01Tarifbaum
Wo stand 3818.00.10 im Zolltarif?
Bis 31.12.2025 stand 3818.00.10 an der markierten Stelle. Seit 2026 teilen sich die zwei Nachfolger diesen Platz.
02Nachfolger
Welche Warennummer gilt jetzt statt 3818.00.10?
Stammdaten prüfen
Steht 3818.00.10 noch in Ihrem Artikelstamm?
Laden Sie Ihre Liste hoch. Unser Werkzeug ordnet jedem Artikel die gültige Nachfolgenummer mit Begründung zu.
03Praxis
Was Sie jetzt tun sollten
Wenn Sie die Warennummer 3818.00.10 noch in Stammdaten oder Zollanmeldungen führen, ersetzen Sie sie durch die Nummer, die für Ihre Ware gilt. Plättchen mit einer Dicke von 200 Mikrometern oder weniger (Photovoltaik-Wafer) führen Sie unter 3818.00.11, alle übrigen dotierten Siliciumwaren unter 3818.00.19. Eine vZTA zur alten Nummer verliert ihre Gültigkeit, wenn sie nicht mehr dem geltenden Recht entspricht (Art. 34 Abs. 1 Buchst. a Zollkodex der Union).
04Verlauf
Verlauf von 3818.00.10
Die Nummer galt 54 Jahre.
- 01.01.20263818.00.11neu eingeführt · „Plättchen mit einer Dicke von 200 Mikrometern oder weniger, rechteckig, auch mit geschnittenen oder abgerundeten Ecken (sogenannte …“ · aus 3818.00.10
- 01.01.20263818.00.19neu eingeführt · aus 3818.00.10
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 3818.00.10
Welche Warennummer gilt seit 2026 statt 3818.00.10?
Statt 3818.00.10 gilt seit dem 1. Januar 2026 die Warennummer 3818.00.11 für Plättchen mit einer Dicke von 200 Mikrometern oder weniger, rechteckig, auch mit geschnittenen oder abgerundeten Ecken (sogenannte Photovoltaik-Wafer), und die Warennummer 3818.00.19 für alle übrigen dotierten Siliciumwaren.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Kombinierte Nomenklatur
- Fassungen 1972 bis 2026, Wortlaut und Korrelation
- Zollkodex der Union
- Art. 34 Abs. 1 Buchst. a zur Gültigkeit von vZTA
- EU-TARIC
- Nachfolgenummern und ihre Maßnahmen