Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Zolltarif ist hierarchisch aufgebaut. Jede Ebene verfeinert die Klassifikation.
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 32 - GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN
- Position: 3201 - Pflanzliche Gerbstoffauszüge; Tannine und ihre Salze, Ether, Ester und andere Derivate
- Unterposition: 3201 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 3201 9090 - andere
Zolltarifnummer: 3201 9090 80 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung basiert auf Standardware mit ≥95 % OPC. Bei abweichender Zusammensetzung, anderen Extraktionsverfahren oder spezifischen Verwendungen kann eine andere Zolltarifnummer gelten. Nutzen Sie für Ihre konkrete Ware den Klassifizierungsassistenten.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Traubenkern-Extrakt
Der HS-Code für Traubenkern-Extrakt lautet 3201.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3201.90.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3201.90.90.80. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3201.90.90.80.0.
Einreihung von Traubenkern-Extrakt nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Traubenkern-Extrakt erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6 des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position 3201 (pflanzliche Gerbstoffauszüge). Anschließend wird nach AV 6 die Unterposition 3201.90 (andere) und die letzte Unterteilung der Kombinierten Nomenklatur bestimmt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Traubenkern-Extrakt
Alternative Einreihung
andere pflanzliche Gerbstoffauszüge
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
andere pflanzliche Gerbstoffauszüge
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Traubenkern-Extrakt (3201) ≠ andere pflanzliche Gerbstoffauszüge (3201)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Traubenkern-Extrakt bleibt die Zolltarifnummer 3201.90.90.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Traubenkern-Extrakt (3201) ≠ andere pflanzliche Gerbstoffauszüge (3201)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Traubenkern-Extrakt bleibt die Zolltarifnummer 3201.90.90.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Für verwandte Waren kommen andere Kapitel in Betracht:
Traubenkern-Protein-Isolat (kein OPC-Extrakt)
Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweiße
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Traubenkern-Extrakt ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Traubenkern-Extrakt (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
5,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner
Berechnen Sie die Importkosten für Traubenkern-Extrakt mit unserem interaktiven Tool. Geben Sie Warenwert und Ursprungsland ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Hier finden Sie verwandte Produkte mit ihren Zolltarifnummern.
Backpulver
2102.30.00.00.0 · 6,1 %
Pfefferöl
3301.29.49.00.0 · 0 %
Gummibärchen
1704.90.65.00.0 · 9 %
Gerstengras-Pulver
1212.99.95.90.0 · 0 %
Geröstete Erdnuss
2008.11.96.00.0 · 12 %
Gummi-Arabicum
1301.20.00.00.0 · 0 %
Mungbohnenkuchen
1905.90.70.00.0 · 9 %
Sumach
0910.99.99.00.0 · 12,5 %
Milchpulver
0402.10.19.00.0 · 118,8 EUR/100 kg (spezifischer Zoll)
