01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 0805.50.10?
Die Zolltarifnummer 0805.50.10.10.0 erfasst frische Zitronen. Die Zolltarifnummer 0805.50.10.90.0 erfasst Zitronen, die nicht frisch sind.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 0805.50.10
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 0805.50.10?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Warennummer 0805.50.10. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 0805.50.10
Anmerkungen (5)
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
1. Hierher gehören nicht ungenießbare Früchte und Nüsse.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
2. Gekühlte Früchte und Nüsse werden wie frische Früchte und Nüsse eingereiht.
3. Getrocknete Früchte oder getrocknete Nüsse dieses Kapitels können teilweise rehydratisiert oder zu folgenden Zwecken behandelt sein: a) um sie zusätzlich zu konservieren oder zu stabilisieren (z. B. durch leichte Hitzebehandlung, Schwefelung, Zusatz von Sorbinsäure oder Kaliumsorbat), b) um ihr Aussehen zu verbessern oder zu erhalten (z. B. durch Zusatz von pflanzlichem Öl oder geringen Mengen von Glucosesirup), vorausgesetzt, sie behalten den Charakter getrockneter Früchte oder getrockneter Nüsse.
1. Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose („Zuckergehalt“), der Waren des Kapitels 8 gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 (144) der Kommission vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit dem Faktor 0,95.
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 0805.50.10
Welche Zolltarifnummer gilt für frische Zitronen unter der Warennummer 0805.50.10?
Frische Zitronen gehören in die Zolltarifnummer 0805.50.10.10.0. Zitronen, die nicht frisch sind, gehören in die Zolltarifnummer 0805.50.10.90.0.
Gehören ungenießbare Zitronen unter die Warennummer 0805.50.10?
Nein, nach Kapitel 8, Anmerkung 1 gehören ungenießbare Früchte und Nüsse nicht in dieses Kapitel und damit nicht unter die Warennummer 0805.50.10.
Unterliegen Zitronen unter der Warennummer 0805.50.10 einem pauschalen Einfuhrwert?
Ja, bei der Einfuhr gilt für Zitronen unter der Warennummer 0805.50.10 ein pauschaler Einfuhrwert für alle Länder sowie für Argentinien, Chile, Südafrika und die Türkei.
Gilt für Zitronen unter der Warennummer 0805.50.10 eine Pflanzengesundheitskontrolle?
Ja, bei der Einfuhr von Zitronen unter der Warennummer 0805.50.10 gilt eine Pflanzengesundheitskontrolle für alle Länder.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
