01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 2401.20.95?
Die Zolltarifnummern 2401.20.95.11.0, 2401.20.95.21.0 und 2401.20.95.91.0 betreffen Tabak, der auch in regelmäßiger Form zugeschnitten ist, mit einem Zollwert von nicht weniger als 450 Euro/100 kg Nettogewicht und zur Verwendung als Um- oder Deckblatt bei der Herstellung von Waren bestimmt ist. Die übrigen Zolltarifnummern 2401.20.95.19.0, 2401.20.95.29.0 und 2401.20.95.99.0 haben den Wortlaut „anderer“. Sie unterscheiden sich nach dem Pfad: 2401.20.95.19.0 steht unter „fire-cured“ Tabak, Kentucky, 2401.20.95.29.0 unter „fire-cured“ Tabak, anderer, und 2401.20.95.99.0 unter anderem Tabak.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 6 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 2401.20.95
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 2401.20.95
Anmerkungen (2)
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
1. Zu Kapitel 24 gehören nicht Zigaretten für medizinische Zwecke (Kapitel 30).
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-141/8619.01.1988 | 1 ) DIE VERORDNUNG NR . 3517/84 DER KOMMISSION VOM 13. DEZEMBER 1984 IST DAHIN AUSZULEGEN, DASS DIE RIPPEN VON TABAKBLÄTTERN DER SORTE "FLÜ-CURED VIRGINIA" IN DIE TARIFSTELLE 24.01*B DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS EINZUREIHEN SIND . 2 ) DIE PRÜFUNG DER … |
| C-409/1408.09.2016 | 1. Die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. 861/2010 der Kommission vom 5. Oktober 2010 geänderten Fassung ist dahin … |
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 2401.20.95
Welche Waren schließt Kapitel 24, Anmerkung 1 bei der Warennummer 2401.20.95 aus?
Die Anmerkung schließt Zigaretten für medizinische Zwecke aus Kapitel 24 aus; sie gehören nach Kapitel 30. Die Anmerkung gilt für das gesamte Kapitel 24 und damit auch für die Warennummer 2401.20.95.
Welche Zolltarifnummern unter der Warennummer 2401.20.95 gelten für Tabak als Um- oder Deckblatt?
Für Tabak, der als Um- oder Deckblatt bestimmt ist, gelten die Zolltarifnummern 2401.20.95.11.0, 2401.20.95.21.0 und 2401.20.95.91.0. Voraussetzung ist, dass der Tabak in regelmäßiger Form zugeschnitten ist und einen Zollwert von nicht weniger als 450 Euro/100 kg Nettogewicht hat. Für den übrigen Tabak gelten die Zolltarifnummern 2401.20.95.19.0, 2401.20.95.29.0 und 2401.20.95.99.0 je nach Pfad.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile