01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 3201.90.90?
Die Zolltarifnummer 3201.90.90.10.0 erfasst Gerbstoffauszüge aus Eukalyptus, die Zolltarifnummer 3201.90.90.20.0 Gerbstoffauszüge aus Gambir und Myrobalanenfrüchten. Die Zolltarifnummer 3201.90.90.30.0 erfasst andere pflanzliche Gerbstoffauszüge. Die Zolltarifnummer 3201.90.90.80.0 gilt für Gerbstoffauszüge, die nicht unter die drei vorangehenden Zolltarifnummern fallen.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 4 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 3201.90.90
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 3201.90.90?
3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 3201.90.90. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 3201.90.90
Anmerkungen (2)
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
5. Zu den „Farbmitteln“ im Sinne dieses Kapitels gehören nicht Erzeugnisse, die als Füllstoffe in Ölfarben verwendet werden, auch wenn sie als Farbpigmente in Wasserfarben dienen können.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 3201.90.90 | andere: Hierher gehören z. B. als pflanzliche Gerbstoffauszüge: 1. Auszüge aus Fichten-, Mangroven-, Eukalyptusbaum-, Weiden- und Birkenrinde; 2. Auszüge aus Tizera- und Urundayholz (Astronium balansae Engl.); 3. Auszüge aus Myrobalanen- und Dividivifrüchten; 4. Auszüge aus Gambirblättern. |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 3201.90.90
Gehören Füllstoffe für Ölfarben unter die Warennummer 3201.90.90?
Kapitel 32, Anmerkung 5 nimmt Erzeugnisse, die als Füllstoffe in Ölfarben verwendet werden, aus den Farbmitteln im Sinne dieses Kapitels aus, auch wenn sie als Farbpigmente in Wasserfarben dienen können. Die Anmerkung betrifft damit die Farbmittel im Sinne von Kapitel 32 und sagt nichts über die Einreihung von Gerbstoffauszügen in die Warennummer 3201.90.90 aus.
Welche Zolltarifnummer gilt für Gambir-Auszüge unter der Warennummer 3201.90.90?
Gerbstoffauszüge aus Gambir und Myrobalanenfrüchten gehören in die Zolltarifnummer 3201.90.90.20.0. Andere pflanzliche Gerbstoffauszüge fallen unter 3201.90.90.30.0, und Gerbstoffauszüge, die nicht unter die vorangehenden Zolltarifnummern fallen, unter 3201.90.90.80.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex


