01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 0805?
Orangen sind in Unterposition 0805.10 unterteilt: Süßorangen, frisch, mit Navel Orangen (0805.10.22), Blondorangen (0805.10.24) und anderen (0805.10.28), sowie andere Orangen in 0805.10.80. Mandarinen einschließlich Tangerinen und Satsumas stehen in 0805.21, mit Satsumas (0805.21.10) und anderen Mandarinen (0805.21.90), Clementinen in 0805.22 und andere Waren dieser Gruppe in 0805.29. Pampelmusen und Grapefruits bilden 0805.40, Zitronen und Limetten 0805.50 mit Zitronen (0805.50.10) und Limetten (0805.50.90), andere Zitrusfrüchte 0805.90.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 12 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 0805
9 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 0805. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 0805
Rechts: wie viele der 12 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 0805
Anmerkungen (5)
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
1. Hierher gehören nicht ungenießbare Früchte und Nüsse.
2. Gekühlte Früchte und Nüsse werden wie frische Früchte und Nüsse eingereiht.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
3. Getrocknete Früchte oder getrocknete Nüsse dieses Kapitels können teilweise rehydratisiert oder zu folgenden Zwecken behandelt sein: a) um sie zusätzlich zu konservieren oder zu stabilisieren (z. B. durch leichte Hitzebehandlung, Schwefelung, Zusatz von Sorbinsäure oder Kaliumsorbat), b) um ihr Aussehen zu verbessern oder zu erhalten (z. B. durch Zusatz von pflanzlichem Öl oder geringen Mengen von Glucosesirup), vorausgesetzt, sie behalten den Charakter getrockneter Früchte oder getrockneter Nüsse.
1. Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose („Zuckergehalt“), der Waren des Kapitels 8 gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 (144) der Kommission vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit dem Faktor 0,95.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 0805
Acht der zwölf Warennummern der Position 0805 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.20170805.10.22eingeführt · Navel Orangen
- 01.01.20170805.10.24eingeführt · Blondorangen
- 01.01.20170805.10.28eingeführt · andere
- 01.01.20000805.10.80eingeführt · andere
- 01.01.20170805.21.10eingeführt · Satsumas
- 01.01.20170805.21.90eingeführt · andere
- 01.01.20020805.50.10eingeführt · Zitronen (Citrus limon, Citrus limonum)
- 01.01.20020805.50.90eingeführt · Limetten (Citrus aurantifolia, Citrus latifolia)
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 0805
Was gehört nicht zur Position 0805?
Ungenießbare Früchte und Nüsse gehören nicht zur Position 0805, denn Kapitel 8, Anmerkung 1 nimmt sie aus. Gekühlte Früchte und Nüsse werden wie frische eingereiht (Kapitel 8, Anmerkung 2).
Welche Zolltarifnummer gilt für Zitronen in Position 0805?
Zitronen (Citrus limon, Citrus limonum) gehören in die Zolltarifnummer 0805.50.10.10.0. Limetten (Citrus aurantifolia, Citrus latifolia) gehören in die Zolltarifnummer 0805.50.90.10.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen








