01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 2102.20.11?
Die Zolltarifnummer 2102.20.11.10.0 erfasst Hefen für Futterzwecke. Die Zolltarifnummer 2102.20.11.90.0 erfasst andere Hefen, also Hefen, die nicht für Futterzwecke bestimmt sind.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 2102.20.11
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 2102.20.11
Anmerkungen (1)
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 2102.20.11 bis 2102.20.19 | Hefen, nicht lebend: Diese Hefen, die in den Erläuterungen zu Position 2102 des HS, Teil A, vierter und fünfter Absatz beschrieben sind, werden häufig unter der Bezeichnung „Nährhefen“ gehandelt. Sie kommen meistens in Pulver-, Blättchen- oder Körnerform vor. |
Einreihungsverordnungen (2)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 2510/9715.12.1997 | Hefe (Saccharomyces cerevisiae), durch Trocknung zu 95 % inaktiviert und zur Tierfütterung verwendet, wurde in die Warennummer 2102.20.19 eingereiht. | 2102.20.19 |
| 2275/8825.07.1988 | Pulver einzelliger Algen, nicht lebend (Spirulina oder Chlorella), auch in Form von Tabletten oder Kapseln, für die menschliche Ernährung, wurde in die Warennummer 2102.20.90 eingereiht. | 2102.20.90 |
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile