01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 0806?
Die Position unterteilt sich zuerst nach dem Zustand in frische Weintrauben (Unterposition 0806.10) und getrocknete Weintrauben (Unterposition 0806.20). Frische Tafeltrauben gehören in die Warennummer 0806.10.10, andere frische Weintrauben in die Zolltarifnummer 0806.10.90.00.0. Bei getrockneten Weintrauben stehen Korinthen in der Zolltarifnummer 0806.20.10.00.0, Sultaninen in der Warennummer 0806.20.30 und andere getrocknete Weintrauben in der Zolltarifnummer 0806.20.90.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 5 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 0806
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 0806. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 0806
Rechts: wie viele der 5 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 0806
Anmerkungen (5)
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
1. Hierher gehören nicht ungenießbare Früchte und Nüsse.
2. Gekühlte Früchte und Nüsse werden wie frische Früchte und Nüsse eingereiht.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
3. Getrocknete Früchte oder getrocknete Nüsse dieses Kapitels können teilweise rehydratisiert oder zu folgenden Zwecken behandelt sein: a) um sie zusätzlich zu konservieren oder zu stabilisieren (z. B. durch leichte Hitzebehandlung, Schwefelung, Zusatz von Sorbinsäure oder Kaliumsorbat), b) um ihr Aussehen zu verbessern oder zu erhalten (z. B. durch Zusatz von pflanzlichem Öl oder geringen Mengen von Glucosesirup), vorausgesetzt, sie behalten den Charakter getrockneter Früchte oder getrockneter Nüsse.
1. Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose („Zuckergehalt“), der Waren des Kapitels 8 gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 (144) der Kommission vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit dem Faktor 0,95.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 0806
Die fünf Warennummern der Position 0806 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19980806.10.10eingeführt · Tafeltrauben
- 01.01.20000806.10.90.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20050806.20.10.00.0eingeführt · Korinthen · zuletzt geändert 01.07.2007
- 01.01.20050806.20.30eingeführt · Sultaninen
- 01.01.20050806.20.90.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.07.2007
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 0806
Was gehört nicht zur Position 0806?
Ungenießbare Früchte und Nüsse gehören nicht in Position 0806.
Welche Nummer gilt für Tafeltrauben in Position 0806?
Frische Tafeltrauben gehören in die Warennummer 0806.10.10.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

