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Kombinierte Nomenklatur · EUZollaussetzung

Warennummer 2501.00.51 – Vergälltes und industriell genutztes Salz

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Hierher gehört Salz der Position 2501, das vergällt ist oder zu anderen industriellen Zwecken einschließlich Raffinage verwendet wird, ausgenommen das Haltbarmachen oder Zubereiten von Lebensmitteln oder Futtermitteln. Salz zur chemischen Umwandlung, also zur Spaltung in Na und Cl, gehört in die Zolltarifnummer 2501.00.31.00.0 und nicht hierher. Die Zolltarifnummern darunter unterscheiden sich danach, ob das Salz vergällt ist (2501.00.51.10.0) oder zu anderen industriellen Zwecken verwendet wird (2501.00.51.90.0).

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Gehört Ihr vergälltes Industriesalz zur Warennummer 2501.00.51?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 2501.00.51?

Die Zolltarifnummer 2501.00.51.10.0 erfasst vergälltes Salz ohne Rücksicht auf seine Verwendung, sofern die von den zuständigen Behörden festgesetzten Voraussetzungen erfüllt sind; vergälltes Salz der Warennummer 2501.00.31 ist ausgenommen. Die Zolltarifnummer 2501.00.51.90.0 erfasst Salz zu anderen industriellen Zwecken einschließlich Raffinage, ausgenommen das Haltbarmachen oder Zubereiten von Lebensmitteln oder Futtermitteln.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMineralische Stoffe
KapitelSalz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement
PositionSalz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung oder mit Zusatz von Rieselhilfen (Antibackmittel oder Fluidifiantien); Meerwasser
Salz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung oder mit Zusatz von Rieselhilfen (Antibackmittel oder Fluidifiantien)
anderes
Kombinierte Nomenklaturvergällt oder zu anderen industriellen Zwecken (einschließlich Raffinage), ausgenommen das Haltbarmachen oder Zubereiten von Lebensmitteln oder FuttermittelnDiese Seite
Zolltarifnummervergällt
1,70 EUR je t · 0 vZTA
Zolltarifnummerzu anderen industriellen Zwecken (einschließlich Raffinage), ausgenommen das Haltbarmachen oder Zubereiten von Lebensmitteln oder Futtermitteln

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 2501.00.51

KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr
KontrolleREACH · alle LänderEinfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter Warennummer 2501.00.51?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Warennummer 2501.00.51. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 2501.00.51

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 25, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 25 gehören, soweit sich aus den einzelnen Positionen oder der nachstehenden Anmerkung 4 nichts anderes ergibt, nur Stoffe im Rohzustand sowie Stoffe, die geschlämmt (auch mit Hilfe chemischer Mittel, die Verunreinigungen ausscheiden, ohne die Struktur der Stoffe zu verändern), gebrochen, gemahlen, zerrieben, gesichtet, gesiebt oder durch Flotation, magnetische Trennung oder andere mechanische oder physikalische Verfahren (ausgenommen Kristallisation) angereichert sind, jedoch nicht geröstete, gebrannte oder durch Mischen gewonnene Stoffe und Stoffe, die eine weitergehende Bearbeitung erfahren haben, als bei den einzelnen Positionen angegeben ist. Den Stoffen dieses Kapitels kann ein Antistaubmittel zugesetzt sein, vorausgesetzt, dass dieser Zusatz die Ware nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
2501.00.51vergällt oder zu anderen industriellen Zwecken (einschließlich Raffinage), ausgenommen das Haltbarmachen oder Zubereiten von Lebensmitteln oder Futtermitteln Hierher gehören, sofern die von den zuständigen Behörden festgesetzten Voraussetzungen erfüllt sind: 1. vergälltes Salz ohne Rücksicht auf seine Verwendung, ausgenommen vergälltes Salz der Unterposition 2501.00.31; 2. Salz zum Raffinieren. Als Raffinieren gilt …

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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