01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 0805.21.10?
Frische Satsumas gehören in die Zolltarifnummer 0805.21.10.10.0. Andere Satsumas, die nicht frisch sind, gehören in die Zolltarifnummer 0805.21.10.90.0. Die Warennummer 0805.21.10 selbst ist nicht anmeldefähig, es zählt die 11-stellige Zolltarifnummer.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 0805.21.10
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 0805.21.10
Anmerkungen (5)
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
1. Hierher gehören nicht ungenießbare Früchte und Nüsse.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
2. Gekühlte Früchte und Nüsse werden wie frische Früchte und Nüsse eingereiht.
3. Getrocknete Früchte oder getrocknete Nüsse dieses Kapitels können teilweise rehydratisiert oder zu folgenden Zwecken behandelt sein: a) um sie zusätzlich zu konservieren oder zu stabilisieren (z. B. durch leichte Hitzebehandlung, Schwefelung, Zusatz von Sorbinsäure oder Kaliumsorbat), b) um ihr Aussehen zu verbessern oder zu erhalten (z. B. durch Zusatz von pflanzlichem Öl oder geringen Mengen von Glucosesirup), vorausgesetzt, sie behalten den Charakter getrockneter Früchte oder getrockneter Nüsse.
1. Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose („Zuckergehalt“), der Waren des Kapitels 8 gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 (144) der Kommission vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit dem Faktor 0,95.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 0805.21.10 | Satsumas (Citrus reticulata Blanco var. unshiu (Swing)) sind eine frühe Sorte der Mandarine. Die gelb-orangefarbene Frucht ist groß, sehr saftig, nicht sauer und ohne Kerne. |
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 0805.21.10
Welche Kontrolle gilt bei der Einfuhr von Satsumas unter der Warennummer 0805.21.10?
Bei der Einfuhr aus allen Ländern gilt für die Warennummer 0805.21.10 eine Pflanzengesundheitskontrolle. Sie betrifft Satsumas als Mandarinen aus der Position 0805.
Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 0805.21.10 gilt für frische Satsumas?
Frische Satsumas gehören in die Zolltarifnummer 0805.21.10.10.0. Andere Satsumas, die nicht frisch sind, gehören in die Zolltarifnummer 0805.21.10.90.0.
Welche Früchte schließt Kapitel 8 aus, wenn es um Satsumas geht?
Kapitel 8, Anmerkung 1 schließt ungenießbare Früchte und Nüsse aus dem Kapitel aus. Satsumas sind genießbare Früchte und fallen deshalb nicht unter diesen Ausschluss.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission