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Kombinierte Nomenklatur · EUZollaussetzung

Warennummer 3201.90.90 – Andere pflanzliche Gerbstoffauszüge

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

In diese Warennummer gehören pflanzliche Gerbstoffauszüge, die nicht unter die vorangehenden Nummern der Position 3201 fallen, etwa Auszüge aus Fichten-, Mangroven-, Eukalyptusbaum-, Weiden- und Birkenrinde. Sumach-, Valonea-, Eichen- oder Kastanienauszüge gehören in die Warennummer 3201.90.20. Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach dem pflanzlichen Ausgangsstoff, etwa Eukalyptus, Gambir und Myrobalanenfrüchten.

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Gehört Ihr pflanzlicher Gerbstoffauszug zu HS-Code 3201.90?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 3201.90.90?

Die Zolltarifnummer 3201.90.90.10.0 erfasst Gerbstoffauszüge aus Eukalyptus, die Zolltarifnummer 3201.90.90.20.0 Gerbstoffauszüge aus Gambir und Myrobalanenfrüchten. Die Zolltarifnummer 3201.90.90.30.0 erfasst andere pflanzliche Gerbstoffauszüge. Die Zolltarifnummer 3201.90.90.80.0 gilt für Gerbstoffauszüge, die nicht unter die drei vorangehenden Zolltarifnummern fallen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelGerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre Derivate; Farbstoffe, Pigmente und andere Farbmittel; Anstrichfarben und Lacke; Kitte; Tinten
PositionPflanzliche Gerbstoffauszüge; Tannine und ihre Salze, Ether, Ester und andere Derivate
Unterpositionandere
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
ZolltarifnummerGerbstoffauszüge aus Eukalyptus
5,3 % · 19 vZTA
ZolltarifnummerGerbstoffauszüge aus Gambir und Myrobalanenfrüchten
5,3 % · 19 vZTA
Zolltarifnummerandere pflanzliche Gerbstoffauszüge
5,3 % · 19 vZTA
Zolltarifnummerandere
5,3 % · 19 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 3201.90.90

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter Warennummer 3201.90.90?

3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 3201.90.90. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 3201.90.90

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 3
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Wortlaut · Kapitel 32, Anmerkung 5
5. Zu den „Farbmitteln“ im Sinne dieses Kapitels gehören nicht Erzeugnisse, die als Füllstoffe in Ölfarben verwendet werden, auch wenn sie als Farbpigmente in Wasserfarben dienen können.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
3201.90.90andere: Hierher gehören z. B. als pflanzliche Gerbstoffauszüge: 1. Auszüge aus Fichten-, Mangroven-, Eukalyptusbaum-, Weiden- und Birkenrinde; 2. Auszüge aus Tizera- und Urundayholz (Astronium balansae Engl.); 3. Auszüge aus Myrobalanen- und Dividivifrüchten; 4. Auszüge aus Gambirblättern.

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 3201.90.90

Gehören Füllstoffe für Ölfarben unter die Warennummer 3201.90.90?

Kapitel 32, Anmerkung 5 nimmt Erzeugnisse, die als Füllstoffe in Ölfarben verwendet werden, aus den Farbmitteln im Sinne dieses Kapitels aus, auch wenn sie als Farbpigmente in Wasserfarben dienen können. Die Anmerkung betrifft damit die Farbmittel im Sinne von Kapitel 32 und sagt nichts über die Einreihung von Gerbstoffauszügen in die Warennummer 3201.90.90 aus.

Welche Zolltarifnummer gilt für Gambir-Auszüge unter der Warennummer 3201.90.90?

Gerbstoffauszüge aus Gambir und Myrobalanenfrüchten gehören in die Zolltarifnummer 3201.90.90.20.0. Andere pflanzliche Gerbstoffauszüge fallen unter 3201.90.90.30.0, und Gerbstoffauszüge, die nicht unter die vorangehenden Zolltarifnummern fallen, unter 3201.90.90.80.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex

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