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Position 0805 – Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet

Position im Zolltarif

08Kapitel05Position

Zu dieser Position gehören Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet, etwa Orangen, Mandarinen, Clementinen, Pampelmusen, Grapefruits, Zitronen und Limetten. Datteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte, Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte gehören in Position 0804, Weintrauben in Position 0806.

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Welche Zolltarifnummer aus Position 0805 gilt für Ihre Zitrusfrucht?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 0805?

Orangen sind in Unterposition 0805.10 unterteilt: Süßorangen, frisch, mit Navel Orangen (0805.10.22), Blondorangen (0805.10.24) und anderen (0805.10.28), sowie andere Orangen in 0805.10.80. Mandarinen einschließlich Tangerinen und Satsumas stehen in 0805.21, mit Satsumas (0805.21.10) und anderen Mandarinen (0805.21.90), Clementinen in 0805.22 und andere Waren dieser Gruppe in 0805.29. Pampelmusen und Grapefruits bilden 0805.40, Zitronen und Limetten 0805.50 mit Zitronen (0805.50.10) und Limetten (0805.50.90), andere Zitrusfrüchte 0805.90.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGenießbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen
PositionZitrusfrüchte, frisch oder getrocknetDiese Seite
UnterpositionOrangen
16 % · 3 vZTA
Süßorangen, frisch
Kombinierte NomenklaturNavel Orangen
Kombinierte NomenklaturBlondorangen
Kombinierte Nomenklaturandere
Kombinierte Nomenklaturandere
Mandarinen (einschließlich Tangerinen und Satsumas); Clementinen, Wilkings und ähnliche Kreuzungen von Zitrusfrüchten
UnterpositionMandarinen (einschließlich Tangerinen und Satsumas)16 % ab einem Einfuhrpreis von 28,60 EUR je 100 kg; darunter steigt der Zoll (Einfuhrpreissystem) · 0 vZTA
Kombinierte NomenklaturSatsumas
Kombinierte Nomenklaturandere
UnterpositionClementinen
verschieden · 1 vZTA
Unterpositionandere16 % ab einem Einfuhrpreis von 28,60 EUR je 100 kg; darunter steigt der Zoll (Einfuhrpreissystem) · 0 vZTA
UnterpositionPampelmusen und Grapefruits
1,5 % · 0 vZTA
UnterpositionZitronen (Citrus limon, Citrus limonum) und Limetten (Citrus aurantifolia, Citrus latifolia)12,8 %, teils Mengen- oder bedingter Zoll · 0 vZTA
Kombinierte NomenklaturZitronen (Citrus limon, Citrus limonum)
Kombinierte NomenklaturLimetten (Citrus aurantifolia, Citrus latifolia)
Unterpositionandere
12,8 % · 0 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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Welche der 12 Warennummern gilt für Ihre Ware?

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 0805

9 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 0805. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 0805

Rechts: wie viele der 12 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Israel7 von 12
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Tunesien4 von 12
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Marokko (Briefwechsel 2025, Präferenzursprung)1 von 12
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder12 von 12
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus12 von 12
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland12 von 12
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · alle Länder12 von 12
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder12 von 12
KontrolleEinfuhrkontrolle · Türkei9 von 12
KontrolleEinheitswert · alle Länder5 von 12
KontrolleEinfuhrkontrolle · Ägypten4 von 12
KontrollePauschaler Einfuhrwert · alle Länder4 von 12
KontrollePauschaler Einfuhrwert · Chile4 von 12
KontrollePauschaler Einfuhrwert · Türkei4 von 12
KontrollePauschaler Einfuhrwert · Südafrika4 von 12
KontrollePauschaler Einfuhrwert · Peru3 von 12
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 0805

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Abschnitt II, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Wortlaut · Kapitel 8, Anmerkung 1
1. Hierher gehören nicht ungenießbare Früchte und Nüsse.
Wortlaut · Kapitel 8, Anmerkung 2
2. Gekühlte Früchte und Nüsse werden wie frische Früchte und Nüsse eingereiht.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 8, Anmerkung 3
3. Getrocknete Früchte oder getrocknete Nüsse dieses Kapitels können teilweise rehydratisiert oder zu folgenden Zwecken behandelt sein: a) um sie zusätzlich zu konservieren oder zu stabilisieren (z. B. durch leichte Hitzebehandlung, Schwefelung, Zusatz von Sorbinsäure oder Kaliumsorbat), b) um ihr Aussehen zu verbessern oder zu erhalten (z. B. durch Zusatz von pflanzlichem Öl oder geringen Mengen von Glucosesirup), vorausgesetzt, sie behalten den Charakter getrockneter Früchte oder getrockneter Nüsse.
Wortlaut · Kapitel 8, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose („Zuckergehalt“), der Waren des Kapitels 8 gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 (144) der Kommission vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit dem Faktor 0,95.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 0805

Acht der zwölf Warennummern der Position 0805 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.20170805.10.22eingeführt · Navel Orangen
  2. 01.01.20170805.10.24eingeführt · Blondorangen
  3. 01.01.20170805.10.28eingeführt · andere
  4. 01.01.20000805.10.80eingeführt · andere
  5. 01.01.20170805.21.10eingeführt · Satsumas
  6. 01.01.20170805.21.90eingeführt · andere
  7. 01.01.20020805.50.10eingeführt · Zitronen (Citrus limon, Citrus limonum)
  8. 01.01.20020805.50.90eingeführt · Limetten (Citrus aurantifolia, Citrus latifolia)

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 0805

Was gehört nicht zur Position 0805?

Ungenießbare Früchte und Nüsse gehören nicht zur Position 0805, denn Kapitel 8, Anmerkung 1 nimmt sie aus. Gekühlte Früchte und Nüsse werden wie frische eingereiht (Kapitel 8, Anmerkung 2).

Welche Zolltarifnummer gilt für Zitronen in Position 0805?

Zitronen (Citrus limon, Citrus limonum) gehören in die Zolltarifnummer 0805.50.10.10.0. Limetten (Citrus aurantifolia, Citrus latifolia) gehören in die Zolltarifnummer 0805.50.90.10.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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