01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2102.20.11.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2102.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2102.20.118-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2102.20.11.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2102.20.11.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2102.20.11.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2102.20.11.90.0?
- ×Hefen, lebend2102.10
- ×zubereitete Backtriebmittel in Pulverform2102.30.00.00.0
- ×andere, also nicht: Hefen, nicht lebend2102.20.90.00.0
- ×andere, also nicht: in Form von Tabletten, Würfeln oder ähnlichen Aufmachungen, oder in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder …2102.20.19
- ×für Futterzwecke2102.20.11.10.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2102.20.11.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2102.20.11
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 2102.20.11.10.0 | für Futterzwecke |
| 2102.20.11.90.0 | anderediese Seite |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2102.20.11 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 2102.20.90 | 25 | Spirulinaalgen Getrocknete Spirulina platensis Algen in Pulverform. Das Erzeugnis wird als Einzelfuttermittel und als Lebensmittel in 25 kg - Gebinden gehandelt. Aufgrund der Herstellung und … |
| 2102.20.19 | 5 | Inaktive Hefe in Pulver-/Granulatform, in 20-kg-Säcken verpackt, nicht für Futterzwecke. Enthält ausschließlich durch Autolyse abgetöteter, inaktiver Hefezellen gewonnenen Extrakt, enthält keine … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2102.20.11.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (1)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.9016 | USA | 2,1 % | seit 01.07.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 8,3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 54 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Israel und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 7,5 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 4,8 % |
| Chile | 1,6 % |
| Island | 4 % |
| Mexiko | 2,4 % |
| Norwegen | 4 % |
| Südafrika | 4,8 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2102.20.11.90.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2102.20.11.90.0
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 2102.20.11 bis 2102.20.19 | Hefen, nicht lebend: Diese Hefen, die in den Erläuterungen zu Position 2102 des HS, Teil A, vierter und fünfter Absatz beschrieben sind, werden häufig unter der Bezeichnung „Nährhefen“ gehandelt. Sie kommen meistens in Pulver-, Blättchen- oder Körnerform vor. |
Einreihungsverordnungen (2)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 2510/9715.12.1997 | Durch Trocknung zu 95 % inaktivierte Hefe, die zur Tierfütterung verwendet wird, wurde in die Warennummer 2102.20.19 eingereiht. | 2102.20.19 |
| 2275/8825.07.1988 | Pulver einzelliger Algen, nicht lebend, Spirulina oder Chlorella, für die menschliche Ernährung, auch in Form von Tabletten oder Kapseln, wurde in die Warennummer 2102.20.90 eingereiht. | 2102.20.90 |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 21 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 2102.20.11
- 01.01.19722102.20.11gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „in Form von Tabletten, Würfeln oder ähnlichen Aufmachungen, oder in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg …“
- 01.01.19942102.20.11unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2102.20.11
- 01.01.19942102.20.11.10.0neu eingeführt · „von einer für die Herstellung von Tiernahrung verwendeten Art“ · aus 2102.20.11
- 01.01.19942102.20.11.90.0neu eingeführt · aus 2102.20.11
- 01.01.19982102.20.11wieder anmeldefähig · aus 2102.20.11
- 01.01.19982102.20.11.10.0aufgehoben · aufgeteilt in 2102.20.11
- 01.01.19982102.20.11.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 2102.20.11
- 01.02.20052102.20.11unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2102.20.11
- 01.02.20052102.20.11.10.0neu eingeführt · „für Futterzwecke“ · aus 2102.20.11
- 01.02.20052102.20.11.90.0neu eingeführt · aus 2102.20.11
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2102.20.11.90.0
Welche Zolltarifnummer gilt für nicht lebende Hefe in Tabletten oder Würfeln, die nicht für Futterzwecke bestimmt ist?
Die Zolltarifnummer 2102.20.11.90.0 gilt für Hefe, die nicht für Futterzwecke bestimmt ist und in dieser Aufmachung oder Mengenbegrenzung vorliegt.
Gilt ein Zusatzzoll für nicht lebende Hefe unter 2102.20.11.90.0 bei Ursprung Russland?
Ja. Auf Waren mit Ursprung Russland gilt für diese Zolltarifnummer 2102.20.11.90.0 ein Zusatzzoll.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile