01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 3818?
Die Position unterteilt sich zunächst in dotiertes Silicium und alle übrigen Waren der Position. Plättchen mit einer Dicke von 200 Mikrometern oder weniger, rechteckig, auch mit geschnittenen oder abgerundeten Ecken (sogenannte Photovoltaik-Wafer), gehören in 3818.00.11.00.0. Anderes dotiertes Silicium gehört in 3818.00.19.00.0. Alle übrigen Waren der Position, die nicht dotiertes Silicium sind, gehören in 3818.00.90.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 3 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 3818
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 3818. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 3818
Rechts: wie viele der 3 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 3818
Anmerkungen (2)
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
4. In der Nomenklatur gelten als „Siedlungsabfälle“ solche Abfälle, die von Haushalten, Hotels, Restaurants, Krankenhäusern, Geschäften, Büros usw. entsorgt werden, und auch Abfälle der Straßenreinigung sowie Abfälle von Bau- und Abbrucharbeiten. Siedlungsabfälle enthalten allgemein eine Vielzahl von verschiedenen Materialien wie Kunststoffe, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas, Metalle, Nahrungsmittel, defekte Möbel und andere beschädigte oder zu entsorgende Gegenstände. Der Begriff „Siedlungsabfälle“ erfasst jedoch nicht: a) einzelne Materialien oder Erzeugnisse, die von den Abfällen getrennt wurden, wie beispielsweise Abfälle aus Kunststoffen, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas oder Metall, Elektro- und Elektronikaltgeräte und -schrott (einschließlich Altbatterien), die in die vorgesehenen Positionen eingereiht werden; b) Industrieabfälle; c) pharmazeutische Abfälle gemäß Anmerkung 4 k zu Kapitel 30; oder d) klinische Abfälle gemäß der nachstehenden Anmerkung 6 a).
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 3818
Die drei Warennummern der Position 3818 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.20263818.00.11.00.0eingeführt · Plättchen mit einer Dicke von 200 Mikrometern oder weniger, rechteckig, auch mit …
- 01.01.20263818.00.19.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19723818.00.90.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2000
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 3818
Welche Zolltarifnummer gilt für Photovoltaik-Wafer in Position 3818?
Plättchen mit einer Dicke von 200 Mikrometern oder weniger, rechteckig, auch mit geschnittenen oder abgerundeten Ecken (sogenannte Photovoltaik-Wafer), gehören in 3818.00.11.00.0. Anderes dotiertes Silicium gehört in 3818.00.19.00.0, alle übrigen Waren der Position in 3818.00.90.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

