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Warennummer 0806.20.30 – Getrocknete Sultaninen

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Die Warennummer 0806.20.30 erfasst Sultaninen aus der Position 0806 (Weintrauben, frisch oder getrocknet) und steht in der Unterposition 0806.20 für getrocknete Weintrauben. Korinthen gehören in die Zolltarifnummer 0806.20.10.00.0 und sind damit von Sultaninen getrennt. Die Zolltarifnummern darunter richten sich danach, ob die Sultaninen in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2 kg oder weniger verpackt sind.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehören Ihre getrockneten Sultaninen zu HS-Code 0806.20?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 0806.20.30?

Die Zolltarifnummer 0806.20.30.10.0 erfasst Sultaninen in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2 kg oder weniger. Sultaninen, die nicht in solchen unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2 kg oder weniger verpackt sind, gehören in die Zolltarifnummer 0806.20.30.90.0.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGenießbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen
PositionWeintrauben, frisch oder getrocknet
Unterpositiongetrocknet
Kombinierte NomenklaturSultaninenDiese Seite
Zolltarifnummerin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2 kg oder weniger
2,4 % · 2 vZTA
Zolltarifnummerandere
2,4 % · 2 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 0806.20.30

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter Warennummer 0806.20.30?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Warennummer 0806.20.30. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 0806.20.30

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Abschnitt II, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Wortlaut · Kapitel 8, Anmerkung 1
1. Hierher gehören nicht ungenießbare Früchte und Nüsse.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 8, Anmerkung 2
2. Gekühlte Früchte und Nüsse werden wie frische Früchte und Nüsse eingereiht.
Wortlaut · Kapitel 8, Anmerkung 3
3. Getrocknete Früchte oder getrocknete Nüsse dieses Kapitels können teilweise rehydratisiert oder zu folgenden Zwecken behandelt sein: a) um sie zusätzlich zu konservieren oder zu stabilisieren (z. B. durch leichte Hitzebehandlung, Schwefelung, Zusatz von Sorbinsäure oder Kaliumsorbat), b) um ihr Aussehen zu verbessern oder zu erhalten (z. B. durch Zusatz von pflanzlichem Öl oder geringen Mengen von Glucosesirup), vorausgesetzt, sie behalten den Charakter getrockneter Früchte oder getrockneter Nüsse.
Wortlaut · Kapitel 8, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose („Zuckergehalt“), der Waren des Kapitels 8 gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 (144) der Kommission vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit dem Faktor 0,95.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0806.20.30Sultaninen sind das getrocknete Erzeugnis, das aus Weintrauben der Sorten Soultanina B. (oder Thompson seedless) (Vitis vinifera L.) gewonnen wird. Es handelt sich dabei um Trauben mittlerer Größe, ohne Kerne, von goldener, in braun übergehender Farbe und von süßem Geschmack.

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 0806.20.30

Welche Zolltarifnummer gilt für Sultaninen unter der Warennummer 0806.20.30 in unmittelbaren Umschließungen mit 2 kg oder weniger Inhalt?

Sultaninen in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2 kg oder weniger gehören in die Zolltarifnummer 0806.20.30.10.0. Alle anderen Sultaninen, die nicht in solchen Umschließungen verpackt sind, gehören in die Zolltarifnummer 0806.20.30.90.0.

Gehören ungenießbare Früchte unter die Warennummer 0806.20.30?

Nein, nach Kapitel 8, Anmerkung 1 gehören ungenießbare Früchte und Nüsse nicht in dieses Kapitel. Die Warennummer 0806.20.30 erfasst Sultaninen als getrocknetes Erzeugnis aus Weintrauben.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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