfte Pflanzen von höchstens 1 m Höhe gehören in die Zolltarifnummer 0602.90.91.10.0. Alle übrigen Pflanzen dieser Warennummer fallen unter die Zolltarifnummer 0602.90.91.90.0.

Unterliegt die Warennummer 0602.90.91 bei der Einfuhr der Pflanzengesundheitskontrolle?

Ja, bei der Einfuhr aus allen Ländern gilt für die Warennummer 0602.90.91 die Pflanzengesundheitskontrolle.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung

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