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Warennummer 3815.19.90 – Andere auf Trägern fixierte Katalysatoren

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

In diese Warennummer 3815.19.90 gehören andere auf Trägern fixierte Katalysatoren. Der Pfad führt von der Position 3815 über die Unterposition 3815.11 (auf Trägern fixierte Katalysatoren) und die Unterposition 3815.19 (andere) zur Warennummer 3815.19.90. Sie trennt sich von der Zolltarifnummer 3815.19.10.00.0, die Katalysatoren in Form von Körnern erfasst, die zu 90 GHT oder mehr Abmessungen von 10 Mikrometer oder weniger aufweisen und aus einer auf einem Träger aus Magnesiumsilicat fixierten Mischung von Oxiden mit Kupfer- und Bismutgehalt bestehen. Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach dem Wirkstoff, dem Träger und dem Verwendungszweck des Katalysators.

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Gehört Ihr auf einem Träger fixierter Katalysator zu 3815.19.90?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 3815.19.90?

Die Zolltarifnummer 3815.19.90.10.0 erfasst Katalysatoren aus Chromtrioxid, Dichromtrioxid oder metallorganischen Chromverbindungen auf einem Siliciumdioxidträger. Die Zolltarifnummer 3815.19.90.30.0 erfasst Katalysatoren mit Titantetrachlorid auf einem Magnesiumdichloridträger zur Verwendung beim Herstellen von Polypropylen, die Zolltarifnummer 3815.19.90.86.0 denselben Typ zur Verwendung beim Herstellen von Polyolefinen. Die Zolltarifnummer 3815.19.90.33.0 betrifft ein Pulver aus einer Mischung von Metalloxiden auf Siliciumdioxid mit einem Gesamtgehalt an Molybdän, Bismut und Eisen von 20 GHT oder mehr und gilt seit 01.07.2026. Die Zolltarifnummern 3815.19.90.55.0, 3815.19.90.70.0, 3815.19.90.75.0, 3815.19.90.80.0, 3815.19.90.82.0 und 3815.19.90.85.0 unterscheiden sich nach ihren Komponenten und organo-metallischen Verbindungen, die Zolltarifnummer 3815.19.90.90.0 erfasst als andere Katalysatoren alle, die keiner der davor genannten Zusammensetzungen entsprechen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelVerschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie
PositionReaktionsauslöser, Reaktionsbeschleuniger und katalytische Zubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
auf Trägern fixierte Katalysatoren
Unterpositionandere
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
ZolltarifnummerKatalysatoren, bestehend aus Chromtrioxid, Dichromtrioxid oder metallorganischen Chromverbindungen, fixiert auf einem Siliciumdioxidträger, mit einem anhand der Stickstoffabsorptionsmethode bestimmten Porenvolumen von 2 cm³/g oder mehr
6,5 % · 3 vZTA
ZolltarifnummerKatalysator, mit einem Gehalt an Titantetrachlorid, fixiert auf einem Träger aus Magnesiumdichlorid, zur Verwendung beim Herstellen von Polypropylen
6,5 % · 3 vZTA
ZolltarifnummerKatalysator in Pulverform, bestehend aus einer Mischung von Metalloxiden, fixiert auf einem Träger aus Siliciumdioxid, mit einem Gesamtgehalt an Molybdän, Bismut und Eisen von 20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 GHT, zur Herstellung von Acrylnitril
6,5 % · 3 vZTA
ZolltarifnummerKomponenten für ein Katalysatorsystem, eingeführt als Einzelteile oder als Set, bestehend aus zumindest einer der folgenden Zubereitungen: -keramischer Werkstoff (CAS RN 66402-68-4) -Molybdänoxid und Nickeloxid auf einem Träger aus Aluminiumoxid -Molybdänoxid, Nickeloxid und Aluminiumphosphat auf einem Träger aus Aluminiumoxid, -Molybdänoxid, Nickeloxid, Aluminiumphosphat, Kieselsäure und Molybdän auf einem Träger aus Aluminiumoxid, zur Vorbeugung von organischen und anorganischen Verunreinigungen bei der Herstellung von Kerosin
6,5 % · 3 vZTA
ZolltarifnummerKatalysator, bestehend aus organo-metallischen Verbindungen von Aluminium und Zirconium, fixiert auf einem Träger aus Siliciumdioxid
6,5 % · 3 vZTA
ZolltarifnummerKatalysator, bestehend aus organo-metallischen Verbindungen von Aluminium und Chrom, fixiert auf einem Träger aus Siliciumdioxid
6,5 % · 3 vZTA
ZolltarifnummerKatalysator, bestehend aus organo-metallischen Verbindungen von Magnesium und Titan, fixiert auf einem Träger aus Siliciumdioxid, in Mineralöl suspendiert
6,5 % · 3 vZTA
ZolltarifnummerKatalysator, bestehend aus metallorganischen Verbindungen von Bor, Titan, und Aluminium, fixiert auf einem Träger aus Siliziumdioxid, in Pulverform
6,5 % · 3 vZTA
ZolltarifnummerKatalysator, bestehend aus organo-metallischen Verbindungen von Aluminium, Magnesium und Titan, fixiert auf einem Träger aus Siliciumdioxid, in Form von Pulver
6,5 % · 3 vZTA
ZolltarifnummerKatalysator mit Titantetrachlorid auf Magnesiumdichloridträger zur Verwendung beim Herstellen von Polyolefinen
6,5 % · 3 vZTA
Zolltarifnummerandere
6,5 % · 3 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 3815.19.90

KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr
KontrolleREACH · alle LänderEinfuhr
KontrolleGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle LänderAusfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 3815.19.90

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 3
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Wortlaut · Kapitel 38, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Siedlungsabfälle“ solche Abfälle, die von Haushalten, Hotels, Restaurants, Krankenhäusern, Geschäften, Büros usw. entsorgt werden, und auch Abfälle der Straßenreinigung sowie Abfälle von Bau- und Abbrucharbeiten. Siedlungsabfälle enthalten allgemein eine Vielzahl von verschiedenen Materialien wie Kunststoffe, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas, Metalle, Nahrungsmittel, defekte Möbel und andere beschädigte oder zu entsorgende Gegenstände. Der Begriff „Siedlungsabfälle“ erfasst jedoch nicht: a) einzelne Materialien oder Erzeugnisse, die von den Abfällen getrennt wurden, wie beispielsweise Abfälle aus Kunststoffen, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas oder Metall, Elektro- und Elektronikaltgeräte und -schrott (einschließlich Altbatterien), die in die vorgesehenen Positionen eingereiht werden; b) Industrieabfälle; c) pharmazeutische Abfälle gemäß Anmerkung 4 k zu Kapitel 30; oder d) klinische Abfälle gemäß der nachstehenden Anmerkung 6 a).

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
3815.11.00 bis 3815.19.90Auf Trägern fixierte Katalysatoren sind Katalysatoren der üblichen Art, die an einem Träger im Allgemeinen durch Tränken, gemeinsames Ausfällen oder Mischen fixiert sind. Sie bestehen im Allgemeinen aus einem oder mehreren an einen Träger fixierten aktiven Substanzen oder aus Gemischen auf der Grundlage von aktiven Substanzen. Meistens bestehen diese aktiven Substanzen aus bestimmten Metallen in Form sehr feiner …

04Verlauf

Verlauf der Zolltarifnummern unter Warennummer 3815.19.90

Zum 01.07.2026 wurde eine Zolltarifnummer neu eingeführt. Die übrigen 10 Zolltarifnummern blieben unverändert.

  1. 01.07.20263815.19.90.33.0neu eingeführt · Katalysator in Pulverform, bestehend aus einer Mischung von Metalloxiden, fixiert auf einem Träger aus Siliciumdioxid, mit einem Gesamtgehalt an Molybdän, Bismut und Eisen von 20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 GHT, zur Herstellung von Acrylnitril

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 3815.19.90

Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 3815.19.90 gilt für Titantetrachlorid auf einem Magnesiumdichloridträger?

Katalysatoren mit Titantetrachlorid auf einem Magnesiumdichloridträger zur Verwendung beim Herstellen von Polypropylen gehören in die Zolltarifnummer 3815.19.90.30.0. Für die Verwendung beim Herstellen von Polyolefinen gilt die Zolltarifnummer 3815.19.90.86.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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