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Kombinierte Nomenklatur · EUZollaussetzung

Warennummer 7007.11.10 – Sicherheitsglas für Kraftfahrzeuge

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Diese Warennummer erfasst vorgespanntes Einschichten-Sicherheitsglas in Abmessungen und Formen von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art, es liegt in Position 7007 im Kapitel 70. Die Nachbarnummer 7007.11.90.00.0 (Wortlaut „anderes“) gehört nicht zu dieser Warennummer, die nur Glas von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art erfasst. Darunter richten sich die Zolltarifnummern nach Form und Maßen des Glases.

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Welche Zolltarifnummer aus Position 7007 gilt für Ihr Sicherheitsglas?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 7007.11.10?

Die Zolltarifnummer 7007.11.10.10.0 gilt für speziell geformtes und vorgespanntes Sicherheitsglas mit einer Breite von 200 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 600 mm, und einer Höhe von 150 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 500 mm, wenn es nach dem Wortlaut zur Verwendung bei der Herstellung von Glasscheiben in Kraftfahrzeugen bestimmt ist. Die Zolltarifnummer 7007.11.10.90.0 (Wortlaut „anderes“) gilt für Glas dieser Warennummer, das nicht unter 7007.11.10.10.0 fällt.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
KapitelGlas und Glaswaren
PositionVorgespanntes Einschichten-Sicherheitsglas und Mehrschichten-Sicherheitsglas (Verbundglas)
vorgespanntes Einschichten-Sicherheitsglas
Unterpositionin Abmessungen und Formen von der in Kraftfahrzeugen, Luftfahrzeugen, Wasserfahrzeugen oder anderen Fahrzeugen verwendeten Art
Kombinierte Nomenklaturin Abmessungen und Formen von der in Kraftfahrzeugen verwendeten ArtDiese Seite
ZolltarifnummerSpeziell geformtes und vorgespanntes Sicherheitsglas: -mit einer Breite von 200 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 600 mm -mit einer Höhe von 150 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 500 mm zur Verwendung bei der Herstellung von Glasscheiben in Kraftfahrzeugen
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Zolltarifnummeranderes
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Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 7007.11.10

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 7007.11.10

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 70, Anmerkung 5
5. Als „Glas“ im Sinne der Nomenklatur gelten auch geschmolzener Quarz und anderes geschmolzenes Siliciumdioxid.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung

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