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Position 0806 – Frische und getrocknete Weintrauben

Position im Zolltarif

08Kapitel06Position

Position 0806 umfasst frische Weintrauben wie Tafeltrauben sowie getrocknete Weintrauben wie Korinthen, Sultaninen und Rosinen. Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet, gehören in Position 0805, frische Melonen und Papaya-Früchte in Position 0807.

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Gehören Ihre frischen oder getrockneten Weintrauben in Position 0806?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 0806?

Die Position unterteilt sich zuerst nach dem Zustand in frische Weintrauben (Unterposition 0806.10) und getrocknete Weintrauben (Unterposition 0806.20). Frische Tafeltrauben gehören in die Warennummer 0806.10.10, andere frische Weintrauben in die Zolltarifnummer 0806.10.90.00.0. Bei getrockneten Weintrauben stehen Korinthen in der Zolltarifnummer 0806.20.10.00.0, Sultaninen in der Warennummer 0806.20.30 und andere getrocknete Weintrauben in der Zolltarifnummer 0806.20.90.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGenießbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen
PositionWeintrauben, frisch oder getrocknetDiese Seite
Unterpositionfrisch14,4 %, teils Mengen- oder bedingter Zoll · 4 vZTA
Kombinierte NomenklaturTafeltrauben
Zolltarifnummerandere
Unterpositiongetrocknet
2,4 % · 3 vZTA
ZolltarifnummerKorinthen
Kombinierte NomenklaturSultaninen
Zolltarifnummerandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 0806

2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 0806. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 0806

Rechts: wie viele der 5 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Armenien5 von 5
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Moldau, Republik1 von 5
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Libanon1 von 5
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Türkei1 von 5
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder5 von 5
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus5 von 5
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland5 von 5
PflichtAnmeldung der Unterposition unterliegt Einschränkungen (Einfuhr) · alle Länder1 von 5
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder5 von 5
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · alle Länder2 von 5
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · alle Länder1 von 5
KontrollePauschaler Einfuhrwert · alle Länder1 von 5
KontrollePauschaler Einfuhrwert · Brasilien1 von 5
KontrollePauschaler Einfuhrwert · Moldau, Republik1 von 5
KontrollePauschaler Einfuhrwert · Peru1 von 5
KontrollePauschaler Einfuhrwert · Türkei1 von 5
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 0806

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Abschnitt II, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Wortlaut · Kapitel 8, Anmerkung 1
1. Hierher gehören nicht ungenießbare Früchte und Nüsse.
Wortlaut · Kapitel 8, Anmerkung 2
2. Gekühlte Früchte und Nüsse werden wie frische Früchte und Nüsse eingereiht.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 8, Anmerkung 3
3. Getrocknete Früchte oder getrocknete Nüsse dieses Kapitels können teilweise rehydratisiert oder zu folgenden Zwecken behandelt sein: a) um sie zusätzlich zu konservieren oder zu stabilisieren (z. B. durch leichte Hitzebehandlung, Schwefelung, Zusatz von Sorbinsäure oder Kaliumsorbat), b) um ihr Aussehen zu verbessern oder zu erhalten (z. B. durch Zusatz von pflanzlichem Öl oder geringen Mengen von Glucosesirup), vorausgesetzt, sie behalten den Charakter getrockneter Früchte oder getrockneter Nüsse.
Wortlaut · Kapitel 8, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose („Zuckergehalt“), der Waren des Kapitels 8 gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 (144) der Kommission vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit dem Faktor 0,95.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 0806

Die fünf Warennummern der Position 0806 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19980806.10.10eingeführt · Tafeltrauben
  2. 01.01.20000806.10.90.00.0eingeführt · andere
  3. 01.01.20050806.20.10.00.0eingeführt · Korinthen · zuletzt geändert 01.07.2007
  4. 01.01.20050806.20.30eingeführt · Sultaninen
  5. 01.01.20050806.20.90.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.07.2007

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 0806

Was gehört nicht zur Position 0806?

Ungenießbare Früchte und Nüsse gehören nicht in Position 0806.

Welche Nummer gilt für Tafeltrauben in Position 0806?

Frische Tafeltrauben gehören in die Warennummer 0806.10.10.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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