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Warennummer 0809.30.20 – Plattpfirsiche und Plattnektarinen

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

In diese Warennummer gehören frische Plattpfirsiche (Prunus persica var. platycarpa) und Plattnektarinen (Prunus persica var. platerina) aus der Position 0809, die unter der Unterposition 0809.30 für Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen, steht. Brugnolen und Nektarinen, die nicht Plattnektarinen sind, gehören in die Zolltarifnummer 0809.30.30.00.0. Die Zolltarifnummern darunter unterscheiden Plattpfirsiche und Plattnektarinen.

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 0809.30.20?

Die Zolltarifnummer 0809.30.20.10.0 erfasst Plattpfirsiche (Prunus persica var. platycarpa). Die Zolltarifnummer 0809.30.20.90.0 erfasst Plattnektarinen (Prunus persica var. platerina). Maßgeblich ist, ob es sich um einen Plattpfirsich oder um eine Plattnektarine handelt.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGenießbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen
PositionAprikosen/Marillen, Kirschen, Pfirsiche (einschließlich Brugnolen und Nektarinen), Pflaumen und Schlehen, frisch
UnterpositionPfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen
Kombinierte NomenklaturPlattpfirsiche (Prunus persica var. platycarpa) und Plattnektarinen (Prunus persica var. platerina)Diese Seite
ZolltarifnummerPlattpfirsiche (Prunus persica var. platycarpa)
17,6 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerPlattnektarinen (Prunus persica var. platerina)
17,6 % · 0 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 0809.30.20

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · alle LänderEinfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 0809.30.20

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Abschnitt II, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Wortlaut · Kapitel 8, Anmerkung 1
1. Hierher gehören nicht ungenießbare Früchte und Nüsse.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 8, Anmerkung 2
2. Gekühlte Früchte und Nüsse werden wie frische Früchte und Nüsse eingereiht.
Wortlaut · Kapitel 8, Anmerkung 3
3. Getrocknete Früchte oder getrocknete Nüsse dieses Kapitels können teilweise rehydratisiert oder zu folgenden Zwecken behandelt sein: a) um sie zusätzlich zu konservieren oder zu stabilisieren (z. B. durch leichte Hitzebehandlung, Schwefelung, Zusatz von Sorbinsäure oder Kaliumsorbat), b) um ihr Aussehen zu verbessern oder zu erhalten (z. B. durch Zusatz von pflanzlichem Öl oder geringen Mengen von Glucosesirup), vorausgesetzt, sie behalten den Charakter getrockneter Früchte oder getrockneter Nüsse.
Wortlaut · Kapitel 8, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose („Zuckergehalt“), der Waren des Kapitels 8 gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 (144) der Kommission vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit dem Faktor 0,95.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0809.30.10 bis 0809.30.90Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen: Brugnolen und Nektarinen sind im Gegensatz zu Pfirsichen glatthäutig.

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 0809.30.20

Welche Zolltarifnummer gilt für Plattnektarinen unter der Warennummer 0809.30.20?

Plattnektarinen (Prunus persica var. platerina) gehören in die Zolltarifnummer 0809.30.20.90.0. Plattpfirsiche (Prunus persica var. platycarpa) fallen unter die Zolltarifnummer 0809.30.20.10.0.

Gehören ungenießbare Pfirsiche unter die Warennummer 0809.30.20?

Nein, nach Kapitel 8, Anmerkung 1 gehören nicht ungenießbare Früchte und Nüsse hierher. Unter der Warennummer 0809.30.20 stehen nur Plattpfirsiche und Plattnektarinen.

Welche Einfuhrkontrolle gilt für Plattpfirsiche unter der Warennummer 0809.30.20?

Bei der Einfuhr aus allen Ländern gilt eine Pflanzengesundheitskontrolle. Sie betrifft Plattpfirsiche und Plattnektarinen unter der Warennummer 0809.30.20.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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