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Position 0602 – Lebende Pflanzen und Stecklinge

Position im Zolltarif

06Kapitel02Position

Zu dieser Position gehören lebende Pflanzen einschließlich ihrer Wurzeln, Stecklinge, Pfropfreiser und Pilzmycel, etwa Rosen, Rhododendren, Zimmerpflanzen und Bäume. Bulben, Zwiebeln und Knollen gehören in Position 0601, geschnittene Blumen und Blüten zu Binde- oder Zierzwecken in Position 0603.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 0602?

Die Position 0602 unterteilt sich in die Unterpositionen 0602.10 (Stecklinge, unbewurzelt, und Pfropfreiser), 0602.20 (Bäume, Sträucher und Büsche von genießbaren Früchten oder Nüssen, auch veredelt), 0602.30 (Rhododendren (Azaleen), auch veredelt) und 0602.40 (Rosen, auch veredelt). Die Unterposition 0602.90 andere umfasst unter anderem Pilzmycel (0602.90.10.00.0), Ananaspflänzlinge (0602.90.20.00.0) sowie Gemüsepflanzen und Erdbeerpflanzen (0602.90.30.00.0). Innerhalb der Freilandpflanzen unterscheiden sich Forstgehölze (0602.90.41.00.0), bewurzelte Stecklinge und Jungpflanzen (0602.90.45.00.0), wurzelnackte Pflanzen (0602.90.46.00.0), Nadelgehölze und immergrüne Pflanzen (0602.90.47.00.0) und andere Freilandpflanzen (0602.90.50.00.0). Bei den Zimmerpflanzen stehen bewurzelte Stecklinge und Jungpflanzen ausgenommen Kakteen (0602.90.70.00.0), Blütenpflanzen mit Knospen oder Blüten ausgenommen Kakteen (0602.90.91) und andere (0602.90.99).

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelLebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels
PositionAndere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), Stecklinge und Pfropfreiser; PilzmycelDiese Seite
UnterpositionStecklinge, unbewurzelt, und Pfropfreiser
0 % bis 4 % · 0 vZTA
Zolltarifnummervon Reben
Zolltarifnummerandere
UnterpositionBäume, Sträucher und Büsche von genießbaren Früchten oder Nüssen, auch veredelt
0 % bis 8,3 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerReben, bewurzelt, auch gepfropft
andere
Zolltarifnummerwurzelnackt
andere
ZolltarifnummerZitruspflanzen
Zolltarifnummerandere
UnterpositionRhododendren (Azaleen), auch veredelt
8,3 % · 0 vZTA
UnterpositionRosen, auch veredelt
8,3 % · 0 vZTA
Unterpositionandere
0 % bis 8,3 % · 25 vZTA
ZolltarifnummerPilzmycel
ZolltarifnummerAnanaspflänzlinge
ZolltarifnummerGemüsepflanzen und Erdbeerpflanzen
andere
Freilandpflanzen
Bäume und Sträucher
ZolltarifnummerForstgehölze
andere
Zolltarifnummerbewurzelte Stecklinge und Jungpflanzen
andere
Zolltarifnummerwurzelnackt
andere
ZolltarifnummerNadelgehölze und immergrüne Pflanzen
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummerandere Freilandpflanzen
Zimmerpflanzen
Zolltarifnummerbewurzelte Stecklinge und Jungpflanzen (ausgenommen Kakteen)
andere
Kombinierte NomenklaturBlütenpflanzen mit Knospen oder Blüten (ausgenommen Kakteen)
Kombinierte Nomenklaturandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

0602.30Rhododendren (Azaleen), auch veredelt

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 0602

8 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 0602. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 0602

Rechts: wie viele der 20 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Norwegen1 von 20
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder20 von 20
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus20 von 20
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland20 von 20
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder20 von 20
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · alle Länder16 von 20
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle Länder10 von 20
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle Länder10 von 20
KontrolleEinfuhrkontrolle invasiver gebietsfremder Arten (IAS) · alle Länder5 von 20
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle Länder1 von 20
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische Union1 von 20
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Färöer1 von 20
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Grönland1 von 20
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 0602

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Abschnitt II, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 0602

18 der 20 Warennummern der Position 0602 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19720602.10.10.00.0eingeführt · von Reben
  2. 01.01.19720602.10.90.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.07.2023
  3. 01.01.19720602.20.10.00.0eingeführt · Reben, bewurzelt, auch gepfropft
  4. 01.01.20160602.20.20.00.0eingeführt · wurzelnackt · zuletzt geändert 01.01.2019
  5. 01.01.20160602.20.30.00.0eingeführt · Zitruspflanzen
  6. 01.01.20160602.20.80.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2019
  7. 01.01.19960602.90.10.00.0eingeführt · Pilzmycel
  8. 01.01.19960602.90.20.00.0eingeführt · Ananaspflänzlinge
  9. 01.01.19960602.90.30.00.0eingeführt · Gemüsepflanzen und Erdbeerpflanzen · zuletzt geändert 01.01.2019
  10. 01.01.19960602.90.41.00.0eingeführt · Forstgehölze
  11. 01.01.19960602.90.45.00.0eingeführt · bewurzelte Stecklinge und Jungpflanzen
  12. 01.01.20160602.90.46.00.0eingeführt · wurzelnackt
  13. 01.01.20160602.90.47.00.0eingeführt · Nadelgehölze und immergrüne Pflanzen
  14. 01.01.20160602.90.48.00.0eingeführt · andere
  15. 01.01.20080602.90.50.00.0eingeführt · andere Freilandpflanzen · zuletzt geändert 01.07.2023
  16. 01.01.19960602.90.70.00.0eingeführt · bewurzelte Stecklinge und Jungpflanzen (ausgenommen Kakteen) · zuletzt geändert 01.07.2001
  17. 01.01.19960602.90.91eingeführt · Blütenpflanzen mit Knospen oder Blüten (ausgenommen Kakteen) · zuletzt geändert 01.03.2007
  18. 01.01.19960602.90.99eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.03.2007

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 0602

Welche Nummer aus Position 0602 gilt für Blütenpflanzen mit Knospen oder Blüten als Zimmerpflanzen?

Blütenpflanzen mit Knospen oder Blüten, ausgenommen Kakteen, gehören als Zimmerpflanzen in die 8-stellige Nummer 0602.90.91. Die Nummer steht in der Gruppe Zimmerpflanzen der Unterposition 0602.90.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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