01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 2501?
Die Position 2501 wird nach der Verwendung des Salzes unterteilt. Meerwasser und Salinen-Mutterlauge gehören in Warennummer 2501.00.10, Salz zur chemischen Umwandlung (Spaltung in Na und Cl) zum Herstellen anderer Erzeugnisse in Warennummer 2501.00.31. Salz, das vergällt oder zu anderen industriellen Zwecken (einschließlich Raffinage) verwendet wird, gehört in Warennummer 2501.00.51, ausgenommen das Haltbarmachen oder Zubereiten von Lebensmitteln oder Futtermitteln. Speisesalz gehört in Warennummer 2501.00.91, anderes Salz, das weder zu diesen industriellen Zwecken verwendet wird noch Speisesalz ist, in Warennummer 2501.00.99.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 2501.00.51vergällt oder zu anderen industriellen Zwecken (einschließlich Raffinage), ausgenommen das …
- 2501.00.51.10.02501.00.51.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 5 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 2501
7 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2501. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 2501
Rechts: wie viele der 5 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 2501
Anmerkungen (1)
1. Zu Kapitel 25 gehören, soweit sich aus den einzelnen Positionen oder der nachstehenden Anmerkung 4 nichts anderes ergibt, nur Stoffe im Rohzustand sowie Stoffe, die geschlämmt (auch mit Hilfe chemischer Mittel, die Verunreinigungen ausscheiden, ohne die Struktur der Stoffe zu verändern), gebrochen, gemahlen, zerrieben, gesichtet, gesiebt oder durch Flotation, magnetische Trennung oder andere mechanische oder physikalische Verfahren (ausgenommen Kristallisation) angereichert sind, jedoch nicht geröstete, gebrannte oder durch Mischen gewonnene Stoffe und Stoffe, die eine weitergehende Bearbeitung erfahren haben, als bei den einzelnen Positionen angegeben ist. Den Stoffen dieses Kapitels kann ein Antistaubmittel zugesetzt sein, vorausgesetzt, dass dieser Zusatz die Ware nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 2501
Die fünf Warennummern der Position 2501 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19722501.00.10.00.0eingeführt · Meerwasser und Salinen-Mutterlauge
- 01.01.19722501.00.31.00.0eingeführt · zur chemischen Umwandlung (Spaltung in Na und Cl) zum Herstellen anderer Erzeugnisse
- 01.01.19722501.00.51eingeführt · vergällt oder zu anderen industriellen Zwecken (einschließlich Raffinage), ausgenommen … · zuletzt geändert 27.03.2010
- 01.01.19722501.00.91.00.0eingeführt · Speisesalz
- 01.01.19722501.00.99.00.0eingeführt · anderes
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 2501
Welche Zolltarifnummer gilt für Speisesalz in Position 2501?
Speisesalz gehört in die Zolltarifnummer 2501.00.91.00.0. Dabei darf dem Salz ein Antistaubmittel zugesetzt sein, sofern die Ware dadurch nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter wird als für den allgemeinen Gebrauch.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen






