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Position 0809 – Aprikosen, Kirschen, Pfirsiche, Pflaumen

Position im Zolltarif

08Kapitel09Position

Frische Aprikosen, Kirschen, Pfirsiche einschließlich Brugnolen und Nektarinen, Pflaumen und Schlehen gehören in diese Position. Frische Äpfel, Birnen und Quitten gehören in Position 0808, andere frische Früchte in Position 0810. Ungenießbare Früchte und Nüsse gehören nicht hierher.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 0809?

Die Position unterteilt sich nach Obstarten: Aprikosen/Marillen gehören in die Zolltarifnummer 0809.10.00.00.0. Kirschen werden in Sauerkirschen/Weichseln (Prunus cerasus) mit der Zolltarifnummer 0809.21.00.00.0 und andere Kirschen mit der Zolltarifnummer 0809.29.00.00.0 unterteilt. Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen, bilden die Unterposition 0809.30 mit den Warennummern 0809.30.20 für Plattpfirsiche (Prunus persica var. platycarpa) und Plattnektarinen (Prunus persica var. platerina), 0809.30.30.00.0 für Brugnolen und Nektarinen sowie 0809.30.80.00.0 für andere Pfirsiche. Pflaumen und Schlehen bilden die Unterposition 0809.40 mit 0809.40.05.00.0 für Pflaumen und 0809.40.90.00.0 für Schlehen.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGenießbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen
PositionAprikosen/Marillen, Kirschen, Pfirsiche (einschließlich Brugnolen und Nektarinen), Pflaumen und Schlehen, frischDiese Seite
ZolltarifnummerAprikosen/Marillen
20 % · 0 vZTA
Kirschen
ZolltarifnummerSauerkirschen/Weichseln (Prunus cerasus)
12 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
12 % · 0 vZTA
UnterpositionPfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen
17,6 % · 0 vZTA
Kombinierte NomenklaturPlattpfirsiche (Prunus persica var. platycarpa) und Plattnektarinen (Prunus persica var. platerina)
andere
ZolltarifnummerBrugnolen und Nektarinen
Zolltarifnummerandere
UnterpositionPflaumen und Schlehen
6,4 % bis 12 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerPflaumen
ZolltarifnummerSchlehen

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 0809

3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 0809. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 0809

Rechts: wie viele der 8 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Armenien6 von 8
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Libanon6 von 8
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Schweiz4 von 8
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Moldau, Republik2 von 8
senkt den ZollZollkontingent · alle Drittländer1 von 8
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Algerien1 von 8
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder8 von 8
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus8 von 8
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland8 von 8
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · alle Länder8 von 8
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder8 von 8
KontrolleEinheitswert · alle Länder4 von 8
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 0809

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Abschnitt II, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Wortlaut · Kapitel 8, Anmerkung 1
1. Hierher gehören nicht ungenießbare Früchte und Nüsse.
Wortlaut · Kapitel 8, Anmerkung 2
2. Gekühlte Früchte und Nüsse werden wie frische Früchte und Nüsse eingereiht.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 8, Anmerkung 3
3. Getrocknete Früchte oder getrocknete Nüsse dieses Kapitels können teilweise rehydratisiert oder zu folgenden Zwecken behandelt sein: a) um sie zusätzlich zu konservieren oder zu stabilisieren (z. B. durch leichte Hitzebehandlung, Schwefelung, Zusatz von Sorbinsäure oder Kaliumsorbat), b) um ihr Aussehen zu verbessern oder zu erhalten (z. B. durch Zusatz von pflanzlichem Öl oder geringen Mengen von Glucosesirup), vorausgesetzt, sie behalten den Charakter getrockneter Früchte oder getrockneter Nüsse.
Wortlaut · Kapitel 8, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose („Zuckergehalt“), der Waren des Kapitels 8 gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 (144) der Kommission vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit dem Faktor 0,95.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 0809

Die acht Warennummern der Position 0809 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19720809.10.00.00.0eingeführt · Aprikosen/Marillen · zuletzt geändert 01.01.1999
  2. 01.01.20120809.21.00.00.0eingeführt · Sauerkirschen/Weichseln (Prunus cerasus)
  3. 01.01.20120809.29.00.00.0eingeführt · andere
  4. 01.01.20230809.30.20eingeführt · Plattpfirsiche (Prunus persica var. platycarpa) und Plattnektarinen (Prunus persica var. …
  5. 01.01.20230809.30.30.00.0eingeführt · Brugnolen und Nektarinen
  6. 01.01.20230809.30.80.00.0eingeführt · andere
  7. 01.01.19980809.40.05.00.0eingeführt · Pflaumen · zuletzt geändert 01.01.2008
  8. 01.01.19720809.40.90.00.0eingeführt · Schlehen · zuletzt geändert 01.01.1998

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 0809

Was gehört nicht zur Position 0809?

Ungenießbare Früchte und Nüsse gehören nicht zur Position 0809, weil Kapitel 8, Anmerkung 1 sie ausschließt. Die Position erfasst nur Aprikosen, Kirschen, Pfirsiche, Pflaumen und Schlehen, frisch.

Welche Zolltarifnummer gilt für Kirschen in Position 0809?

Sauerkirschen/Weichseln (Prunus cerasus) gehören in die Zolltarifnummer 0809.21.00.00.0, alle übrigen Kirschen in die Zolltarifnummer 0809.29.00.00.0. Die Zuordnung richtet sich danach, ob es sich um Sauerkirschen/Weichseln handelt.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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