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Position · 4-stelligZollaussetzung

Position 2501 – Salz und Natriumchlorid

Position im Zolltarif

25Kapitel01Position

Zu dieser Position gehören Salz, einschließlich präpariertem Speisesalz und denaturiertem Salz, reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung oder mit Zusatz von Rieselhilfen, sowie Meerwasser. Schwefelkies, nicht geröstet, gehört in Position 2502.

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Welche Zolltarifnummer aus Position 2501 gilt für Ihr Speisesalz?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 2501?

Die Position 2501 wird nach der Verwendung des Salzes unterteilt. Meerwasser und Salinen-Mutterlauge gehören in Warennummer 2501.00.10, Salz zur chemischen Umwandlung (Spaltung in Na und Cl) zum Herstellen anderer Erzeugnisse in Warennummer 2501.00.31. Salz, das vergällt oder zu anderen industriellen Zwecken (einschließlich Raffinage) verwendet wird, gehört in Warennummer 2501.00.51, ausgenommen das Haltbarmachen oder Zubereiten von Lebensmitteln oder Futtermitteln. Speisesalz gehört in Warennummer 2501.00.91, anderes Salz, das weder zu diesen industriellen Zwecken verwendet wird noch Speisesalz ist, in Warennummer 2501.00.99.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMineralische Stoffe
KapitelSalz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement
PositionSalz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung oder mit Zusatz von Rieselhilfen (Antibackmittel oder Fluidifiantien); MeerwasserDiese Seite
ZolltarifnummerMeerwasser und Salinen-Mutterlauge
0 % · 1 vZTA
Salz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung oder mit Zusatz von Rieselhilfen (Antibackmittel oder Fluidifiantien)
Zolltarifnummerzur chemischen Umwandlung (Spaltung in Na und Cl) zum Herstellen anderer Erzeugnisse
anderes
Kombinierte Nomenklaturvergällt oder zu anderen industriellen Zwecken (einschließlich Raffinage), ausgenommen das Haltbarmachen oder Zubereiten von Lebensmitteln oder Futtermitteln
1,70 EUR je t · 0 vZTA
anderes
ZolltarifnummerSpeisesalz
2,60 EUR je t · 12 vZTA
Zolltarifnummeranderes
2,60 EUR je t · 10 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

2501.00.51vergällt oder zu anderen industriellen Zwecken (einschließlich Raffinage), ausgenommen das …

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 2501

7 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2501. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 2501

Rechts: wie viele der 5 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollZollsatz bei Endverwendung · alle Länder2 von 5
KontrolleREACH · alle Länder5 von 5
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder3 von 5
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder3 von 5
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle Länder3 von 5
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 2501

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 25, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 25 gehören, soweit sich aus den einzelnen Positionen oder der nachstehenden Anmerkung 4 nichts anderes ergibt, nur Stoffe im Rohzustand sowie Stoffe, die geschlämmt (auch mit Hilfe chemischer Mittel, die Verunreinigungen ausscheiden, ohne die Struktur der Stoffe zu verändern), gebrochen, gemahlen, zerrieben, gesichtet, gesiebt oder durch Flotation, magnetische Trennung oder andere mechanische oder physikalische Verfahren (ausgenommen Kristallisation) angereichert sind, jedoch nicht geröstete, gebrannte oder durch Mischen gewonnene Stoffe und Stoffe, die eine weitergehende Bearbeitung erfahren haben, als bei den einzelnen Positionen angegeben ist. Den Stoffen dieses Kapitels kann ein Antistaubmittel zugesetzt sein, vorausgesetzt, dass dieser Zusatz die Ware nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 2501

Die fünf Warennummern der Position 2501 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19722501.00.10.00.0eingeführt · Meerwasser und Salinen-Mutterlauge
  2. 01.01.19722501.00.31.00.0eingeführt · zur chemischen Umwandlung (Spaltung in Na und Cl) zum Herstellen anderer Erzeugnisse
  3. 01.01.19722501.00.51eingeführt · vergällt oder zu anderen industriellen Zwecken (einschließlich Raffinage), ausgenommen … · zuletzt geändert 27.03.2010
  4. 01.01.19722501.00.91.00.0eingeführt · Speisesalz
  5. 01.01.19722501.00.99.00.0eingeführt · anderes

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 2501

Welche Zolltarifnummer gilt für Speisesalz in Position 2501?

Speisesalz gehört in die Zolltarifnummer 2501.00.91.00.0. Dabei darf dem Salz ein Antistaubmittel zugesetzt sein, sofern die Ware dadurch nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter wird als für den allgemeinen Gebrauch.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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