01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 3815.19.90?
Die Zolltarifnummer 3815.19.90.10.0 erfasst Katalysatoren aus Chromtrioxid, Dichromtrioxid oder metallorganischen Chromverbindungen auf einem Siliciumdioxidträger. Die Zolltarifnummer 3815.19.90.30.0 erfasst Katalysatoren mit Titantetrachlorid auf einem Magnesiumdichloridträger zur Verwendung beim Herstellen von Polypropylen, die Zolltarifnummer 3815.19.90.86.0 denselben Typ zur Verwendung beim Herstellen von Polyolefinen. Die Zolltarifnummer 3815.19.90.33.0 betrifft ein Pulver aus einer Mischung von Metalloxiden auf Siliciumdioxid mit einem Gesamtgehalt an Molybdän, Bismut und Eisen von 20 GHT oder mehr und gilt seit 01.07.2026. Die Zolltarifnummern 3815.19.90.55.0, 3815.19.90.70.0, 3815.19.90.75.0, 3815.19.90.80.0, 3815.19.90.82.0 und 3815.19.90.85.0 unterscheiden sich nach ihren Komponenten und organo-metallischen Verbindungen, die Zolltarifnummer 3815.19.90.90.0 erfasst als andere Katalysatoren alle, die keiner der davor genannten Zusammensetzungen entsprechen.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 11 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 3815.19.90
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 3815.19.90
Anmerkungen (2)
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
4. In der Nomenklatur gelten als „Siedlungsabfälle“ solche Abfälle, die von Haushalten, Hotels, Restaurants, Krankenhäusern, Geschäften, Büros usw. entsorgt werden, und auch Abfälle der Straßenreinigung sowie Abfälle von Bau- und Abbrucharbeiten. Siedlungsabfälle enthalten allgemein eine Vielzahl von verschiedenen Materialien wie Kunststoffe, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas, Metalle, Nahrungsmittel, defekte Möbel und andere beschädigte oder zu entsorgende Gegenstände. Der Begriff „Siedlungsabfälle“ erfasst jedoch nicht: a) einzelne Materialien oder Erzeugnisse, die von den Abfällen getrennt wurden, wie beispielsweise Abfälle aus Kunststoffen, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas oder Metall, Elektro- und Elektronikaltgeräte und -schrott (einschließlich Altbatterien), die in die vorgesehenen Positionen eingereiht werden; b) Industrieabfälle; c) pharmazeutische Abfälle gemäß Anmerkung 4 k zu Kapitel 30; oder d) klinische Abfälle gemäß der nachstehenden Anmerkung 6 a).
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 3815.11.00 bis 3815.19.90 | Auf Trägern fixierte Katalysatoren sind Katalysatoren der üblichen Art, die an einem Träger im Allgemeinen durch Tränken, gemeinsames Ausfällen oder Mischen fixiert sind. Sie bestehen im Allgemeinen aus einem oder mehreren an einen Träger fixierten aktiven Substanzen oder aus Gemischen auf der Grundlage von aktiven Substanzen. Meistens bestehen diese aktiven Substanzen aus bestimmten Metallen in Form sehr feiner … |
04Verlauf
Verlauf der Zolltarifnummern unter Warennummer 3815.19.90
Zum 01.07.2026 wurde eine Zolltarifnummer neu eingeführt. Die übrigen 10 Zolltarifnummern blieben unverändert.
- 01.07.20263815.19.90.33.0neu eingeführt · Katalysator in Pulverform, bestehend aus einer Mischung von Metalloxiden, fixiert auf einem Träger aus Siliciumdioxid, mit einem Gesamtgehalt an Molybdän, Bismut und Eisen von 20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 GHT, zur Herstellung von Acrylnitril
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 3815.19.90
Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 3815.19.90 gilt für Titantetrachlorid auf einem Magnesiumdichloridträger?
Katalysatoren mit Titantetrachlorid auf einem Magnesiumdichloridträger zur Verwendung beim Herstellen von Polypropylen gehören in die Zolltarifnummer 3815.19.90.30.0. Für die Verwendung beim Herstellen von Polyolefinen gilt die Zolltarifnummer 3815.19.90.86.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission